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Gemeinsamer Antrag: Aufhebung eines Teilbeschlusses zur Verkehrsplanung

Veröffentlicht am

Die kommende Ratssitzung der Gemeinde Schermbeck wird sich mit einem brisanten Thema befassen: Ein gemeinsamer Antrag der CDU, SPD und der FRAKTION vom 24. November 2024 sieht die Aufhebung eines Teilbeschlusses des Planungs-, Umwelt- und Mobilitätsausschusses vom 5. September 2023 vor.

Konkret betrifft die Entscheidung über den Inhalt und die Ausgestaltung eines Ratsbürgerentscheids im Rahmen des Verkehrs- und Mobilitätskonzepts für die Gemeinde Schermbeck.

Hintergrund des Beschlusses

Am 5. September 2023 hatte der Planungs-, Umwelt- und Mobilitätsausschuss unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossen, dass der Rat nach Abschluss einer weiteren Versuchsphase über den Ratsbürgerentscheid entscheiden solle. Grundlage für diese Entscheidung war ein gemeinsamer Fraktionsantrag der CDU, SPD und FRAKTION.

Der Beschluss wurde in Verbindung mit einem Verkehrsversuch gefasst, bei dem ein Szenario zur Verkehrsführung getestet wurde. Ziel war es, durch die Erprobung Daten und Erkenntnisse für einen möglichen Bürgerentscheid zu sammeln.

Antrag auf Aufhebung des Teilbeschlusses

Die CDU, SPD und FRAKTION beantragten nun mit Datum vom 24. November 2024, den oben genannten Teilbeschluss aufzuheben. Dies wird damit begründet, dass der Gemeinderat über die Möglichkeit verfügt, gefasste Beschlüsse jederzeit aufzuheben oder abzuändern. Zwar könnten solche Abschlüsse grundsätzlich durch eine Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse bindend vorgenommen werden, jedoch sieht die aktuelle Geschäftsordnung der Gemeinde Schermbeck keine entsprechende Regelung vor.

Ein erneuter Beschluss ist daher formal notwendig, um die Aufhebung rechtswirksam zu machen.

Nutzung des Rückholrechts durch den Gemeinderat

Der Gemeinderat beabsichtigt, von seinem Rückholrecht gemäß § 41 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 8 ​​Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Schermbeck Gebrauch zu machen. Dieses Recht erlaubt es dem Rat, Entscheidungsbefugnisse eines Ausschusses wieder an sich zu ziehen.

Die Ratsmitglieder begründen die Rückholung mit der Bedeutung und Tragweite der Entscheidung: Da der Rat letztendlich auch über den Ratsbürgerentscheid entscheiden müsste, hält er es für angemessen, diesen Prozess direkt zu steuern.

Fazit und Bedeutung für die Verkehrsplanung

Die Entscheidung, den Teilbeschluss aufzuheben, ist ein zentraler Punkt der kommenden Ratssitzung. Mit der Aufhebung des Beschlusses wird der Weg für neue Beratungen und Entscheidungen im Hinblick auf die Verkehrs- und Mobilitätsplanung in Schermbeck geebnet. Dies könnte nicht nur Auswirkungen auf den Ratsbürgerentscheid, sondern auch auf die strategische Ausrichtung des gesamten Konzepts haben.

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