In Anbetracht der hohen Anforderungen an Zuverlässigkeit und körperliche Eignung verlangt das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, dass sich die Antragstellerinnen und Antragsteller für eine Jagdscheinverlängerung persönlich bei der Unteren Jagdbehörde der Kreisverwaltung Wesel vorstellen.
Daher besteht ab 2016 nicht mehr die Möglichkeit, den Jagdschein auf dem Postweg verlängern zu lassen. Wegen der durchzuführenden Prüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung gem. §§5 und 6 WaffRNeuRegG im Rahmen des geänderten § 17 Abs. 1 BJG wird es bei Jagdscheinen, die nach dem 1. April 2016 beantragt werden, zu erheblichen Verzögerungen kommen. Die Untere Jagdbehörde des Kreises Wesel bittet dies zu beachten und die Jagdscheinverlängerung spätestens bis zum 31. März zu beantragen.
Die persönliche Vorstellung zur Jagdscheinverlängerung ist ohne Voranmeldung möglich. Kontakt: Kreis Wesel, Raum 547, Ute Baudisch (Tel. 0281 / 207 2547, Email: [email protected]), Reeser Landstraße 31, 46483 Wesel.
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr bis 16 Uhr, Freitag 8.30 Uhr bis 13 Uhr.