Anzeigespot_img
2.7 C
Schermbeck
Mittwoch, März 19, 2025
spot_img
StartLokalesHinweis zum Abbrennen von Osterfeuern

Hinweis zum Abbrennen von Osterfeuern

Veröffentlicht am

Jedes Jahr zur Osterzeit bringen die traditionellen Osterfeuer Freude und Gemeinschaftsgefühl in die Herzen der Menschen. Doch während diese Feierlichkeiten für viele ein Highlight darstellen, erinnert die Gemeindeverwaltung Schermbeck daran, dass gewisse Regeln zu beachten sind.

Für die anstehenden Osterfeiertage gilt besonders, dass das Abbrennen von Osterfeuern ausschließlich erlaubt ist, wenn diese als Brauchtumsfeuer klassifiziert werden können.

In-Artikel Anzeige
Anzeige
Werbeanzeige für Pac Gase mit weiterführendem Link zur Webseite

Laut der Gemeindeverwaltung Schermbeck sind Osterfeuer als Brauchtumsfeuer einzuordnen, sofern sie nicht zum Zweck der Entsorgung pflanzlicher Abfälle dienen. Diese Definition basiert auf einem Beschluss des OVG NRW vom 07.04.2004. Als Brauchtumsfeuer gelten solche, die von einer Glaubensgemeinschaft, Organisation oder einem Verein im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung ausgerichtet werden.

Verbot und Konsequenzen für private Feuer

Private Feuer, die dem Zweck der Entsorgung dienen, sind nicht gestattet. Werden solche Feuer dennoch abgebrannt, drohen Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Bußgeldern bis zu 5.000 Euro und Kosten für die Entsorgung der Brandrückstände. Die Gemeinde kündigt an, diesbezügliche Kontrollen durchzuführen.

Zeitfenster und Sicherheitsvorschriften

Osterfeuer dürfen ausschließlich am Karsamstag, 30.03.2024, Oster­sonntag, 31.03.2024, oder Ostermontag, 01.04.2024, abgebrannt werden. Es ist wichtig, das Feuer erst kurzfristig aufzuschichten, um zu vermeiden, dass Tiere es als Unterschlupf nutzen. Zudem sind bei der Durchführung die Sicherheitsabstände zu Wohngebieten, Wäldern und Verkehrsflächen zu beachten. Bei starkem Wind darf das Feuer nicht entzündet oder muss unverzüglich gelöscht werden.

Anmeldeverfahren und Verfügbarkeit der Unterlagen

Für das Abbrennen eines Osterfeuers in Schermbeck ist eine Anmeldung bis spätestens 15.03.2024, 13.00 Uhr, erforderlich. Antragsformulare sind im Rathaus sowie auf der Internetseite der Gemeinde (www.schermbeck.de) verfügbar. Dort finden sich auch weitere Informationen und Merkblätter zur Durchführung der Brauchtumsfeuer.

Kontakt zur Redaktion

Haben Sie Fragen oder Anliegen? Kontaktieren Sie uns gerne E-Mail an [email protected] Unsere Redaktion freut sich auf Ihre Nachricht und ist immer interessiert an Kritik, Lob und neuen Ideen und Themen für unsere Berichterstattung.

NEUSTE ARTIKEL

Kriminalstatistik 2024: Entwicklung der Kriminalität in Schermbeck

Die Kreispolizei Wesel hat die Kriminalitätsstatistik für 2024 vorgelegt. Insgesamt wurden 27.921 Straftaten im Kreis erfasst – ein Anstieg von knapp vier Prozent im...

Der Baumarkt Fasselt ist bereit für den Frühling

Der Frühling steht vor der Tür, doch das Wetter zeigt sich noch von seiner wechselhaften Seite – frostige Nächte wechseln sich mit milden Temperaturen...

Kiliangilde Altschermbeck 2025: Riesenrad, Rekordkasse und riesige Vorfreude aufs Schützenfest!

Die Kiliangilde Altschermbeck 2025 startet mit voller Fahrt ins neue Schützenjahr – und das wortwörtlich! Denn beim Kilianschützenfest in Altschermbeck 2025 wird es wieder...

Geplanter Dorfladen in Gahlen vor ungewisser Zukunft

Ein geplanter Dorfladen in Schermbeck-Gahlen kann nicht wie vorgesehen eröffnen. Wenige Tage vor dem Start stoppte eine ungeklärte Vertragsfrage das Vorhaben. Betreiber Rozeta Alitovic...

Klick mich!