Vorerst Erstimpfungen in NRW eingestellt – Kein Impfstoff vorhanden

Zweitimpfungen sollen wie geplant stattfinden – Enttäuschung für alle, die eine Erstimpfung möchten. Es werden derzeit keine neuen Termine in den Impfzentren vergeben.

Nur noch wenige Tage, dann fällt die Impfpriorisierung in Nordrhein-Westfalen. Ab Montag, 7. Juni, könnte jeder Bürger einen Impftermin vereinbaren, ohne dass ein Nachweis für eine Berechtigung benötigt wird. So zumindest die Therorie, aber, es gibt keinen Impfstoff.

In der Praxis hat das Land den Kommunen mitgeteilt, dass der Impfstoff im Juni so knapp ist, dass voraussichtlich keine Erstimpfungen möglich sind und somit auch keine neuen Termine in den Impfzentren vergeben werden können. Die Zweitimpfungen sollen wie geplant stattfinden.

Versprochen wurde auch im Laufe des Mai eine Öffnung der kompletten Prioritätsgruppe drei – zum Beispiel Personen der kritischen Infrastruktur und Menschen über 60 Jahren waren beim entsprechenden Impf-Erlass des Landes Anfang Mai noch nicht für die Vereinbarung von Terminen im Impfzentrum vorgesehen.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt heute dazu: „Die Impfkontingente für die Erstimpfungen in den Impfzentren sind derzeit ausgeschöpft. Wir haben die Lagerbestände seit April nahezu vollständig aufgelöst. Zum jetzigen Zeitpunkt haben wir keinen Puffer mehr“.

Grundsätzlich ist die Impfkampagne ab dem 7. Juni in einem Dreiklang organisiert:
 
Impfzentren:
Das Land Nordrhein-Westfalen ist für die Impfzentren zuständig und stellt diesen fortlaufend Impfdosen zur Verfügung. Der Bund beschafft den Impfstoff. Die Länder erhalten im Juni pro Woche vom Bund für Erst- und Zweitimpfungen fortlaufend rund 2,5 Millionen Impfdosen der Firmen BioNTech, AstraZeneca und Moderna und bislang in geringeren Mengen auch Johnson & Johnson.
 
Nordrhein-Westfalen erhält davon etwa 530.000 Impfdosen pro Woche. Das MAGS geht in den Impfzentren zudem von rund 575.000 Zweitimpfungen in der KW 22, rund 511.000 Zweitimpfungen in der KW 23 und rund 566.000 Zweitimpfungen in der KW 24 aus.
 
Arztpraxen:
Die nordrhein-westfälischen Arztpraxen (ab 7. Juni auch privatärztliche Praxen) werden vom Bund über die Apotheken und den pharmazeutischen Großhandel mit Impfdosen versorgt. Zuständig für die Verteilung ist der Bund. Sie können grundsätzlich – je nach Verfügbarkeit – Impfdosen von BioNTech, Moderna, AstraZeneca und Johnson & Johnson direkt über dieses System bestellen.

Ab dem 7. Juni werden auch die Kinder- und Jugendärzte in die Impforganisation einbezogen. Sie können ab diesem Zeitpunkt ebenfalls Impfdosen für Kinder- und Jugendliche ab 12 Jahren bestellen. Dafür steht der Impfstoff der Firma BioNTech zur Verfügung, der in der letzten Woche von der Europäischen Arzneimittelbehörde für diese Altergruppe zugelassen wurde.
 
Grundsätzlich erfolgen die Impfungen in Arztpraxen in eigener Verantwortung. Daher bleibt es auch ab dem 7. Juni den jeweiligen Arztpraxen überlassen, in welcher Reihenfolge und an welche Patienten Impftermine auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Impfdosen vergeben werden.
 
Betriebsärzte:
Betriebsärzte werden ab dem 7. Juni neu in die Impforganisation mit einbezogen. Sie werden ebenfalls vom Bund über die Apotheken und den pharmazeutischen Großhandel mit Impfdosen beliefert. Zuständig für die Verteilung ist demnach der Bund. Betriebsärzte impfen grundsätzlich in eigener Verantwortung.
 
Seitens des Landes wird den Betriebsärzten ermöglicht, ihr Impfstoffkontingent an ein Impfzentrum nach Wahl liefern zu lassen. In Absprache zwischen Betriebsarzt und Impfzentrum können im Vorfeld Termine oder Zeitfenster für die Impfung der jeweiligen Betriebsangehörigen vereinbart werden, die sodann aus dem Impfstoffkontingent des Betriebsarztes im Impfzentrum geimpft werden.