Wegen der geplanten Kanu-Anlegestelle an der Lippe nimmt der BfB-Vorsitzende Klaus Roth (Foto) Kontakt mit dem Bürgermeister auf.
Sehr geehrter Herr Grüter, sehr geehrter Herr Decker,
wir sind von der Familie Loose in Schermbeck angesprochen worden, die neben 4 weiteren Betreibern auf der Lippe Kanutouren veranstalten. Die Thematik Kanuanlegestelle in Schermbeck, insbesondere die Anlegung eines Parkplatzes, ist seit Jahren mehrfach in Ausschusssitzungen behandelt worden. Am 01.09.2009 haben sich die Mitglieder im Planungs-/Umweltausschuss einstimmig auf die Variante 2b der drei vom RVR vorgelegten Planungsvorschläge verständigt. Durch die Anlegung eines Parkplatzes soll ein geordneter Such- und Parkverkehr erfolgen. Es war beabsichtigt, die Finanzierung über das Leaderprogramm und der 50 %ige Eigenanteil über Sponsoren zu erreichen. Da dies nicht verwirklicht werden konnte, wurde Anfang 2012 zwischen einem Betreiber aus Dorsten und dem Landesbetrieb Straßen NRW ein Nutzungsvertrag mit Auflagen geschlossen.
Familie Loose teilt uns in dem Gespräch mit, dass es offenbar vom Nutzungsberechtigten Bestrebungen gibt, den übrigen Kanubetreibern die Benutzung der Ein- und Ausstiegstelle in Schermbeck zu untersagen. Die Existenz des Betreibers aus Schermbeck wäre dann gefährdet. Es war einhellige Auffassung der Politik, dass kein Betreiber ausgegrenzt werden darf, da u. a. durch den Wassersport auf der Lippe das touristische Angebot in Schermbeck erweitert und der Fremdenverkehr gefördert wird. Uns liegt ein Email vor, dass die Ein-/Ausstiegstelle Schermbeck „unbeschadet bestehender privatrechtlicher Vereinbarungen zu den genehmigten Ein-/Ausstiegstellen“ gehört.
Wir bitten Sie, unsere Angaben zu prüfen. Der im Nutzungsvertrag aufgeführte Berechtigte sollte darauf hingewiesen werden, dass auch die übrigen Betreiber die Ein-/Ausstiegstelle in Schermbeck benutzen dürfen. Außerdem sollte eine Überprüfung erfolgen, ob er seinen Auflagen, z. B. was die Sauberkeit des Umfeldes betrifft, nachkommt. Wir können uns vorstellen, dass alle Betreiber zu einem Gespräch eingeladen und vertraglich dazu verpflichtet werden, einerseits die Auflagen gemeinsam zu erfüllen und andererseits den Parkplatz in einem vorgegebenen Zeitrahmen anzulegen, damit die Verkehrssicherheit auf der Maassenstraße weiterhin gewährleistet wird. Wir stellen den Antrag, im nächsten Planungs-/Umweltausschuss über die Ergebnisse zu berichten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Roth
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