Eilantrag abgelehnt: Rund 94 Kliniken in Nordrhein-Westfalen haben Klage gegen die Krankenhausreform von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann eingereicht. Darunter auch das Weseler Krankenhaus.
Die Weseler Klinik wehrt sich gegen die Entscheidung der Bezirksregierung, bestimmte medizinische Leistungsbereiche nicht mehr anbieten zu dürfen. Konkret geht es um die Versorgung von Patienten mit Leukämie und Lymphomen, Revisionen von Knieendoprothesen, komplexe Bauchspeicheldrüseneingriffe und die Behandlung von Eierstockkrebs.
Doch laut Mitteilung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 14. März sei die Entscheidung der Bezirksregierung, das Krankenhaus aus diesen medizinischen Leistungsbereichen herauszunehmen, rechtmäßig. Ein Eilantrag der Klinik wurde abgelehnt.
Gericht hält Krankenhausplanung für rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied, dass die Bezirksregierung Düsseldorf mit ihrer Auswahlentscheidung im Rahmen des Krankenhausplans 2022 korrekt gehandelt habe. Konkret geht es um ein freigemeinnütziges Plankrankenhaus im sogenannten Versorgungsgebiet 3 (Stadt Duisburg, Kreis Kleve und Kreis Wesel), das von der Antragstellerin betrieben wird.
Bestimmte Leistungen fallen in Wesel weg
Das Krankenhaus darf bestimmte Leistungen nicht mehr anbieten, darunter die Versorgung von Patienten mit Leukämie und Lymphomen, Revisionen von Knieendoprothesen, komplexe Bauchspeicheldrüseneingriffe und die Behandlung von Eierstockkrebs.
Die Bezirksregierung habe nachvollziehbar dargelegt, dass das Krankenhaus im Vergleich zu anderen Kliniken in diesen Bereichen eine deutlich geringere Anzahl an Behandlungsfällen aufweise. Die Entscheidung ziele darauf ab, komplexe medizinische Eingriffe auf spezialisierte Krankenhäuser mit höheren Fallzahlen und größerer Erfahrung zu konzentrieren.
Hintergrund: Krankenhausreform in NRW
Bereits seit Dezember 2023 ist bekannt, welche Kliniken in NRW künftig welche Leistungen anbieten dürfen. Ziel der Reform sei es, medizinische Kompetenzen zu bündeln und die Qualität der Versorgung zu verbessern. Dies betrifft vor allem spezialisierte Fachrichtungen, wie Teile der onkologischen Versorgung.
Die Kommunale Gesundheitskonferenz (KGK) des Kreises Wesel hatte sich bereits im Juli 2024 in einer Sondersitzung mit der Reform befasst. Grundsätzlich unterstützten die Krankenhäuser und die Gesundheitskonferenz die Neuausrichtung, sehen aber an mehreren Stellen Verbesserungsbedarf. Landrat Ingo Brohl, der ebenfalls an der Sitzung teilgenommen hat, sagt dazu: „Eine weiterhin hochwertige medizinische und gut erreichbare Versorgung, sowohl im Bereich der Notfallmedizin als auch bei geplanten Krankenhausaufenthalten, ist für uns Menschen im Niederrhein Kreis Wesel wesentlich. Dies ist meine Richtschnur, dies ist die Richtschnur für unsere mit den Krankenhäusern abgestimmte Positionierung zur Krankenhausplanung.“
Mögliche Beschwerde gegen das Urteil
Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden. Ob das Marien-Hospital diesen Schritt gehen wird, ist derzeit nicht bekannt.