Untersuchungen konnten keine Substanzen im Mühlenberg feststellen, die auf die Ölpellets zurückzuführen seien
Das Ergebnis der Untersuchungen teilte die Kreisverwaltung Wesel am Dienstag, 28. September 2021 mit.
Schermbeck/Gahlen. Der vom Kreis Wesel beauftragte Gutachter Dr. Michael Kerth ordnete in seinem Vortrag die bisher ausgeführten Untersuchungen und deren Ergebnisse ein, dass die chemische Untersuchung der Gasphase im Verfüllkörper bisher keine Substanzen feststellen konnte, die auf die Ölpellets zurückzuführen wären. Außerdem lägen die aktuellen Sickerwasserstände laut Gutachten in den Sammelschächten und Messstellen generell deutlich tiefer als die Sohle der Randgräben.
Keine Notwendigkeit für Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr
Das hätten auch die Befunde in den Baggerschürfen bestätig. Ein Übertritt von Sickerwasser in die Randgräben kann derzeit also ausgeschlossen werden. Darüber hinaus sei eine mit nachteiligen Folgen verbundene Zwischenabdichtung im Verfüllkörper nicht im befürchteten Ausmaß festgestellt worden, so dass auch hier vorsichtige Entwarnung gegeben werden könne. Dr. Kerth hob hervor: „Aus den Ergebnissen der laufenden Untersuchungen ergibt sich bisher keine Notwendigkeit für Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr“.
Die Kreisverwaltung Wesel hatte im Rahmen einer Veranstaltung gemeinsam mit dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV), Vertretern der Gemeinden Hünxe und Schermbeck sowie der Kreistagsfraktionen über die aktuell laufenden Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung für den Mühlenberg berichtet. Das ebenfalls eingeladene Gahlener Bürgerforum sei nicht vertreten gewesen.
Zum Hintergrund:
Zwischen 2010 und 2013 kam es zu einer illegalen Einlagerung von Ölpellets in der Verfüllung der Tonabgrabung Mühlenberg. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (MULNV) hatte im Zuge der Prüfung davon ausgehender Gefahren ein Gutachten in Auftrag gegeben. Im daraus resultierenden Abschlussbericht zur Evaluierung vorliegender Daten, Ergebnisse und Entscheidungen wurde die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung und Vorbereitung von eventuellen Sanierungsarbeiten festgestellt. Im Anschluss daran hat eine Koordinierungsgruppe unter Leitung des MULNV die hierzu erforderlichen Arbeitsschritte abgestimmt.
Im Juli dieses Jahres hatten der Kreis Wesel und die Firma Nottenkämper als Betreiberin der Abgrabung und Verfüllung Mühlenberg einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abgeschlossen. Der Betreiber hat sich damit verpflichtet, die nach vorliegendem Gutachten notwendigen Untersuchungsmaßnahmen zur Gefährdungsabschätzung durchzuführen und eine Machbarkeitsstudie für eine gegebenenfalls erforderliche Sanierung der Abgrabung zu erstellen. Der öffentlich-rechtliche Vertrag bietet dem Kreis Wesel große Sicherheit für die Kostenträgerschaft des Ordnungspflichtigen.
Ein Bericht zu den bisher ausgeführten Arbeiten wurde zwischenzeitlich auf der Internetseite des Kreises Wesel unter www.kreis-wesel.de