Antrag der FDP auf Durchführung einer Hundezählung
Die FDP-Gemeinderatsfraktion will nicht unterstellen, daß sich die CDU bei Ihrem Antrag auf Durchführung einer Hundebestandsaufnahme von den Anträgen in einer Nachbargemeinde (Raesfeld , Warendorf) hat leiten lassen. Der Antrag dient – und das räumt die CDU offensichtlich auch unverhohlen ein – im Wesentlichen der Steigerung des Steueraufkommens.
Allerdings sollte zunächst einmal eine überschlägige Kosten-Nutzen-Rechnung angestellt werden, bevor man eine derart kostspielige Maßnahme ergreift: Der Hundesteuersatz beträgt derzeit 72,00 €. Wenn tatsächlich 100 ungemeldete Hunde nachgemeldet werden oder ermittelt werden, könnte man 7.200,00 € mehreinnehmen. Allerdings muß befürchtet werden, daß durch die Hundezählung als solche schon höhere Verwaltungs- und Durchführungskosten entstehen werden.
Bedenken bestehen aber auch in ganz anderer Hinsicht: Es soll eine alle Haushalte betreffende Ausforschungsrazzia stattfinden, wobei wir uns hier nicht im Bereich der Schwerkriminalität, sondern in einem Bereich einer vermuteten Ordnungswidrigkeit bewegen. Das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz hat folgerichtig Ermittlungen durch private Firmen als unzulässig erklärt. Die privaten Ermittler haben keinerlei hoheitliche Rechte. Jeder Bürger kann den Zugang verwehren und braucht überhaupt keine Auskunft zu geben.

Angeblich wird die Maßnahme auch zum Zwecke der Steuergerechtigkeit ergriffen. Hierbei handelt es sich aus unserer Sicht nur um ein Alibiargument. Alleiniger Zweck ist eine Einnahmeerzielung. Steuergerechtigkeit müßte nämlich bedeuten, daß auch andere Tiere (Katzen, Pferde, Hamster etc.) einer Steuerpflicht unterliegen.
Sollte dieser Vorschlag die größte Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung nach einer zweitägigen Haushaltsklausurtagung der CDU sein, erscheint uns das als ein wenig „mau“.
gez.: Thomas M. Heiske
(Fraktionsvorsitzender)