Jedes Jahr zur Osterzeit bringen die traditionellen Osterfeuer Freude und Gemeinschaftsgefühl in die Herzen der Menschen. Doch während diese Feierlichkeiten für viele ein Highlight darstellen, erinnert die Gemeindeverwaltung Schermbeck daran, dass gewisse Regeln zu beachten sind.
Für die anstehenden Osterfeiertage gilt besonders, dass das Abbrennen von Osterfeuern ausschließlich erlaubt ist, wenn diese als Brauchtumsfeuer klassifiziert werden können.
Laut der Gemeindeverwaltung Schermbeck sind Osterfeuer als Brauchtumsfeuer einzuordnen, sofern sie nicht zum Zweck der Entsorgung pflanzlicher Abfälle dienen. Diese Definition basiert auf einem Beschluss des OVG NRW vom 07.04.2004. Als Brauchtumsfeuer gelten solche, die von einer Glaubensgemeinschaft, Organisation oder einem Verein im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung ausgerichtet werden.
Verbot und Konsequenzen für private Feuer
Private Feuer, die dem Zweck der Entsorgung dienen, sind nicht gestattet. Werden solche Feuer dennoch abgebrannt, drohen Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Bußgeldern bis zu 5.000 Euro und Kosten für die Entsorgung der Brandrückstände. Die Gemeinde kündigt an, diesbezügliche Kontrollen durchzuführen.
Zeitfenster und Sicherheitsvorschriften
Osterfeuer dürfen ausschließlich am Karsamstag, 30.03.2024, Ostersonntag, 31.03.2024, oder Ostermontag, 01.04.2024, abgebrannt werden. Es ist wichtig, das Feuer erst kurzfristig aufzuschichten, um zu vermeiden, dass Tiere es als Unterschlupf nutzen. Zudem sind bei der Durchführung die Sicherheitsabstände zu Wohngebieten, Wäldern und Verkehrsflächen zu beachten. Bei starkem Wind darf das Feuer nicht entzündet oder muss unverzüglich gelöscht werden.
Anmeldeverfahren und Verfügbarkeit der Unterlagen
Für das Abbrennen eines Osterfeuers in Schermbeck ist eine Anmeldung bis spätestens 15.03.2024, 13.00 Uhr, erforderlich. Antragsformulare sind im Rathaus sowie auf der Internetseite der Gemeinde (www.schermbeck.de) verfügbar. Dort finden sich auch weitere Informationen und Merkblätter zur Durchführung der Brauchtumsfeuer.