Impfaktion: SPD wirft Bürgermeister Verdacht eines Dienstvergehens vor

Impfaktion in Schermbeck/Hamminkeln – SPD-Fraktion im Kreistag vermutet, dass Bürgermeister Mike Rexforth seine beamtenrechtlichen Pflichten verletzt habe

Im Nachgang zu der Impfaktion in Schermbeck in einer Hausarzpraxis am 18.4. von 23 Verwaltungsmitarbeitern der Prio-Gruppe 3 sowie der Impfaktion in einer Festscheune von 200 Mitarbeitern einer Borkener Firma, bittet nun die SPD-Kreistagsfraktion die Verwaltung Schermbeck um Stellungnahme. Bereits im April nahm Bürgermeister Mike Rexforth Stellung zu den Vorwürfen: „Skandal ist eher die Kritik an der Aktion“.

Verdacht eines Dienstvergehens

Aufgrund dessen bittet nun die SPD-Fraktion den Landrat Ingo Brohl ferner um Mitteilung bzw. Stellungnahme. Sie möchten wissen, ob der Landrat als Aufsichtsbehörde gegenüber der Gemeinde Schermbeck tätig wurde und mit welchem Ergebnis von ihm als Dienstvorgesetzter die Einleitung disziplinarrechtlicher Schritte gegen den Bürgermeister der Gemeinde Schermbeck wegen des Verdachts eines Dienstvergehens geprüft wurde.

Der Grund: Hinsichtlich dieser Impfaktion sei laut Vorsitzenden Gerd Drüten, die Impf-Prioritätengruppe 3 für die ersten Berufsgruppen erst am 06. Mai 2021 mit einer entsprechenden Verordnung vom Land NRW eröffnet worden.

Die eigenständige Impf-Aktion des Arztes werden laut Drüten sowohl von der Kassenärztlicher Vereinigung Nordrhein als auch von der Ärztekammer überprüft. Zudem habe sich das Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) deutlich von der Vorgehensweise distanziert und den Kreis Wesel zum Bericht aufgefordert, so der Vorsitzende.

Sonderkontingent des Kreises Wesel

Die 600 Impfdosen sollen wie Drüsen weiter mitteilt, aus einem Sonderkontingent des Kreises Wesel stammen. Diese sollen den Hausärzten unter der Maßgabe innerhalb der Priorität und schwerpunktmäßig für immobile Personen und solche mit Vorerkrankungen zur Verfügung gestellt und angeboten worden sein.

Zu diesem in den Medien veröffentlichten Sachverhalt bittet die SPD-Kreistagsfraktion die Verwaltung um Stellungnahme zu folgenden Fragen:

  • Trifft der in der Presse mitgeteilte Sachverhalt zu?
  • Gab es weitere Hausärzte, die in einem solch großen Umfang aus dem Sonderkontingent des Kreises Wesel Impfstoff bezogen haben?
  • Mit welchen Ergebnissen wurden die o. g. Untersuchungen der Ärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung abgeschlossen?
  • Wurde der vom Kreis Wesel angeforderte Bericht bereits erstellt und dem MAGS vorgelegt?
  • Hat das MAGS bereits eine Bewertung des Sachverhalts auf der Grundlage des Berichtes des Kreises Wesel vorgenommen?

Nun vermutet die SPD, da die Impf-Prioritätengruppe 3 für die ersten Berufsgruppen erst am 06. Mai 2021 vom Land NRW eröffnet worden sei, dass der Bürgermeister der Gemeinde Schermbeck Mike Rexforth durch die von ihm im April 2021 initiierte Impfaktion für Bedienstete seiner Verwaltung möglicherweise vorsätzlich die bestehenden Vorschriften über die einzuhaltende Impfreihenfolge verletzt und hierdurch gegebenenfalls schuldhaft seine beamtenrechtlichen Pflichten verletzt habe.

Als Beamter unterliege der Bürgermeister so Gerd Drüten, den Vorschriften des Disziplinarrechts. Gegenüber dem Bürgermeister gelte die Aufsichtsbehörde als Dienstvorgesetzter. Der Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde und als übergeordnete Behörde der Bezirksregierung seien also für die Prüfung der Frage zuständig, ob der Verdacht eines Dienstvergehens bestehe.

Darüber hinaus solle, falls eine Prüfung noch nicht vorgenommen wurde, diese nachgeholt und das Ergebnis der Prüfung wegen des im Disziplinarrecht geltenden Beschleunigungsgebotes alsbald mitgeteilt werden.

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