Ab Sommer 2025 kann im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes jedes Kindes über drei Jahre ein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt werden. Ausschuss für Kinder- und Jugendhilfe beschließt Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung
In seiner Sitzung am Donnerstag, 13. März 2025, hat der Ausschuss für Kinder- und Jugendhilfe Kreis Wesel einstimmig die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung beschlossen.
Ausbau der U3-Betreuung
Der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren sei, wie der Kreis Wesel mitteilt, in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Im laufenden Kindergartenjahr 2024/2025 stehen im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes 754 Plätze in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung. Mit dem aktuellen Beschluss wird die Kapazität im kommenden Kindergartenjahr auf 760 Plätze erhöht. Zusätzlich bieten 15 Großtagespflegestellen und 140 Kindertagespflegepersonen weitere Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren an.
Die Versorgungsquoten variieren je nach Region: In Alpen liegt sie derzeit bei 54,2 %, in Sonsbeck bei 61,8 %. Trotz steigender Nachfrage kann im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes allen Kindern unter drei Jahren mit Betreuungsbedarf ein Platz angeboten werden.
Erweiterung der Ü3-Betreuung
Auch das Angebot für Kinder über drei Jahre wird ausgebaut. Zum Kindergartenjahr 2025/2026 steigt die Zahl der Plätze von 3.692 auf 3.698. Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen zur langfristigen Verbesserung der Betreuungsstruktur geplant:
- In Alpen wird die bestehende zweigruppige Vorlaufkindertageseinrichtung zum Kindergartenjahr 2026/2027 durch eine neue viergruppige Einrichtung ersetzt.
- In Hünxe-Bruckhausen gibt es eine weitere neue Kindertageseinrichtung als Ersatz
- In Neukirchen-Vluyn wird im zweiten Halbjahr 2025 eine neue fünfgruppige Kindertageseinrichtung eröffnet, die zwei bestehende Interims-Kitas ablöst.