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Dienstag, April 23, 2024
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Jugendschöffen für Schermbeck gesucht

Veröffentlicht am

Foto: pixabay

Im Kreis Wesel steht im Jahr 2023 wieder die Jugendschöffenwahl an. Unser Schülerpraktikant Mathis Frinken erklärt Euch, was ein Schöffe tut und ob Ihr die Richtigen für dieses Amt seid.

Seid fünf Jahren sind nun die Jugendschöffen ehrenamtlich tätig. Jetzt wird es Zeit neue zu wählen. Wer im Kreis Wesel wohnt und zwischen 25 und 65 Jahre alt ist, kann sich bis zum 31. März bewerben. Doch wer kommt dafür überhaupt in Frage? Wir erklären euch was ein Schöffe mit zu bringen und zu tun hat.

Schöffe: Was ist das eigentlich?

Ein Schöffe ist ein ehrenamtlicher Richter. Als Schöffe bist Du bei gerichtlichen Verhandlungen dabei. Du verhilfst zu einem Urteil und bestimmst die Strafe mit, welche ein Verurteilter bekommt. Dabei wird Deine Meinung mit der Meinung des Richters gleich gewichtet. Damit dient ein Schöffe als „Mund des Volkes“ und soll die Meinung und Empathie der Bürger widerspiegeln.

Ein Jugendschöffe hat genau den selben Job, ist jedoch nur bei Jugendstraffällen beteiligt. Dabei ist es wichtig zu betonen, dass „Jugend“ nicht automatisch bedeutet, dass die Fälle weniger schwerwiegend oder weniger schlimm sind. Ein Jugendschöffe wird auch bei größeren Delikten als beispielsweise Ladendiebstahl mit eingezogen, auch Gewalt oder Vergewaltigung können dabei vorkommen.

Landgericht Bochum
Gerichtssaal: Hier kommt die Arbeit der Schöffen zum Tragen. Foto: Archiv

Bin ich dafür geeignet?

Wer die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik nicht akzeptiert, braucht schon nicht weiter lesen. Dann ist es wichtig Verantwortung übernehmen zu können. Wer Urteile verhängt, muss mit negativen Reaktionen umgehen können. Der Verurteilte, sowie seine angehörigen, werden womöglich unfreundliche Aussagen treffen und sogar Dir die Schuld geben. Es kann eine große Last sein, das Schicksal eines Menschen mit zu bestimmen. Auch Sandra Baumhove-Kampen vom Fachdienst wirtschaftliche und rechtliche Jugendhilfe im Kreis Wesel ist der Meinung, solch eine emotionale Geschichte „lässt einen auch nicht kalt“. Schlussfolgernd sollten alle, die mit schweren Entscheidungen und emotionaler Last nicht umgehen können, kein Schöffe werden.

Straffreiheit ist wichtig, ein Studium nicht unbedingt

Verlangt wird ebenso eine eigene nahezu straffreie Akte. Will man bei der Jugendschöffenwahl dabei sein, darf man länger als 10 Jahre keine Freiheitsstrafe von 6 Monaten oder länger für eine vorsätzliche Tat abgesessen haben. Es darf kein strafrechtliches oder Insolvenzverfahren vorliegen. Auch darf man nicht Angestellter des Sicherheitsdienstes in der DDR gewesen sein. Der deutschen Sprache muss man überwiegend gut mächtig sein.

Um bei der Jugendschöffenwahl angenommen zu werden, muss man die Jugendarbeit nicht studiert haben. Es sind lediglich „pädagogische Erfahrungen oder erzieherische Erfahrungen“ von Nöten, erklärt Sandra Baumhove-Kampen.

So kann ich mich als Schöffe in Schermbeck bewerben

Ist man sich der vorigen Punkte bewusst, dann hält einen nichts mehr davon ab, bei der Jugendschöffenwahl anzutreten. Auf der Homepage vom Kreis Wesel lässt sich ein Bewerbungsdokument finden, welches man nur ausdrucken und ausfüllen muss. Dann kann man es dem Jugendamt des Kreises Wesel zukommen lassen und das kümmert sich um alles weitere. Im Laufe des Jahres wird man benachrichtigt ob man die Wahl gewonnen hat oder nicht. So oder so ist mit einer beigefügten Danksagung zu rechnen, da man sich freiwillig für das Amt bereit gestellt hat. Bei weiteren Fragen steht Sandra Baumhove-Kampen bereit, unter 0281/207 2443.

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