Geht’s noch? Neues Steuergesetzt erschwert Ehrenamt

Für jedes Marmeladenglas ein Kassenbon? Für Werner Gertzen und Klaus-Peter Franke vom Initiativkreis „Marktplatz der Hilfe“ fast unvorstellbar. Sie schauen mit Schrecken in die Zukunft.

Chaos vorprogrammiert. Das neue Steuersystem wird ab 2021 so einigen Geschäftsleuten und auch Markthändlern schwer zu schaffen machen. Wenn es durchkommt.

Bäckereien dürfen zukünftig nicht nur an ihren Brötchen, sondern auch an den Belegen knabbern. Für jedes Brötchen, einzeln oder im Zehnerpack was über die Ladentheke geht, muss demnächst ein Bon gedruckt werden. Weniger lecker, denn der Aufwand ist enorm. Doch genau das sieht ein neues, angedachtes Steuergesetz der Bundesregierung schon ab dem 1. Januar 2020 vor. Der Kassenzettel soll zur Pflicht werden.

Was der deutsche Fiskus sich da wieder ausgedacht hat wird noch größere, ungeahnte Auswirkungen haben als nur die Belege für Brötchen. Dabei sind nicht nur Bäckereien davon schwer betroffen, sondern Markthändler und karitative Initiativkreise ebenso.

Sie werden sich mächtig „verschlucken“ und an der neuen Steuerreform die „Zähne ausbeißen“. Wenn sie durchhalten wollen und nicht vorher das ‚Handtuch werfen‘.

Aus für Grillfleischautomaten
Foto: Archiv Petra Bosse

Aus für Grillfleischautomat Hegemann

Wie die Fleischerei Hegemann und ihr über Schermbecks Grenzen hinaus beliebter Grillfleischautomat. Hegemann war 2017 einer der ersten, dem die immer größere Bürokratie und die geforderte Umstellung auf das finanzamtfreundliche System in Bürokratie ersticken ließ. Die steuerliche Umstellung des Grillfleischautomaten hätten die Kosten des Metzgers gesprengt. Die Konsequenz war: Er wurde kurzerhand abgeschafft.

Marktplatz der Hilfe Schermbeck 2014
Marmelade oder Likör. Zukünftig nur noch mit Beleg. Foto: archiv

Mit Schrecken schauen nun auch Werner Gertzen und Klaus-Peter Franke vom Initiativkreis „Marktplatz der Hilfe“ in die Zukunft.

Die vielen Neuregelungen, eine Folge jüngster Rechtsprechung, wird auch die Arbeit des Ehrenamtes und den damit verbundenen Verkauf, angefangen von selbst gemachten Marmeladen, Liköre, Bratwurst, Pommes und Co., mächtig zusetzen. „Wir müssen dann für jede verkaufte Ware, wie beim Bäcker auch, einen Kassenbeleg herausgeben. Darüber hinaus müssen die Umsätze komplett erfasst werden. Ich warte noch darauf, dass wir demnächst an unseren Ständen eine elektronische Kasse einführen müssen“, sagt Gertzen und schüttelt dabei verständnislos mit seinem Kopf.

Quittung für jede Erdbeere im Glas

Damit nicht genug, denn wie Gertzen erklärt, sei der Bon nur der Anfang eines nicht nachvollziehbaren deutschen Steuersystems. „Es bleibt nicht nur bei einer Quittung am Ende, sondern es müssen beispielsweise für jedes Glas Erdbeermarmelade Belege her, wie teuer die Erdbeeren waren und wie viel Arbeitsstunden bei der Herstellung der Marmelade verrichten wurden“. Ein Zopf ohne Ende, was für viele Markthändler das Aus bedeuten könnte.

Marmelade selbstgemacht
Kein Glas mehr ohne Beleg

Bereits jetzt weist Pastor Klaus Honermann von St. Ludgerus die Organisatoren und die einzelnen Gruppen vom „Marktplatz der Hilfe“ darauf hin, dass sich die Zentralagentur mit Blick auf die demnächst anstehende Umsatzsteuer-Erhebungspflicht, langsam in den neuen Verwaltungsvorgang hineinwachsen und einführen lassen möchte. Dazu benötige sie erstmalig eine ungefähre Einschätzung, wie hoch der Umsatz vom „Markplatz der Hilfe“ zukünftig sein wird.

Ab 2021 wird es ernst

Damit nicht genug. Das ist nur der Anfang, denn es wird für alle Händler komplizierter. „Der ganze Aufwand ist einfach nur dramatisch und ab 2021 wird es richtig ernst“, fügt Gertzen hinzu.

Bisher sei es laut Honerman so gewesen, dass jeder Stand, jede Gruppe die Ausgaben direkt aus der Einnahmen-Kasse entnommen habe. Der Reinerlös wurde als Spende direkt an den jeweiligen Spendenempfänger überwiesen.

Um aber demnächst die Ausgaben dem künftigen Gesetz entsprechend nachzuweisen zu können, müssen ab sofort die vollen Einnahmen auf das Konto der Pfarrei eingezahlt werden. Die Ausgaben müssen belegt und der Beauftragten vorgelegt werden. Erst dann könne die Erstattung erfolgen und danach der Reinerlös als Spende an den gemeinnützigen Empfänger überwiesen werden.