Die BfB stellte im September 2019 einen Antrag auf die Einrichtung eines Fußgängerübergangs auf der ,,Alten Dorstener Straße“.
Dazu teilt jetzt der Kreis Wesel mit: ,,Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der „Alte Dorstener Straße“ beträgt 30 km/h, es handelt sich um ein Wohngebiel mit ausgewiesener Tempo 30 Zone.
Die „Alte Dorstener Straße“ ist nicht als primärer Schulweg beschrieben und die Unfalllage in dem genannten Streckenabschnitt ist unauffällig.
Insgesamt lassen sich keine Tatbestände erkennen, die eine Ausnahme von der laut Gesetz beschriebenen Entbehrlichkeit eines Fußgängerüberwegen in Tempo 30-Zonen zuließe“.
Nach diesem Ausführungen kommt die Aufbringung eines Fußgängerüberwegs (Zebrasteifen) zurzeit nicht in Frage.
„Da fragt sich der Leser: Wann denn? Wenn dort erst etwas passiert oder die CDU den Antrag stellt?“, so Klaus Roth.