Land NRW fördert Kastration verwilderter Hauskatzen

Unkontrollierte Vermehrung von Hauskatzen soll eingedämmt werden.

Das Land NRW unterstützt seit Jahren Tierschutzeinrichtungen bei der Kastration verwilderter Hauskatzen. Die Kastration ist ein geeigneter Weg, eine unkontrollierte Vermehrung einzudämmen. Zur Fortführung des Förderprogramms stellt das Land NRW im Jahr 2021 insgesamt 200.000 Euro bereit.

Verwilderte Katzen vermehren sich stark. Wie das Landes- und Umweltamt (LANUV) mitteilt, gewährt das Land Nordrhein-Westfalen deshalb die Zuwendungen an Tierschutzvereine für die Kastration von Katzen, die in Nordrhein-Westfalen gehalten, versorgt oder sonst als Fundtiere aufgenommen werden.

Alle eingetragenen und gemeinnützigen Vereine, die auf dem Gebiet des Tierschutzes in NRW tätig sind, können diese Förderung erhalten.

Die Höhe der Zuwendung beträgt 40,- Euro pro kastrierter Katze und 25,- Euro pro kastriertem Kater. Die maximale Höhe der Förderung beträgt 5.000,- Euro pro Tierschutzverein.

Jeder Tierschutzverein kann nur einen Antrag stellen. Maßgeblich für die zeitliche Reihenfolge der Bewilligung ist das Datum des Eingangs des vollständigen Antrags.

Nicht zuwendungsfähig sind Kastrationen von Tierärzten, die beim Tierschutzverein angestellt sind. Ist ein Tier bereits vermittelt, ist der neue Besitzer oder die Besitzerin für die Kastration verantwortlich. Eine Förderung ist dann ebenfalls nicht mehr möglich

Nicht zu verwechseln:

Verwilderte Hauskatzen sind keine Wildkatzen.

Die im Zusammenhang mit den Förderrichtlinien verwendete Formulierung „wilde Katzen“ bezieht sich nur auf Hauskatzen, nicht aber auf Wildkatzen. Der Begriff Hauskatzen umfasst alle Rassekatzen.

Die Europäische Wildkatze (Felis silvestris) ist ein völlig anderes Tier als die ursprünglich aus dem vorderen Orient und Nordafrika stammende Hauskatze, die vom Menschen in der Antike nach Europa eingeführt wurde. Die in Mitteleuropa beheimatete Wildkatze ist europaweit streng geschützt und darf nicht gefangen und erst recht nicht kastriert werden.

Die Unterscheidung beider Katzenarten

Es gibt unter den Hauskatzen auch die grau-schwarz getigerten Farbvarianten, die der Wildkatze sehr ähneln. Bei der äußeren Unterscheidung ist die Färbung des hell-dunkel gebänderten Schwanzes das sicherste Merkmal. Bei der Wildkatze sind die schwarzen Ringe des buschigen Schwanzes breit, klar abgesetzt und geschlossen, das Schwanzende ist schwarz und oft stumpf. Bei ähnlich gezeichneten Hauskatzen sind die dunklen Ringe nicht geschlossen, in der Regel dünner und zahlreicher, das Schwanzende ist spitz.

Jedoch können selbst Wildkatzen-Experten nicht immer Wildkatzen und getigerte Hauskatzen anhand äußerer Merkmale sicher unterscheiden. Es wird daher dringend geraten, in den Verbreitungsgebieten der Wildkatze, also in allen waldreichen Gebieten ganz Nordrhein-Westfalens, auf die Kastration von wildfarbenen Katzen zu verzichten, wenn eine sichere Unterscheidung nicht möglich ist. Das Tier sollte im Zweifelsfall am Fundort wieder freigelassen werden.

Anträge können ab jetzt beim LANUV gestellt werden. Das erforderliche Antragsformular finden Sie unter: https://www.lanuv.nrw.de/landesamt/foerderprogramme/katzenkastration

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