Dienstaufsichtsbeschwerde wurde abgelehnt

Bezirksregierung und Schulamt schützen die Meinungsfreiheit von Lehrern

Der Versuch Schermbecker Politiker, die Grundschulleiterin Jessica Steigerwald auf dem Wege einer Dienstaufsichtsbeschwerde für ihre Auffassung zur künftigen baulichen Gestaltung der Schermbecker Verbund-Grundschule mundtot zu machen, ist komplett gescheitert.

Schermbeck. Wie die für die Grundschule zuständige Schulamtsdirektorin Anke Paukovic mitteilt, hat die Prüfung der Dienstaufsichtsbeschwerde Folgendes ergeben:

„Auch Beamtinnen und Beamte können sich uneingeschränkt auf die grundrechtlich geschützte Meinungsfreiheit berufen. Dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung kommt dabei ein hoher Stellenwert zu. Für Beamtinnen und Beamte besteht dabei jedoch ein Mäßigungsgebot. Das Gebot verpflichtet Beamtinnen und Beamte, bei politischer Betätigung innerhalb und außerhalb des Dienstes diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergeben.

Kein generelles Verbot politischer Betätigung

Es steht in engem Zusammenhang mit ihrer Neutralitätspflicht, bedeutet jedoch kein generelles Verbot politischer Betätigung außerhalb der Amtsführung.
Die Meinungsäußerung von Frau Steigerwald wird nach gemeinsamer Prüfung durch die Bezirksregierung Düsseldorf und das Schulamt für den Kreis Wesel noch nicht als Verstoß gegen das Mäßigungsgebot angesehen. Mit dem Aufruf und der direkten Aufforderung zur Teilnahme am Ratsbürgerentscheid sind keine Partei ergreifenden Aussagen getroffen worden.

Standpunkt in sachlicher Weise vertreten

Frau Steigerwald hat zwar durch das Bekanntgeben ihrer dienstlichen Stellung versucht, ihren Argumenten mehr Gewicht zu verleihen. Sie hat aber ihren Standpunkt in sachlicher Weise vertreten. Schließlich hat sie die Bürgerinnen und Bürger auch aufgerufen, sich selbst ein Bild über die Alternativen zu machen und so abzustimmen, wie sie es verantworten können.“

Ein wichtiges Argument für die Zurückweisung der Dienstaufsichtsbeschwerde fehlt in der Stellungnahme der Schulaufsicht.

Jessica Steigerwald hat sich nicht in die Bewertung der künftigen Schulgestaltung gedrängt.

Sie transportierte in die Öffentlichkeit nicht nur die einstimmige Meinung der Schulkonferenz zur künftigen Gestaltung der Grundschule.

Sie wurde auch von den Politikern und von der Gemeindeverwaltung mit ins Boot genommen, um einen Ersatz zu bieten für die in der Machbarkeitsstudie fehlende pädagogische Bewertung der vier ausgewiesenen Standorte.

Schriftliche Bloßstellung und die Empfehlung

Dass ausgerechnet aus den Reihen jener, die eine unvollständige Studie in Auftrag gegeben hatten, die gemeinsame schriftliche Bloßstellung und die Empfehlung an die Schulaufsicht zur Prüfung einer Dienstaufsichtsbeschwerde kommen würde, konnte die Leiterin zweier Grundschulstandorte nicht im Geringsten ahnen.

Umso mehr freut sie sich über die schriftliche Versicherung ihrer eigentlichen Dienstvorgesetzten: „Gründe für eine Weiterverfolgung der Angelegenheit bestehen daher nicht.“

Helmut Scheffler

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Heimatreporter
Unter der Artikel-Kennzeichnung "Heimatreporter" postet der Schermbeck-Dammer Helmut Scheffler seit dem Start dieser Online-Seite im Jahre 2013 Artikel über vergangene und gegenwärtige Entwicklungen der Großgemeinde Schermbeck. Seit 1977 schreibt der inzwischen pensionierte Mathematik- und Erdkundelehrer für Lokalzeitungen. 1990 wurde er freier Mitarbeiter des Lokalfunks "Radio Kreis Wesel", darüber hinaus hat er seit 1976 zahlreiche Bücher und Aufsätze zur Geschichte Schermbecks in niederrheinischen und westfälischen Schriftenreihen veröffentlicht. 32 Jahre lang war er Redakteur des "Schermbecker Schaufenster". Im Jahre 2007 erhielt er für seine niederrheinischen Forschungen den "Rheinland-Taler" des Landschaftsverbandes Rheinland.