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Grundsteuer in Schermbeck – Es bleibt spannend

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Das Thema Grundsteuer wird uns wohl noch eine ganze Weile beschäftigen. Von Ralf Meier und Petra Bosse.

Das Thema Grundsteuer wird uns wohl noch eine ganze Weile beschäftigen. Nicht nur wegen der Grundsteuerreform, die zum 1. Januar 2025 in Kraft treten soll.

Sie wurde erforderlich, nachdem die bis 2018 gültige Rechtslage der Bewertung von Grundstücken mit dem Einheitswert vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde. Derzeit können Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer noch bis zum 31. Januar 2023 eine Feststellungserklärung zur Neuberechnung ihrer Grundstücke bei ihrem jeweils zuständigen Finanzamt abgeben. Dabei müssen zahlreiche Faktoren, z. b. neben der Größe auch die Lage des Grundstücks und die Bebauung, angegeben werden.

Stufenweise Anhebung der Grundsteuer B

Darüber hinaus beabsichtigt die Gemeinde Schermbeck eine stufenweise Anhebung der Grundsteuer B von aktuell 495% auf dann bis zu 1.100 %.

Die Grundsteuer B wird für bebaute Grundstücke bezahlt und auch auf die Miete umgelegt. Verkürzt gesagt muss also jede/r Schermbecker Bürger/in mit Mehrkosten für ihre/seine Wohnung rechnen.

Wie teuer wird es?

Pauschal kann man das nicht beantworten, hierfür müssen unterschiedliche Berechnungsschritte erfolgen. Dazu kommt die Problematik: ab 2025 greift die Grundsteuerreform und die Berechnungsweise ändert sich.

Beispielrechnung

Um die Auswirkung der jetzt beabsichtigten Anhebung des kommunalen Hebesatzes einschätzen zu können, haben wir eine Beispielrechnung vorgenommen:

Doppelhaushälfte mit 125 m2 Wohnfläche und ca. 350 m2 Grundstück aus dem Baujahr 2000. Ein ganz typisches zu Hause einer Familie mit 2 Kindern. (Einheitswert: 75,51 Euro)

  • Aktuell zu zahlende Grundsteuer B bei 495%: 373,77 Euro pro Jahr
  • Grundsteuer B bei einer Anhebung auf 1.100% 830,61 Euro pro Jahr

Mit einer Mehrbelastung von 456,84 Euro pro Jahr hat sich die zu leistende Grundsteuer B mehr als verdoppelt. Dies entspricht einer monatlichen Belastung von 38,07 Euro.

Ändert die Grundsteuerreform etwas?

Grundsätzlich verändert sich die Berechnungsweise der Grundsteuern ab dem Jahr 2025 und damit auch die Beträge. Wichtig ist hierbei allerdings: egal wie sehr sich das System zur Berechnung der Grundsteuern ändert, für die Kommunen und damit auch für Schermbeck soll das „aufwandsneutral“ erfolgen.

Das bedeutet letztlich nichts anderes, als dass das vorhandene Grundsteueraufkommen auf einem anderen Wege berechnet wird, die Gemeinde Schermbeck dadurch aber keine Mindereinnahmen haben darf. Das Land NRW wird dann einen neuen Hebesatz ermitteln, bei dem die Einnahmen der Gemeinde Schermbeck vor und nach der Reform gleich sein werden.

Das wiederum bedeutet: die um 122% gestiegene Grundsteuer B wird zwar anders verteilt, aber nicht wirklich geringer sein. Für einige Schermbecker/innen dürfte die neue Grundsteuerberechnung einen Vorteil haben, für einige auch noch weitere zusätzliche Nachteile mit sich bringen.

Das würde dann bedeuten, dass die ohnehin schon sehr hohe Steuerlast in Schermbeck durch einen schlechteren Grundsteuermessbetrag noch einmal anschwillt. Dabei stellt sich die Frage: wer soll das alles noch bezahlen?

Hinweis
Wer die Feststellungserklärung verspätet oder gar nicht abgibt, und auch nach einer Ermahnung nicht aktiv wird, der riskiert entweder einen Verspätungszuschlag oder ein Bußgeld.

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