Kreis Wesel ist nicht Opfer, sondern Mittäter

Leserbrief: Der Kreis Wesel ist im Ölpelletsskandal Gahlen auf der Täter-,  und nicht auf der Opferseite zu sehen, so Ingo Menker

In unserem Bericht „Die allermeisten Fragen blieben unbeantwortet“ haben wir auch einen Teilnehmer kurz mit seinem Statement erwähnt: „Ein Versicherer, der sich als Experte für Haftungsrecht vorstellte, stellte fest, dass im Falle einer Schadensregulierung alle Beteiligten haftbar seien. Er wollte wissen, ob der Kreis diesbezüglich Rücklagen gebildet habe. Antwort: nein. Das Behördensystem funktioniere so, dass der Steuerzahler aufkommen müsse.“

Inzwischen hat sich Herr Ingo Menker bei uns mit einem Kommentar gemeldet:

Es ist nicht nur nicht so, daß wichtige Fragen nicht beantwortet, sondern daß die allerwichtigsten Fragen gar nicht gestellt wurden – weil den Betroffenen gar nicht klar ist, daß sie im Raume stehen.

So wurde noch gar nicht realisiert, daß der Kreis Wesel keinesfalls auf der Opfer-, sondern auf der (Mit)Täterseite zu sehen ist. Das fassungslose Schweigen anläßlich meines entsprechenden Einwurfes machte dies überdeutlich.

Wie erwähnt, greift im Rahmen des Haftungs- und Schadenersatzrechtes nach BGB die gesamtschuldnerische Haftung. Das heißt, daß alle Beteiligten in der Haftung sind, und das unabhängig von Art oder Umfang des Verschuldens.

Den Anspruchstellern ist es freigestellt, sich an einen, an mehrere oder an alle Beteiligten gemeinsam zu wenden. Wie die Beteiligten das später im Innenverhältnis klären, ist für den Anspruchsteller unerheblich. Üblich, da sinnvoll ist es, sich an denjenigen zu wenden, bei dem das Risiko am geringsten ist, daß dieser sich durch Flucht oder Insolvenz den Forderungen entziehen könnte, also möglichst nicht an Firmen oder Privatpersonen, sondern an öffentliche Körperschaften.

Angesichts der Rolle, die hier der Kreis Wesel und dessen untergeordnete Behörden wie das Umweltdezernat gespielt haben, ist die Mithaftung dem Grunde nach eindeutig zu bejahen.
Ob und wie eventuelle Forderungen, welcher Art auch immer, seien es Gutachterkosten oder gar der auf eine halbe bis Dreiviertelmilliarde Euro geschätzte Aufwand, den Mühlenberg komplett abzutragen und sachgerecht zu entsorgen, tatsächlich berechtigt oder durchsetzbar sind, steht auf einem anderen Blatt. Gestellt werden können sie auf jeden Fall, da wie gesagt die Haftung dem Grunde nach als gegeben anzusehen ist.

Mit Gutachterkosten ist auf jeden Fall zu rechnen, denn jetzt kommen wir zu einem Punkt, der noch von gar keiner Seite angesprochen, wahrscheinlich noch gar nicht realisiert worden ist:

Alle vorliegenden Gutachten sind für die Altpapiertonne.
Sie sind für gerichtliche Auseinandersetzungen (die sicher kommen werden) völlig wertlos.
Nicht nur, daß jeder Richter sie als parteiische Gefälligkeitsgutachten ablehnen wird, da sie von Beteiligten in Auftrag gegeben wurden, sie wurden auch nicht von ö.b.u.v. -öffentlich bestellten und vereidigten- Sachverständigen angefertigt und sind somit in keiner Weise gerichtsfest.

Daher ist die Ankündigung des Kreises, daß keine weiteren Gutachten mehr in Auftrag gegeben werden sollen, vollkommen absurd.

Zum einen hat der Kreis das nicht zu entscheiden, desweiteren sind aus den vorgenannten Gründen die vorhandenen Gutachten unbrauchbar.
Diese Art von Kosten wären schon einmal zu berücksichtigen. Wenn es dann ans Eingemachte, an die reale Schadensumme, bzw. den Kostenaufwand geht, dann wird mit ungeahnten Beträgen zu rechnen sein.
Ergänzend sei angemerkt, daß Anwaltskosten, gelegentlich auch Gutachterkosten nach dem Streitwert bemessen werden. Hierfür wird das Worst-case-Szenario angesetzt. Dazu schwirrt eine mittlere dreistellige Millionensumme im Raume. Das ist sehr viel.

Ingo Menker
DIE PARTEI

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Heimatreporter
Unter der Artikel-Kennzeichnung "Heimatreporter" postet der Schermbeck-Dammer Helmut Scheffler seit dem Start dieser Online-Seite im Jahre 2013 Artikel über vergangene und gegenwärtige Entwicklungen der Großgemeinde Schermbeck. Seit 1977 schreibt der inzwischen pensionierte Mathematik- und Erdkundelehrer für Lokalzeitungen. 1990 wurde er freier Mitarbeiter des Lokalfunks "Radio Kreis Wesel", darüber hinaus hat er seit 1976 zahlreiche Bücher und Aufsätze zur Geschichte Schermbecks in niederrheinischen und westfälischen Schriftenreihen veröffentlicht. 32 Jahre lang war er Redakteur des "Schermbecker Schaufenster". Im Jahre 2007 erhielt er für seine niederrheinischen Forschungen den "Rheinland-Taler" des Landschaftsverbandes Rheinland.