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Erst genehmigt und dann zurückgenommen

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Bauaufsicht des Kreises Wesel überrascht und verärgert einen Gahlener Bürger

Friedrich (Fredo) Holtkamp genießt in Gahlen den Ruf, ein ruhiger und zurückhaltender Bürger zu sein. Doch was ihm der Kreis Wesel in den letzten Monaten beschert hat, beginnt so langsam seinen Geduldsfaden zu zerreißen.

Die Gemeinde Schermbeck bemüht sich seit Jahren vergeblich, auf eigenen Flächen einen Wohnmobilstellplatz zu errichten. Im September 2012 sprach sich der gemeindliche Wirtschaftsförderungsausschuss für einen zentrumsnahen Wohnmobilstellplatz in Schermbeck aus. Ein privater Investor sollte gesucht werden.

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„Studien belegen schließlich, dass die Kaufkraft für Kommunen erheblich steigt. Im Schnitt lassen Wohnmobilisten rund 49 Euro pro Tag und Person in der Stadt bzw. Gemeinde“, waren damals die Argumente der Befürworter. Auch die Schermbecker Werbegemeinschaft begrüßte damals schriftlich ausdrücklich das Vorhaben, einen Wohnmobilstellplatz zu schaffen.

Auf dieser Fläche (A) zwischen dem bebauten Gahlener Ortskern und dem Bebauungsplangebiet Nr. 25 (Sondergebiet Landhandel) möchte der Gahlener Gastwirt Friedrich Holtkamp einen Wohnmobilstellplatz errichten. Den positiven Bauvorbescheid dazu erhielt er am 20. März 2019 vom Kreis Wesel. Sechs Monate später nahm der Kreis Wesel am 18. November 2019 überraschend die Genehmigung wieder zurück. Foto: Helmut Scheffler

Seit acht Jahren erfolglos

Während es in den zurückliegenden acht Jahren seitens der Kommune nicht gelungen ist, einen Wohnmobilstellplatz anzulegen, hat der Gahlener Gaststättenbesitzer Friedrich Holtkamp als Unternehmer versucht, einen solchen Wohnmobilstellplatz zu bekommen „Das Vorhaben ist für den betrieblichen Erhalt bzw. für die weitere Entwicklung wichtig“, argumentiert Friedrich Holtkamp und verweist auf die in den Jahren 2021 bis 2023 ersatzlose Schließung der Kanalbrücke. Dies werde zu einem Kundeneinbruch führen. Der Wohnmobilstellplatz solle den Einbruch verhindern bzw. die finanziellen Einbußen betriebswirtschaftlich ausgleichen.

Errichtung von Wohnmobilstellplätzen

Am 21. Juni 2018 stellte er beim Fachdienst 63 (Bauen und Planen) des Kreises Wesel eine Bauvoranfrage zur Errichtung von 17 Transit-Wohnmobilstellplätzen auf einer ihm gehörenden 1063 Quadratmeter großen Fläche an der Kirchstraße. Sechs Tage später, am 27. Juni 2018, kam vom Kreis Wesel die Eingangsbestätigung.

Auf dieser Fläche zwischen dem bebauten Gahlener Ortskern und dem Bebauungsplangebiet Nr. 25 (Sondergebiet Landhandel) möchte der Gahlener Gastwirt Friedrich Holtkamp einen Wohnmobilstellplatz errichten. Foto: Helmut Scheffler

Viereinhalb Monate nach dem Eingang der Bauvoranfrage bat der Kreis Wesel am 16. Oktober 2018 die Gemeinde Schermbeck um eine Stellungnahme. Bereits drei Tage später teilte die Gemeinde dem Kreis Wesel mit, dass keinerlei Bedenken gegen das geplante Projekt bestünden. Baurechtlich gab es keine Bedenken, weil die Fläche nicht in einem Randbereich liegt, sondern zwischen der örtlichen Bebauung und dem Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 25 „Sondergebiet Landhandel“.

Es gab Auflagen im Vorbescheid

Auf der Basis der eingereichten Bauvorlagen und des erteilten gemeindlichen Einvernehmens erteilte der Kreis Wesel am 20. März 2019 einen positiven Bauvorbescheid für die Errichtung von 16 (!)Transit-Wohnmobilstellplätzen zur Erweiterung des vorhandenen gastronomischen Stellplatzes. In dem Vorbescheid hieß es: „Gegen die Durchführung des Bauvorhabens werden keine bauaufsichtlichen Bedenken erhoben.“

Als Auflagen wurden erteilt: „Die vorhandenen Gehölze auf dem Grundstück sind zu erhalten. Der Eingriff in die Grünlandfläche ist durch Schaffung einer neuen Grünlandfläche (Umwandlung von Acker in Grünland) auszugleichen.“

Auf dieser Fläche (zwischen dem bebauten Gahlener Ortskern und dem Bebauungsplangebiet Nr. 25 (Sondergebiet Landhandel) möchte der Gahlener Gastwirt Friedrich Holtkamp einen Wohnmobilstellplatz errichten. Foto: Helmut Scheffler

Diese Standardformulierung ist für Bauherren stets der Moment, in dem sie mit differenzierten Planungen des Projektes beginnen können. Friedrich Holtkamp reichte daraufhin am 19. August 2019 den Bauantrag zur Errichtung von Transitstellplätzen ein.

Dazu gehörte auch ein Artenschutzgutachten, dessen Erstellung 2.500 Euro kostete. Hinzu kommen die Kosten für Architektenleistungen.

Überraschende Kertwende

Während Friedrich Holtkamp anfragenden Wohnmobilnutzern für die Saison 2020 einen Stellplatz während einer Tagung im Café Holtkamp in Aussicht stellte, entschloss sich der Kreis Wesel überraschend zu einer Kehrtwendung. Drei Monate nach seinem Bauantrag erhielt Holtkamp am 18. November 2019 vom Kreis Wesel eine „Rücknahme des Bauvorbescheides vom 20. März 2019.“

Der zuständige Mitarbeiter beim Kreis Wesel wies zwar noch einmal ausdrücklich auf „die planungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorbescheids“ hin, bevor er ergänzte: „Diese Feststellung ist jedoch aus den näher aufgeführten Gründen nicht mit der geltenden Rechtslage vereinbar, sodass ich mich dazu entschieden habe, diesen Bauvorbescheid… zurückzuziehen.“

Privater Betreiber

Als Begründung gibt der Kreis Wesel an, „dass es sich gem. § 2 Abs. 1 der Camping- u. Wochenendplatzverordnung (CW VO) bei der von Ihnen geplanten baulichen Anlage um einen Campingplatz handelt, da hier der Wohnmobilstellplatz von Ihnen als privatem Betreiber – und nicht von der Gemeinde Schermbeck – geführt werden soll.“

Trotz seines Ärgers musste Friedrich Holtkamp über die Begründung auch schmunzeln. Sein Antrag auf Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes wird beim Kreis Wesel umdefiniert zum Antrag auf einen Campingplatz, weil er ein Privatmann ist. Ein Campingplatz sei aber an dieser Stelle für einen Privatmann nicht möglich, wohl aber für eine Gemeinde. „So kann man Betriebe auch kaputt machen“, bedauert er das Vorgehen der Kreisverwaltung.

„Wir haben zu keinem Zeitpunkt einen Campingplatz beantragt“, stellt Holtkamp fest und wundert sich umso mehr, dass der Kreis seit dem 18. November nur noch von einem Campingplatz spricht.

Nicht nachvollziehbar

Dem Hinweis der Kreisverwaltung, bis zum 10. Januar 2020 Widerspruch einlegen zu können, ist Friedrich Holtkamp nachgekommen. Ein Rechtsanwalt wurde eingeschaltet. Der hat inzwischen deutlich gemacht, dass nach der Durchsicht des gesamten Verwaltungsvorgangs nicht nachvollziehbar sei, „aus welchem Grund hier von einem Campingplatz ausgegangen wird.“ Es sei nicht beantragt worden, die für einen Campingplatz notwendigen Anlagen – wie Waschräume und Toiletten – errichten zu dürfen. Es handle sich lediglich um Transit-Wohnmobilstellplätze für das vorübergehende Abstellen von Wohnmobilen der Gäste der Gaststätte.

Wir baten den Kreis Wesel um eine Begründung für seine Feststellung, dass die geplante Maßnahme kein Wohnmobilstellplatz sei, sondern ein Campingplatz, und warum man das erst sechs Monate nach der Zusendung des positiven Bauvorbescheides mitgeteilt habe. Der Kreis Wesel teilte mit: „Die betreffende Bauvoranfrage wurde im März 2019 durch den Kreis Wesel zunächst positiv beschieden. Leider wurde bei der Prüfung die Anwendbarkeit der Camping- und Wochenendplatzverordnung (CWVO) nicht abgeprüft, so dass im Ergebnis ein fehlerhafter Bescheid erstellt wurde.

Die Kreisverwaltung Wesel bedauert den Fehler und hat entsprechend auch Verständnis für den Unmut des Antragstellers, der im November 2019 über die beabsichtigte Rücknahme des Bauvorbescheids informiert wurde.“ Die CWVO sei anzuwenden, wenn mehr als drei Stellplätze geplant seien, die „ständig oder wiederkehrend während bestimmter Zeiten des Jahres betrieben werden und (…) zum vorübergehenden Aufstellen und Bewohnen von Wohnwagen oder Zelten bestimmt“ seien. „Diese Voraussetzungen“, so der Kreis Wesel, „ wären hier nach Planungslage erfüllt gewesen, sodass nicht von einem reinen Stellplatz gesprochen werden kann.“ Helmut Scheffler

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