Jetzt ist der Justizminister gefragt

Was ist bloß los mit den Bochumer Staatsanwälten und ihren Vorgesetzten?

Mit Schreiben vom 03.02.2019  hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamm unsere Beschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Bochum wegen nicht eingeleiteter Ermittlungen gegen vier Staatsanwälte in Sachen Ölpellets zurückgewiesen.


Wir haben die Begründung geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die angeführten Gründe eine Zurückweisung unserer Beschwerde nicht rechtfertigen.
Die Aussage, „dass die Staatsanwälte von der Richtigkeit ihrer strafrechtlichen Bewertung überzeugt waren und sich im Einklang mit Recht und Gesetz sahen….“ ist keine ausreichende Begründung dafür, auf die Aufnahme von Ermittlungen zu verzichten, zumal die sog. „Task Force Akten“ der BP zahlreiche Hinweise enthielten, die eine Strafverfolgung erfordert hätten.

In unserem Land  wird jeden Tag gegen Menschen ermittelt, die sich bei ihren Handlungen in Einklang mit Recht und Gesetz gesehen haben.
Trotzdem werden diese Menschen vor Gericht gestellt und häufig auch verurteilt. Allein die Überzeugung, sich mit Recht und Gesetz in Einklang zu befinden, heißt nicht, dass man es auch ist.

Dieser Grundsatz gilt auch für Staatsanwälte! Und daher wäre eine Überprüfung von höherer Stelle nötig gewesen.
Geradezu dreist ist die Aussage, die Intensität der Befassung mit den komplexen Zusammenhängen zeige sich dadurch, dass einer der Staatsanwälte sich bei seinen Ermittlungen von der Bezirksregierung Münster habe beraten lassen.

Diese Behörde hat mit ihrer Genehmigungspraxis den Umweltskandal doch erst ermöglicht. Auf Antrag der BP wurden die Grenzwerte für die Schwermetalle Nickel und Vanadium von der Bezirksregierung Münster zweimal erhöht, sowie der Abfallschlüssel mehrfach geändert.

Zudem legte die BP mehrere Datenblätter vor in denen ein und dasselbe Material einmal als unbedenklich und dann wieder als krebserregend eingestuft wurde. Dies alles hat weder die Bezirksregierung noch die ermittelnden Staatsanwälte veranlasst, die BP als Erzeuger des Abfalls zu überprüfen und sich die Entsorgungswege lückenlos nachweisen zu lassen.

Zu guter Letzt teilt die Generalstaatsanwaltschaft Hamm mit, eine Staatsanwaltschaft sei keine Strafverhinderungsbehörde und von daher sei den  Staatsanwälten auch nicht vorzuwerfen, dass sie die Entsorgung der Ölpellets in der Tongrube nicht verhindert haben.

Die Staatsanwälte hatten bereits 2013 durch den von ihnen eingeschalteten LANUV-Gutachter Dr. Mallorny Kenntnis, dass es sich bei den Ölpellets um gefährlichen Abfall handelt. Sie hätten hier den Entsorgungsweg, den die BP gewählt hat, ermitteln müssen, schon allein um Schädenfür die Umwelt und die Bevölkerung zu verhindern.

Stattdessen haben sie das Prozedere der illegalen Entsorgung weiter geschehen lassen.
Mit der Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft haben wir unsere Rechtsmittel ausgeschöpft. Unsere nächste Maßnahme wird eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Oberstaatsanwalt sein, der die Zurückweisung unserer Beschwerde unterzeichnet hat.

Zudem werden wir uns mit einem Schreiben an das Justizministerium des Landes NRW wenden und zusätzlich versuchen, mittels einer kleinen Anfrage im Landtag noch Licht in die dunklen Machenschaften um die Ölpellets der BP zu bringen.

Holger Schoel, Vorsitzender BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ortsverband Schermbeck

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Heimatreporter
Unter der Artikel-Kennzeichnung "Heimatreporter" postet der Schermbeck-Dammer Helmut Scheffler seit dem Start dieser Online-Seite im Jahre 2013 Artikel über vergangene und gegenwärtige Entwicklungen der Großgemeinde Schermbeck. Seit 1977 schreibt der inzwischen pensionierte Mathematik- und Erdkundelehrer für Lokalzeitungen. 1990 wurde er freier Mitarbeiter des Lokalfunks "Radio Kreis Wesel", darüber hinaus hat er seit 1976 zahlreiche Bücher und Aufsätze zur Geschichte Schermbecks in niederrheinischen und westfälischen Schriftenreihen veröffentlicht. 32 Jahre lang war er Redakteur des "Schermbecker Schaufenster". Im Jahre 2007 erhielt er für seine niederrheinischen Forschungen den "Rheinland-Taler" des Landschaftsverbandes Rheinland.