Zur Klarstellung zum Gasfernleitungsprojekt ZEELINK schreibt die Firma folgende Pressemitteilung:
Rahmenregelungen beinhalten keine Vorgaben zur konkreten Trassenführung!
Die Projektgesellschaft ZEELINK, ein Unternehmen von Open Grid Europe und Thyssengas, der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) sowie der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) haben für das Erdgasfernleitungsprojekt ZEELINK gemeinsame Rahmenregelungen abgestimmt.
Die Bekanntgabe fand am 1. Februar in Wesel statt. Im Fokus der intensiven und konstruktiven Verhandlungen zwischen der Landwirtschaft und ZEELINK standen Fragen zum Bodenschutz und zu Methoden, den Verlust landwirtschaftlicher Flächen zu vermeiden. Auch wurden zu Fragen der Entschädigung angemessene Lösungen für die betroffenen Grundeigentümer und Bewirtschafter gefunden.
Ausschließlich um ein Angebot der ZEELINK
Zur Klarstellung wird jedoch darauf hingewiesen, dass es sich bei den Rahmenregelungen ausschließlich um ein Angebot der ZEELINK gegenüber den betroffenen Eigentümern und Bewirtschaftern handelt. Folglich können auch nur die von der Gasleitungstrasse betroffenen Eigentümer und Bewirtschafter dieses Angebot annehmen. Dieses Angebot beinhaltet aus Sicht von RLV und WLV sowohl angemessene Entschädigungskonditionen als auch für den Bodenschutz zielführende Bau- und Rekultivierungsauflagen und wird daher uneingeschränkt empfohlen.
Problematik „Dämmer Wald“ oder „Rheinquerung“ noch nicht geklärt
Die Rahmenregelungen enthalten jedoch – anders als die erfolgte und irreführende Presseberichterstattung vorgibt – keinerlei Vorgaben zum Trassenverlauf von ZEELINK, geschweige denn eine Zustimmung der Landwirtschaft zu bestimmten Trassenvarianten.
Folglich ist aus Sicht der Kreisbauernschaft Wesel insbesondere die Problematik „Dämmer Wald“ oder „Rheinquerung“ nach wie vor noch nicht gelöst. Vielmehr sind der Trassenverlauf und die Überprüfung von Alternativvarianten bei der Trassenführung ausschließlich Gegenstand des laufenden Planfeststellungsverfahrens.
Trassenvarianten werden auf ihre Genehmigungsfähigkeit geprüft.
Im Rahmen dieses Verfahrens werden auch die unterschiedlichen Trassenvarianten im Hinblick auf ihre Genehmigungsfähigkeit geprüft. Am Ende erfolgt ein Planfeststellungsbeschluss, der dann den konkreten Trassenverlauf unter Abwägung der Interessen aller der von der Leitungsbaumaßnahme Betroffenen festlegt. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens unterstützt die Kreisbauernschaft Wesel zahlreiche Eigentümer und Bewirtschafter bei der Suche nach der Trassenvariante, die aus landwirtschaftlicher Sicht die geringsten Probleme bereitet.
Thema neue Gasleitung durch Schermbeck und Drevenack vom 9. April 2016