Fragen an den Landrat zum Gahlener Umweltskandal

Das Gahlener BürgerForum bereitet ein Gespräch mit Landrat Dr. Ansgar Müller vor, das am 19. September um 19 Uhr im Café Holtkamp beginnt und sich mit dem Gahlener Umweltskandal befasst.

Sehr geehrter Herr Dr. Müller,

Wir erlauben uns, Ihnen die Fragen, die wir auch an dem Abend stellen möchten, vorab zur Kenntnis zu senden. Die Fragen werden auch an dem Abend verteilt, sodass jeder Zuhörer die Chance hat, zu beurteilen, ob die Frage beantwortet wurde oder nicht.
Unabhängig davon bitten wir Sie um schriftliche Beantwortung unserer Fragen, gerne auch im Nachgang zu Ihrer Veranstaltung.
Bei derartigen Veranstaltungen werden gerne Fragen aus dem Auditorium von Moderatoren o.ä. gesammelt und dann zusammen beantwortet. Die Erfahrung zeigt, dass darunter oft die Tiefe und Präzision der Antwort leidet. Von daher würden wir es begrüßen, wenn Sie sich die Zeit nehmen und auf die Fragen einzeln eingehen.
Vielen Dank vorab und mit freundlichen Grüßen

Hamlet Schöpgens, Matthias Rittmann

Vom Landrat Dr. Ansgar Müller erwartet das Gahlener BürgerForum eine Entschlüsselung des Geheimnisses, wie trotz der Kontrolle seines Hauses jede Menge Abfälle verbotenerweise in der Nottenkämper-Abgrabung im Gahlener Heisterkamp landen konnten.

Fragenkatalog an den Landrat Dr. Müller anlässlich der Info-Veranstaltung am 19.09. in Gahlen

I. Einleitung
Fest steht, dass in den Jahren 2010 bis 2013 als Nebenprodukt deklariert, ca. 30.000 t sog. Ölpellets von der Ruhr Öl GmbH (zum BP-Konzern gehörend) in Gelsenkirchen-Scholven in den Wirtschaftskreislauf gebracht wurden und zu großen Teilen über Umwege in das Recycling Zentrum Bochum (RZB) gelangten. Diese Ölpellets waren nicht die kleinen Kügelchen im Glas, die man aus den Pressefotos kennt, sondern sie waren stark verklumpt und zum Teil fussballgroß. Die kleinen Kügelchen konnte man nämlich gut als Brennstoff verwerten. Ölpellets enthalten krebserzeugende, mutagene und reproduktionstoxische Stoffe“ wie polyzyklische aromatische Kohlenwaserstoffe (PAK) und Schwermetalle, die in die höchste Krebsgefahr-Kategorie 1 einzustufen sind.
ABER: Wir haben letztlich nicht nur einen Ölpellets-Skandal, sondern einen RZB-Skandal!
In Bochum wurden nicht nur Ölpellets mit Recycling-Sand gemischt und zur Tongrube
Nottenkämper (NK) gebracht, sondern viele andere Giftstoffe auch, die in der sog. „Lentjes-Box“ (benannt nach dem ehemaligen Prokuristen von NK) gesammelt wurden. Nur so kann man auch die Messergebnisse aus dem ahu-Gutachten erklären, dass bei den wenigen Bohrungen bereits hohe Kupfer-, Cadmium- und Zink-Konzentrationen gefunden wurden, die jedoch nachweislich nichts mit den Ölpellets zu tun haben. Der damalige Betriebsleiter des RZB hatte gegenüber den Ermittlungsbehörden wohl ausgesagt, dass er nach Bekanntwerden des Skandals nahezu allen anderen Zulieferern wegen deutlichen Grenzwertüberschreitungen abgesagt habe. Die Staatsanwaltschaft ermittelt angeblich auch noch in entsprechende Richtungen. Aber auch ca. 25.000 t Kronocarb sollen in die Tongrube, die an sich mit dem Ziel der Rekultivierung nur mit harmlosen Bauschutt aufgefüllt werden sollte, gebracht worden sein. Die Deklarationsanalysen vom
RZB zur Anlieferung waren nachweislich gefälscht. NK hat aber (zumindest anfangs) die Transporte zur Tongrube nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft auch selber durchgeführt. Nach Zeugenaussagen wurden bei NK sowohl auf dem LKW als auch in der Fläche beprobt. Nichts sei aufgefallen. Auch der Kreis Wesel bescheinigt eine Unauffälligkeit der sog. Eluatanalysen, die von NK bei Ablieferung und Einbringung in die Tongrube gemacht worden sind
Folgendes Rechenbeispiel:
625.000t sollen vom RZB im Tatzeitraum zu NK gebracht worden sein. Gefährliche und
ungefährliche Stoffe wurden gemischt. Die Aussagen schwanken von einem Mischungsverhältnis von 1:1 bis 2:1 (RC-Sand : Inhalt der Lentjes-Box). Rechnet man unter Berücksichtigung der harmlosesten Variante (2:1) den RC-Sand (dann ca. 417.000t, welcher laut des Betriebsleiters des RZB auch ein DK1 Material darstellte) einmal raus, blieben noch 208.000t an potentiellen Giftstoffen übrig. Die 30.000t Ölpellets (wahrscheinlich sind es weniger, weil ja auch ein Teil als Brennstoff verwendet wurde) hätten daran lediglich einen Anteil von ca. 7%! Das dieses „Geschäftsmodell“ nur durch hoch bezuschusste Materialien funktionieren konnte, deckt sich mit der Aussage des ehem. Betriebsleiter des RZB. Er gab wohl in seiner damaligen Vernehmung an, dass das RZB für Bauschutt lediglich 8,00 €/t erhalten würde. Hiervon müssten die Radlader, Personal, Mieten, Aufbereitung, Entsorgung, etc. bezahlt werden. Es blieb somit, wenn
überhaupt etwas, nicht viel übrig. Wenn hierzu noch ein Annahmepreis von NK in Höhe von 16,00- 18,00 €/t kommt, lässt sich auch für einen entsorgungsfremden Laien einfach erkennen, dass es sich um ein Zuschussgeschäft handeln muss. Dieses lässt sich somit nur mit hoch bezuschussten Materialen kompensieren. Hoch bezuschusst werden aber nur Materialien, welche entsprechend hoch belastet sind. Dies muss natürlich auch allen jederzeit bewusst gewesen sein. Zudem wurden unabhängig von den Anlieferungen beim RZB u.a. auch 181.818,2t Eisensilikatsand von der Aurubis AG bei NK eingebracht, die angeblich mit Kupfer, Blei und Zink belastet waren. Allein der Anteil von Zink habe nach Angabe in der Dorstener Zeitung vom 25.04.2018 bei rund 38.000 mg/kg gelegen. Genehmigungsfähig seien aber nur 500 mg/kg gewesen. So wurde bei Verlesung der Anklageschrift zudem bekannt, dass zusätzlich noch rund 9.000 t Kronocarb mit Flugasche vermischt vom Gelände der Fa. Possehl-Kehrmann zu NK gebracht
worden sind.
II. Beprobung
1. Vergangenheit

Herr Dr. Müller, stimmen Sie nach dem oben dargestellten Sachverhalt bereits jetzt zu, dass die vom Gesetzgeber vorgesehenen Eigen-, aber auch die Fremdkontrollen aller Beteiligten
(systembedingt) versagt haben, da wir ansonsten nicht diesen Umweltskandal und vor allem nicht in diesem Ausmaß hätten?

Frage beantwortet?
Zwei sachverständige Zeugen (Herr Dr. Mallorny vom LANUV und Herr Borchardt als
staatsanwaltlicher Gutachter) hatten bereits vor Gericht ausgesagt, dass man die Ölpellets bei der Anlieferung hätte wahrscheinlich riechen können, aber spätestens bei der Beprobung bei Nottenkämper leichteste Analytik ausgereicht hätte, um die Giftstoffe zu erkennen. (Anmerkung: Diese Äußerungen haben die beiden anerkannten Experten sogar getroffen, obwohl Ihnen von den Behörden keine Proben vom Gelände bei NK zur Verfügung gestellt wurde – im Übrigen ein Umstand, der sehr merkwürdig ist und Verschwörungstheoretiker freuen würde.) So gab Herr Borchardt an, dass das schmierige Material (mit teils fußballgroßen Verklumpungen so der Angeklagte H.) für die zu erstellenden Analysen durch Mahlen und Sieben nicht aufzubereiten
war.
Trotzdem kommen Sie in Ihrem Schreiben vom 29.06.2018 an die GRÜNEN zu dem Ergebnis, dass „alle von Nottenkämper durchgeführten Analysen (Untersuchungsumfang nach Genehmigung) dievorgegebenen Grenzwerte einhalten.“
Insofern haben wir folgende Folgefragen:

1. Entspricht der Parameterumfang der durch NK im Rahmen der Deklaration zu erstellendenAnalysen dem Parameterumfang der im Rahmen der Eigenüberwachung durch NK zu erstellenden Analytik und sind die jeweiligen Grenzwerte der Deklaration und der
Eigenüberwachung deckungsgleich? Frage beantwortet?

2. Wenn diese identisch sind, wie können dann deutlich über 1.000 Analysen absolut
beanstandungsfrei sein? Das ist bei dieser Anzahl verschiedenster Abfälle absolut lebensfremd. Frage beantwortet?

Nach dem Gutachten von Asmus und Prabucki (S. 9) hat Ihr Haus seit Anfang 2011 „wegen der Menge von Anlieferungen“ auf Freigabebescheinigungen verzichtet. Bis dahin musste jede Anlieferung eine Freigabebescheinigung aus Ihrem Haus erhalten.
Haben Sie damit nicht ein Kontrollinstrument aus der Hand gegeben, mit dem die illegalen
Anlieferungen unter Umständen hätten auffallen können?
Frage beantwortet?

Zudem wurden – wie oben schon erwähnt – auch 181.818,2t Eisensilikatsand von der Aurubis AG bei NK eingebracht, die angeblich mit Kupfer, Blei und Zink belastet waren. Allein der Anteil von Zink habe laut Dorstener Zeitung bei rund 38.000 mg/kg gelegen. Genehmigungsfähig seien nur 500 mg/kg gewesen.
Können Sie den Sachverhalt so bestätigen?
Frage beantwortet?

Wenn ja, warum sind auch diese Grenzwertüberschreitungen nicht aufgefallen? (Anmerkung: Haben ja nichts mit den Anlieferungen vom RZB zu tun)
Frage beantwortet?

Die Anlieferung von Eisensilikatsand musste von Ihnen anscheinend extra genehmigt werden. Wie läuft eine derartige Prüfung in der Praxis ab?
Frage beantwortet?

Müssen Ihnen hierzu nicht auch entsprechende Analysen und eine Verfahrensbeschreibung zur Entstehung des Abfalls vorgelegt werden?Frage beantwortet?

Hätten bei Ihrer Behörde nicht alle „Alarmglocken“ angehen müssen, wenn dort von einem
Kupferrecyclingwerk die Rede ist? Frage beantwortet?

Hätte hier nicht bereits ein besonderes Augenmerk auf dem Parameter Kupfer und dessen
zwingende, regelmäßige Kontrolle gelegt werden müssen? Frage beantwortet?

Gab es derartige Anweisungen an NK? Frage beantwortet?

Waren auch hier alle Proben gewohnheitsgemäß unauffällig? Frage beantwortet?

Ist Ihrer Behörde bei all der negativen Vorgeschichte der Tongrube Nottenkämper (1994 und 2001) nie in den Sinn gekommen, dass bei derart „sauberen“ Analysen (es gab ja nicht eine einzige Überschreitung) etwas nicht stimmen kann? Frage beantwortet?

Gibt es bei Ihnen nicht etwas wie eine „Plausibilitätskontrolle“? Frage beantwortet?

2. Zukunft
Können wir davon ausgehen, dass aufgrund der Überwachungsmängel sowohl bei der Tongrube Nottenkämper als auch in Ihrem Haus die Überwachung angepasst wurde? Frage beantwortet?

Welche Maßnahmen wurden im Einzelnen ergriffen, dass zukünftig keine illegalen Abfälle mehr in der Tongrube landen? Frage beantwortet?

Darf NK seine Eigenüberwachung und insbesondere die Probenahme nach wie vor selbst
durchführen oder muss diese, wie es in diesem Fall selbstverständlich wäre, durch einen
akkreditierten und vor allem unabhängigen Probennehmer erfolgen? Frage beantwortet?

Nimmt der Kreis regelmäßig und unangemeldet Stichproben der angelieferten Mengen, und zwar direkt von den Anlieferungen oder beschränkt sich die Überwachung lediglich auf die Sichtung der zur Verfügung gestellten Analysen? Frage beantwortet?

Weshalb wird NK nicht die Nebenauflage erteilt, dass Analysen auf die Eingangsparameter
ausschließlich durch Mitarbeiter von akkreditierten, rotierenden Fremdlaboratorien zu ziehen und zu analysieren sind und die Analysen ungeachtet der festgestellten Ergebnisse direkt vom jeweiligen Labor in Kopie mit fortlaufender Nummerierung parallel an den Kreis zu senden sind? So wäre einer Selektion von einzelnen Analysen oder der Probenahme durch NK nicht möglich oder zumindest deutlich erschwert. Dies wäre eine einfach umsetzbare Sofortmaßnahme, die der Wiederherstellung des öffentlichen Vertrauens in den Kreis sicherlich dienlich wäre. Frage beantwortet?

Wurde das ursprüngliche Verfahren der Genehmigung jeder einzelnen Anlieferung durch den Kreis wieder eingeführt? Frage beantwortet?

Findet bei den Überwachungsbeamten Ihrer Behörde eine regelmäßige Jobrotation statt?
Schließlich handelt es sich hierbei aus Compliance-Gesichtspunkten um einen Hochrisikobereich, in dem es sicherlich nicht dienlich ist, dass man sich und die Gegebenheiten langjährig gut kennt. Frage beantwortet?

Wie wird sichergestellt, dass das Sickerwasser im Rahmen der sog. „Ewigkeitskosten“ auch
entsprechend ewig abgepumpt wird und wer ist hierfür langfristig verantwortlich? Frage beantwortet?

Welche Regelungen befinden sich im öffentlich-rechtlichen Vertrag, der zwischen Ihrem Haus und NK bereits vor Bekanntwerden des Skandals geschlossen wurde? Frage beantwortet?

Wann wird dieser Vertrag öffentlich zugänglich gemacht? Frage beantwortet?

Im Frühjahr 2017, also vor Bekanntwerden des Ölpellet-Skandals, war die Tongrube mehrfach wegen der geplanten Erhöhung um bis zu 18m durch Aufschüttung von ca. 700.000m³ Abfällen in der Presse. Laut Herrn Eckerth, Prokurist von NK, steht der fertige Genehmigungsantrag im seinem Büroschrank. Würde die geplante Erhöhung der Mühlenbergdeponie um bis zu 18 m mit ca. 700.000 Kubikmeter Abfällen vom Kreis Wesel genehmigt werden, wenn NK den entsprechenden Antrag stellt? Frage beantwortet?

III. Gutachten
Alle Gutachten beziehen sich nur auf maximal 30.000 t Ölpellets, doch laut Ermittlungsergebnissen liegen erwiesenermaßen auch eine Vielzahl anderer, nicht für die Ablagerung genehmigter Stoffe dort. Selbst die Mischkomponente „Siebsand“ des RZB wurde wohl von dessen Betriebsleiter als Abfall der Kategorie DK 1 eingestuft. Doch auch ca. 25.000t Kronocarb und auch der angeblich hochbelastete Eisensilikatsand (181.818,2t) sollten bei der Gefährdungsabschätzung mindestens einfließen. Das ahu-Gutachten geht zwar auf Kronocarb ein; lässt sie aber bei der Bewertung nicht einfließen, sondern es folgt lediglich der Hinweis (S. 47), dass „die Titangehalte (Herkunft aus Kronocarb) in den Pellets mit Ausnahme der Probe EP5 gering sind“. (Anmerkung zu Kronocarb-Titan in Pellets: Ölpellets lassen sich auch mit Koroncarb nicht mischen und insgesamt nur mit erheblichem Aufwand bearbeiten. Das war auf dem Gelände des RZB sowohl zeitlich, aber auch technisch nicht möglich.) In wie weit sind die Gutachten hinsichtlich ihren Empfehlungen brauchbar, wenn immer nur die Menge von gelieferten Ölpellets zur angelieferten Gesamtmenge bei NK von den Gutachtern ins Verhältnis gesetzt wurde und die anderen Giftstoffe bei der Bewertung außen vor gelassen wurden? Frage beantwortet?

1. Asmus und Prabucki (2014)
Auf der Homepage von NK wird die Fa. Asmus und Prabucki ausweislich als Partner bezeichnet. Und von einem Partner kann man in schwierigen Zeiten doch eine besondere Unterstützung erwarten. Liegt nicht der Schluss nahe, dass es sich hierbei um ein sog. Parteiengutachten handelt? Wir bezweifeln die Neutralität der Begutachtung; auch aus einem anderen Grund (s.u.). Frage beantwortet?

2. ahu (2015)
a) formelle Aspekte
NK ist Auftraggeber und hat die Rechnung für das Gutachten bezahlt. Als Auftraggeber ist man auch Inhaber der Rechte an diesem Werk. Zudem halten wir es für ungewöhnlich, dass ein „neutraler“ Gutachter auf einer Infoveranstaltung der Fa. NK im November letzten Jahres auftritt und auch den Geschäftsführer von NK auf der Info- Veranstaltung in Hünxe am 18.07.2018 begleitet. Dies spricht nicht für eine Unparteilichkeit. Dies wäre sicherlich nicht der Fall gewesen, wenn der Kreis Wesel Auftraggeber und damit Vertragspartner von ahu gewesen wäre. Das ahu-Gutachten bezieht sich in wesentlichen Passagen auf zahlreiche andere Gutachten, die bereits vorher von NK erstellt wurden.
Beispiele:
Gesamtbewertung, Seite 45
„Die Recherchen und Untersuchungen der ahu AG bestätigten i.W. die Ergebnisse des Büros
Asmus und Prabucki.“
Ausführungen zur mineralischen Dichtigkeit, S. 11
„Die mineralische Dichtungsschicht muss laut Nebenbestimmungen der Genehmigung gutachtlich abgenommen und die Wasserdurchlässigkeit in Laborversuchen nachgewiesen werden. Dies wird seit dem Jahr 2010 durch den Fremdprüfer Limes GmbH realisiert. Die Überprüfung wurde je Bauabschnitt durchgeführt.“
7.3 Aufbau der Schichtmodelle, S. 41
Bezüglich der Bodenkennwerte für den Abfallkörper wird ein Material mit einem
Gesamtporenvolumen von 50 Vol.-% und einem permanenten Welkepunkt von 15 Vol.-% angesetzt.….. Die Kennwerte der Dichtschicht unterhalb der Dränageschicht stammen aus den Analysen der Limes GmbH (2015).“
Wir möchten auf folgende Umstände hinweisen:
Es gibt bzw. gab enge Verbindungen zwischen der Limes GmbH, Herrn Detlef Asmus, jetztiger Geschäftführer von Asmus und Prabucki und Herrn Thomas Eckerth, jetziger Geschäftsführer von NK.Wir bezweifeln die Neutralität der Begutachtung durch die Limes GmbH. s. Anlage

Man hat sogar wissenschaftlich zusammengearbeitet:

Herr Dr. Müller, würden Sie als versierter Jurist unter Berücksichtigung dieser Erkenntnisse die
Gutachten der Limes GmbH und von Asmus und Prabucki als neutral einordnen?
Frage beantwortet? 

Wenn nein, warum sind sie dann in das ahu-Gutachten eingeflossen? Frage beantwortet?

Insgesamt wurden nur 5 Baggerschürfe inkl. 3 Bohrungen (Asmus und Prabucki und ahu)
vorgenommen.
Warum wurden in Anbetracht der großen Verfüllfläche (Gesamtannahmemenge von 4.244.986t) auf dem Mühlenberg nicht weitere, flächendeckende Bohrungen vorgenommen? Dies gerade vor dem Hintergrund, dass wohl möglich noch andere Giftstoffe beim RZB untergemischt wurden und auch noch weitere Anlieferungen von Giftstoffen von anderen Orten (Aurubis, Possehl-Kehrmann) stattgefunden haben.
Frage beantwortet?

Der staatsanwaltliche Gutachter führt auf Seite 29 aus, dass die theoretischen Abhandlungen zur Sickerwasserprognose innerhalb des ahu-Gutachtens nicht ausreichen, „da das Gesamtgeschehen in der Tongrube durch die Bohrungen und die bisher praktizierten Untersuchungen nicht umfassend abgedeckt wird. Es handelt sich bei den Betrachtungen um punktuelle Erkenntnisse, die je nach weiterer Untersuchungssituation in der Tongrube weitere differierende Ergebnisse bringen können.“ Wie stehen Sie dazu? Frage beantwortet?

b) geologische Aspekte
– Wurde die Dichtigkeit (Dicke, Homogenität) der Tonschicht von ahu vor Ort durch Bohrungen auf dem Mühlenberg gemessen/überprüft oder bezog man sich dabei nur auf bereits vorliegende Ausführungen? Frage beantwortet?

Wenn letzteres der Fall war, welche Quellen wurden genau benutzt? Frage beantwortet?

(Hydrologische Karte des Rheinisch Westfälischen Steinkohlebezirks: Blatt Hünxe)
In Ihrem Schreiben an Bürgermeister Rexforth vom 3.7.2017 führen Sie aus: „Aufgrund der unterhalb der Abgrabung befindlichen Tonmächtigkeit von mehr als 40 m mit einem kf-Wert (Durchlässigkeitswert) von bis zu 10-12 m/s bestehen für das Grundwasser keine Gefahren. Deutlich über eine Million Jahre braucht ein Wassertropfen, um eine 40m Tonschicht mit einem kf- Wert = 10-12 Einheit [m/s] zu passieren.“
Nach der hydrologischen Karte ist eine 40 m dicke Tonschicht nicht zu finden.
Warum kommt auch Asmus & Prabucki auf S. 7 zu dem Ergebnis: „Nach Aufschluss
der Tagebausohle verbleibt damit noch ein mindestens 25 m mächtiges Tonpaket“?
Frage beantwortet?

Liegt nicht tatsächlich nur eine 8-10 m (Ratinger) Tonschicht vor, die wirklich nicht durchlässig ist? (Anmerkung: Bei einer 8 m Tonschicht wären es nach obiger Berechnung nur noch 250.000 Jahre. Bei kf- Wert = 10-10 m/s (Asmus und Prabucki) würden sich nur 2.500 Jahre ergeben.) Frage beantwortet?

Was passiert, wenn die Tonschicht durch Baumaßnahmen durchstoßen wird oder stellenweise durch Erosion nicht mehr vorhanden ist? Frage beantwortet?

Wurde die Durchlässigkeit der Tonschichten auch unter Berücksichtigung aller gefundenen
Giftstoffe (also nicht nur Ölpellets) überprüft? Frage beantwortet?

Das ahu-Gutachten geht auf Seite 21 auf die Homogenität der Ratinger Tonschicht ein und kommt zu dem Ergebnis: „Sie sind nach Düllmann (1991) weitgehend homogen.“ Keine beruhigende Aussage! Wie stehen Sie dazu? Frage beantwortet?

Das ahu-Gutachten kommt auf Seite 5o bei der Untersuchung der Sohldichtigkeit zu folgendem Ergebnis: „Die allgemeinen Anforderungen an eine Barriere sind danach i.W. [Anm. d.h. „im Wesentlichen“] eingehalten.“ Keine beruhigende Aussage! Wie stehen Sie dazu? Frage beantwortet?

Basale Schichten der Lintforter Schichten können nach jetzigen Erkenntnissen als Grundwasser- (gering)-Leiter angesehen werden. Sind die Basalen Schichten der Lintforter Schichten unterhalb der Tongrube durchgehend vorhanden? Frage beantwortet?

Sehen Sie eine Wassergefährdung durch den Krudenburger Sprung (Entfernung zur Tongrube ca. 2 km) in Hünxe? Frage beantwortet?

Kann aufgrund der geologischen Gegebenheiten überhaupt von einer Abdichtung der Tongrube zur Seite gesprochen werden? Frage beantwortet?

Wurde das RWW von Ihnen als unmittelbar angrenzender Wasserversorger informiert und wenn ja wann? Frage beantwortet?

Das Sickerwasser wurde im Tatzeitraum in die Kläranlage nach Schermbeck gebracht. Der
staatsanwaltliche Gutachter geht davon aus, dass die Schadstoffe in einem derartig belasteten Sickerwasser nicht zu 100% durch die Klärschlämme herausgefiltert werden konnten und es somit am Ausgang der Kläranlage zu einer Gewässerverunreinigung gekommen ist. Wurde der Mühlenbach am Ausgang der Kläranlage auf erhöhte Schadstoffwerte von Ihnen analysiert? Frage beantwortet? Wenn ja, auf welche Parameter wurde geprüft, wie waren die Messergebnisse und von wem wurden die Messungen durchgeführt? Frage beantwortet?

Wurde der Lippeverband von Ihnen informiert und wenn ja wann? Frage beantwortet?

Das ahu-Gutachten führt auf Seite 17 aus: „API (2014) beschreiben für November 2012 (vgl. Tab. 4) in allen Schächten eine Erhöhung der Kohlenwasserstoffgehalte. Diese sind aber laut API (2014) wahrscheinlich nicht auf die Ölpellets zurückzuführen, da das Sickerwasser auch in den Bereichen ohne Pellet-Wahrscheinlichkeit auffällig ist.“ Sind Sie diesem Hinweis nachgegangen? Frage beantwortet?

Wenn nein, wieso nicht? Frage beantwortet?

Generell verändert sich bedingt durch den Bergbau auch der Grundwasserspiegel. In wie weit wurde diese Entwicklung bei Ihrer Beurteilung bzw. der Begutachtung berücksichtigt?
Frage beantwortet?

Der Gartroper Busch liegt Ihrer Ansicht nicht in einem aktiven Erdbebengebiet (Ihr Schreiben an Bürgermeister Rexforth vom 12.10.2017). Die bruchtektonische Absenkung der Niederrheinischen Bucht setzte und setzt sich im Holozän bis
heute fort. Messungen auf der Rur-, Erft- und Kölner Scholle ergaben für den Zeitraum 1933 bis 1952 Senkungen um 1 bis 2,5 mm/a. 10% der tektonischen Bewegungen erfolgen in der Niederrheinischen Bucht in Form von Erdbeben, etwa alle vier Monate mit einer Stärke von 2 auf der Richter-Skala. Die Herdtiefen liegen zwischen 6 und 18 km.
Das Erdbeben von Roermond, das seit dem Erdbeben bei Düren 1756 schwerste Beben in der Niederrheinischen Bucht, ereignete sich am 13. April 1992. Es hatte sein Epizentrum 4 km südwestlich von Roermond in 17km Tiefe am Peel-Randbruch (deutsch: Rur-Randsprung) und war mit einer Magnitude von 5,9 überregional spürbar. Liegt die Tongrube nicht in den Ausläufern der Niederrheinischen Bucht? Frage beantwortet?

Wäre da nicht auch der Bergbau.
16.04.2018: „Das Beben am Nachmittag war auch in Oberhausen und Gladbeck deutlich zu spüren. Es soll das bisher stärkste in diesem Jahr gewesen sein. Das Epizentrum lag in der Nähe des Bergwerks Prosper-Haniel in Bottrop. Bisherige Erdbeben in den vergangenen Monaten, die vom Bergwerk Prosper-Haniel ausgingen, hatten ihr Epizentrum in der Nähe des Bottroper Heidesees. Das bislang stärkste Beben, ausgelöst vom Bergbau, erreichte die Magnitude 2,9.
25.05.2018: „Das Epizentrum lag bei Bottrop-Kirchhellen. Die Magnitude betrug nach der Auswertung aller verfügbarer Daten 2,7 auf der Richter-Skala“, so der Geologische Dienst NRW. Das Erdbeben wurde am 25.05.2018 um 22.31 Uhr an allen Erdbebenstationen des Landeserdbebendienstes NRW registriert. In Stadtteilen von Bottrop und Oberhausen meldeten Einwohner unter anderem starke Erderschütterungen. Sehen Sie mit den aufgezeigten Erdbeben in der teilweise sogar unmittelbaren Umgebung (Entfernung Gahlen – Kirchhellen ca. 8 km) keine Gefahr für die Stabilität der Tonschichten?
Frage beantwortet?

Die Tongrube liegt auf dem KBV-Sprung („Kölner Bergwerks Verein Sprung“) und grenzt an den Krudenburger Sprung (Entfernung zur Tongrube ca. 2 km). Das Grundwasser fließt aufgrund der Schichtenfolge in Richtung Krudenburger Sprung. Der Sprung ist offen.
Kann es nicht sein, dass dort Giftstoffe über den Grundwasserleiter ins Trinkwasser gelangen? Frage beantwortet?

c) chemische, toxikologische und medizinische Aspekte
Wurde bei der Begutachtung auch auf Dioxine und Furane untersucht? (insb. relevant bei der Flugasche) Frage beantwortet?

Wenn nein, warum nicht? Frage beantwortet?

Wurden bei Ihrer Bewertung der Vorkommnisse auch toxikologische und medizinische Aspekte zugrunde gelegt? Frage beantwortet?

Wenn nein, warum nicht? Frage beantwortet?

Wurde die Staatsanwaltschaft um die Überlassung der Daten wie auch der Analysen der übrigen Lieferanten der RZB-Mischung gebeten, um diese als Überwachungsbehörde überprüfen zu können? Frage beantwortet?

Zusammenfassend:
Weshalb beauftragt der Kreis Wesel vor dem Hintergrund der mittlerweile vorliegenden
Erkenntnissen nicht ein renommiertes, unabhängiges Gutachterbüro mit der flächendeckenden Untersuchung der gesamten Ablagerung?
Es ist wohl einmalig in Deutschland, dass ein Kreis trotz entsprechendem Anfangsverdachts keine weitere Veranlassung sieht, eine derartige Überprüfung in der Fläche vornehmen zu lassen und das alles trotz der Erkenntnis, dass sämtliche vorliegenden Gutachten allesamt deutliche Überschreitungen der Annahme- und Einbaugrenzwerte ausweisen.
Wieso geht der Kreis somit davon aus, dass es sich in der restlichen Kubatur der Tongrube anders darstellen sollte oder befürchtet man etwa, dass ein unabhängiges Gutachten das gesamte Ausmaß der illegalen Ablagerungen im wahrsten Sinne des Wortes zu Tage fördern wird? Frage beantwortet?

IV. Abwägung/Empfehlung
1. Messstellen/Monitoring
Das ahu-Gutachten (S. 19) skizziert die Sickerwassermessstellen (Stand 2015) bei NK zwar als relativ neu und prinzipiell gut konzipiert, jedoch bereits jetzt in einem bautechnisch schlechten Zustand. Welche Maßnahmen zur Verbesserung des Grundwassermonitorings sind nicht nur geplant, sondern bereits seit 2015 umgesetzt worden? Frage beantwortet?

2. Auskoffern
Wie bewerten Sie die folgende Aussage des Bundesumweltministeriums (Ausschussdrucksache 19(16)47 des Bundestags-Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit)? „Aufgrund des Organikgehaltes und des Schwermetallgehaltes ist die Verfüllung der Tongrube mit dem Gemisch aus mineralischen Abfällen und den Ölpellets
und der daraus zu befürchtenden Gefährdung des Grundwassers weder eine
ordnungsgemäß und schadlose Verwertung noch eine gemeinwohlverträgliche Beseitigung.“ Frage beantwortet?

Das ahu-Gutachten kommt zu folgendem Ergebnis:
„Ziffer 8.5 (Seite 49) Ein Rückholen der Pellets ist unter Betrachtung der· gemessenen Zusatzbelastungen, die durch die Pellets im Vergleich zum Sickerwasser, das
sowieso in der Verfüllung anfällt und des · zusätzlichen Risikos, das von den Ablagerungen der Pellets für das Grundwasser ausgeht, u.E. unter fachlichen Gesichtspunkten nicht gerechtfertigt.“ Welche fachlichen Gesichtspunkte sind genau gemeint?
Frage beantwortet?

Allerdings sagt das ahu-Gutachten vorher auch auf Seite 49: „Eine genaue Einschätzung der Gefährdungslage kann erst nach längeren Messreihen im
Verfüllkörper (Analysen und Wasserstandsmessungen) gegeben werden.“ Ähnlich äußert sich auch der staatsanwaltliche Gutachter. Herr Dr. Müller, ist es nicht für einen Gutachter ungewöhnlich, einerseits vorwegzustellen, dass man
die Gefährdungslage zur Zeit nicht einschätzen kann, aber trotzdem eine Empfehlung ausspricht? Wir sind nicht offen für Langzeitexperimente. Frage beantwortet?

Warum geht das ahu-Gutachten bei seiner Bewertung nur auf die Ölpellets und nicht auf die anderen gefunden Giftstoffe ein?
Frage beantwortet?

Ändert sich die Einschätzung, wenn festgestellt werden würde, dass sich noch andere Giftstoffe im Mühlenberg befinden? Frage beantwortet?

Ihr Haus kommt in Abstimmung mit anderen Behörden trotz der wackeligen Aussagen im ahu- Gutachten in Anbetracht der potentiellen Umweltgefährdung zu dem Ergebnis, dass es
unverhältnismäßig wäre, die Giftstoffe wieder auszukoffern.
Entscheidungsparameter: Dicke der Tonschicht ausreichend / Seitenabsicherung ausreichend? Sind sie nach dem oben Gesagtem und vor dem Hintergrund neuer bekannter und unbekannter Giftstoffe sicher, dass die Tonschicht im Bereich des Mühlenbergs eine ausreichende Dicke und eine ausreichende Seitenabsicherung hat?
Frage beantwortet?

Neue Belastungen für die Umwelt und Mitarbeiter. Stimmen Sie zu, dass es durchaus, sicherlich dann aufwendige Verfahren gibt, die eine Gefährdung von Umwelt und Mitarbeitern ausschließen lassen? Frage beantwortet?

Haben Sie diese Verfahren bei Ihrer Entscheidung, die Giftstoffe nicht abzutransportieren, zugrunde gelegt? Frage beantwortet? 

Kosten:  Ihr Haus hat die Kosten für eine mögliche Auskofferung vorsichtig mit ca. EUR 500 Mio. beziffert. Abfallrechtlich ist auch der Erzeuger bis zur endgültigen Beseitigung für seinen Abfall verantwortlich und muss entsprechende Entsorgungskosten tragen. Das wäre bezogen auf die Ölpellets die Ruhr Öl GmbH bzw. die BP (Verhaltensstörer).
Stehen mehrere Störer fest, hat die Behörde grundsätzlich ein Auswahlermessen, wen sie als erstes in Anspruch nimmt. Haben Sie bei Ihrer Entscheidung eine Inanspruchnahme von NK als zumindest Zustandsstörer geprüft? Frage beantwortet?

Eigentümer des Mühlenbergs und damit (ein ggfs. weiterer) potentieller Zustandsstörer ist nach unserem Kenntnisstand der Freiherr von Nagell bzw. dessen Familie.
Haben Sie bei Ihrer Entscheidung eine Inanspruchnahme der von Nagells geprüft?
Frage beantwortet?

Haben Sie bei Ihrer Entscheidung eine Inanspruchnahme der Remondis-Tochter Remex als
Nachfolgegesellschaft der insolventen RZB GmbH (Verhaltensstörer) geprüft? Frage beantwortet?

Haben Sie bei Ihrer Entscheidung eine Inanspruchnahme der Ruhr Öl GmbH/BP (Verhaltensstörer) geprüft? Frage beantwortet?

Haben Sie bei Ihrer Entscheidung eine Inanspruchnahme der Kronos Titan GmbH oder sonstiger Erzeuger von Abfällen, die illegal im Mühlenberg eingebracht worden sind, als Verhaltensstörer geprüft? Frage beantwortet?

Handelt es sich bei der Entscheidung, das Material in der Tongrube zu belassen und die Tongrube nicht weiter zu begutachten nicht vielmehr um eine rein wirtschaftliche? Dass das Material umweltverträglich ausgebaut werden könnte, ist anhand vieler Beispiele bekannt und lediglich eine Frage des Aufwandes und der Kosten. Frage beantwortet?

V. Abstimmung zwischen den Behörden
Von dem Umweltskandal haben wir durch die Zeitung erfahren. Spätestens mit Beendigung der Ermittlungstätigkeit der Staatsanwaltschaft und der Erstellung der Anklageschriften gab es keinen Grund der Geheimhaltung mehr. Warum wurde die Bevölkerung nicht von Ihnen benachrichtigt? Frage beantwortet?

Hatten Sie jemals die Absicht, die Bevölkerung zu benachrichtigen? Frage beantwortet?

Immer mehr stellt sich ein umfängliches Behördenversagen beim Umgang mit den Ölpellets heraus. Selbst die Staatsanwaltschaft Bochum ist ins Kreuzfeuer geraten. Selbiges gilt für die Bezirksregierung Münster als Aufsichtsbehörde der Ruhr Öl GmbH bzw. für die
Bezirksregierung Düsseldorf (Aufsichtsbehörde des Kreis Wesel (!)) als Aufsichtsbehörde der Ruhrcarbon (Anmerkung: erster Abnehmer der Ölpellets). Auch Ihr Haus war bei der der Herausgabe der beiden Gutachten nur begrenzt kooperativ. Ihr bisheriges Kommunikationsverhalten gegenüber der Öffentlichkeit und engagierten Bürgerinnen und
Bürgern ließ zudem nicht auf einen proaktiven und transparenten Ansatz schließen.
Warum soll die Bevölkerung den Behörden abnehmen, dass bei der Kontrolle der Tongrube
Nottenkämper alles mit rechten Dingen zugegangen ist oder noch zugeht? Frage beantwortet?

Als Aufsichtsbehörde haben Sie unabhängig von den staatsanwaltlichen Ermittlungen auch eigene Ermittlungstätigkeiten vorzunehmen (z.B. auch, aber nicht nur, im Zusammenhang mit einer möglichen Ordnungswidrigkeit nach § 130 OWiG). Dies ist unabhängig davon zu sehen, wer letztlich die potentiellen Vorwürfe verfolgt. Gab es eine formelle Abgabe des Verfahrens nach § 41 OWiG an die Staatsanwaltschaft Bochum? Frage beantwortet?

Die Staatsanwaltschaft kommt in ihrem Schreiben vom 27.03.2018 an die Grünen u.a. zu folgenden Annahmen: „Hinzukommt, dass auch solches Material eingebaut wurde, welches mit Aktivkohle vermischt wurde. Diese Beimengung neutralisiert den Eigengeruch der Ölpellets fast vollständig.“ (S. 5) Ferner führt die Staatsanwaltschaft aus, dass die Radladerfahrer in klimatisierten Raupen mit Überdruck gearbeitet hätten, die Innenluft von hinten über eine Filteranlage zugeführt wird und somit der Fahrer nichts riechen konnte. (S. 4) Diese Feststellung wurden durch den staatsanwaltlichen Gutachter Borchardt in seiner Aussage deutlich widerlegt. Welche eigenen Ermittlungen haben Sie als zuständige Überwachungsbehörde angestrengt und zu welchen Ergebnissen sind Sie bzgl. der Aktivkohle und der klimatisierten Raupen gelangt? Frage beantwortet?

Ist es nicht so, dass ein bloßes Vermischen mit Aktivkohle nicht zu einer Geruchsvermeidung führt, sondern ein Durchleiten durch die Aktivkohle erforderlich ist?
Frage beantwortet?

(Anmerkung: Im Übrigen handelte es sich um verbrauchte Aktivkohle!.)
Ist es nicht so, dass Raupen einen Großteil ihrer Tätigkeit auch im Rückwärtsfahren verrichten? Frage beantwortet?

Hatten die Raupen von NK einen geruchshemmenden Aktivkohlefilter oder nur einen (wie
üblicherweise benutzt) Staubfilter? Frage beantwortet?

Erlauben Sie uns zum Schluss noch zwei Fragen:
Glauben Sie, dass man nach den ganzen Vorkommnissen auf dem Mühlenberg bei der Fa.
Nottenkämper noch von einem zertifizierten Entsorgungsbetrieb sprechen kann? Frage beantwortet?

Haben Sie, auch vor dem Hintergrund bisheriger Verfehlungen, noch Vertrauen in die
Zuverlässigkeit der Firma Nottenkämper und sind Sie der Meinung, dass dieser Firma die
Verantwortung für den Betrieb einer derartigen Verfüllung oder gar der Betrieb einer Deponie eigenverantwortlich überlassen werden kann. Frage beantwortet?

VI. Fazit
Zum Zwecke der Gefährdungsabschätzung wurden Gutachten erstellt. Das Gutachten der
Staatsanwaltschaft Bochum ist das einzige, welches als komplett unparteiisch einzustufen ist. Wir haben aufgezeigt, dass die Gutachten zum einen nicht auf neutralen Grundlagen beruhen, zum anderen nur auf die Ölpellets eingehen und letztlich gutachterliche Mängel aufweisen, die keine verlässliche Entscheidungsgrundlage darstellen.
In den Gutachten und aus den Erkenntnissen der Verfahren vor dem LG Bochum ergeben sich zudem Hinweise auf ganze andere Giftstoffe, die bisher nicht ausreichend untersucht wurden. Auch die darauf vom Kreis Wesel und anderen Oberbehörden basierende Entscheidung, dass es unverhältnismäßig wäre, die Giftstoffe aus dem Mühlenberg herauszuholen, basiert auf falschen Annahmen. Aufgrund der Erkenntnisse aus den bestehenden Gutachten und dem laufenden Verfahren beim Landgericht Bochum ist es unumgänglich, ein neues Gutachten zu erstellen.

Beim LG Bochum verdichten sich die Beweise gegen die Ruhr Öl GmbH – eine Tochter der BP – in Gelsenkirchen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wurde hier aus einem gefährlichen Abfall ein ungefährlicher Abfall gemacht. Laut Abfallrecht ist der Erzeuger für seinen Abfall bis zur Endlagerung verantwortlich. Aufgrund dieser Erkenntnisse, sollte der Kreis Wesel, eigene Ermittlungen in diese Richtung anstellen und den Abfallerzeuger in Regress nehmen. Nur auf diese Weise kann verhindert werden, dass letztlich der Steuerzahler die Zeche bezahlen muss.
Die Eingangskontrollen bei der Fa. Nottenkämper müssen deutlich verbessert werden.
Gleiches Gilt für die Fremdkontrollen der zuständigen Aufsichtsbehörden.

VII. Forderungen
· Wir fordern eine flächendeckende und unabhängige Beprobung des Mühlenbergs – inkl. der Prüfung der Dicke und Homogenität der Tonschichten – durch einen wirklich neutralen
Gutachter!
· Wir fordern eine flächendeckende Beprobung der angrenzenden Flächen!
· Wir fordern die Auskofferung aller Giftstoffe, inkl. Ölpellets, Kronocarb und und und!

Schermbeck, 20. August 2018
Gahlener BürgerForum

 

 

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Unter der Artikel-Kennzeichnung "Heimatreporter" postet der Schermbeck-Dammer Helmut Scheffler seit dem Start dieser Online-Seite im Jahre 2013 Artikel über vergangene und gegenwärtige Entwicklungen der Großgemeinde Schermbeck. Seit 1977 schreibt der inzwischen pensionierte Mathematik- und Erdkundelehrer für Lokalzeitungen. 1990 wurde er freier Mitarbeiter des Lokalfunks "Radio Kreis Wesel", darüber hinaus hat er seit 1976 zahlreiche Bücher und Aufsätze zur Geschichte Schermbecks in niederrheinischen und westfälischen Schriftenreihen veröffentlicht. 32 Jahre lang war er Redakteur des "Schermbecker Schaufenster". Im Jahre 2007 erhielt er für seine niederrheinischen Forschungen den "Rheinland-Taler" des Landschaftsverbandes Rheinland.