Emotionales Handyvideo von Corona-Demo sorgt für Kontroverse

Viele Menschen teilen ihre Meinungen mit Handyvideos. Eines sorgt derzeit in Schermbeck für Diskussionen. (Symbolbild)

Eine unangemeldete Demo von rund 25 Corona-Gegnern in Schermbeck verlief laut Polizei friedlich. Dennoch wird der Polizei auf einem Handyvideo auf Facebook übermäßige Aggression vorgeworfen. Das Video befeuert das Opfergefühl der Querdenkerszene.

Ein rund zweieinhalb Minuten langes Video sorgt derzeit für Diskussionen in Schermbeck. Zu sehen ist vor dem Hintergrund einer dunklen Straßenszene nur das Gesicht einer emotional offenbar sehr aufgewühlten Frau. Weinend berichtet sie von angeblicher Aggressivität der Polizei. „Das ist nie wieder gut zu machen. Ihr wart mal Freund und Helfer, und jetzt seid ihr nur noch Schergen“, klagt sie die Ordnungskräfte an. Diese hätten ein Ehepaar „getrennt abgeführt mit massiver Polizeipräsenz“. Im weiteren Verlauf ruft sie ihre Zuschauer auf, sich ein solches Verhalten nicht gefallen zu lassen und „auf die Straße zu gehen“, offenbar im Sinne der Corona-Gegner. Nach Meinung der Filmenden seien die Demonstranten friedlich gewesen und von der Polizei „aggressiv angemacht“ worden. Das Video wurde in den sozialen Medien vielfach geteilt.

Polizei sieht „keine nennenswerten Vorfälle“

Die Polizei hingegen spricht auf Nachfrage der Redaktion von keinen nennenswerten Vorfällen bei der Veranstaltung am 17. Januar. Es habe einige Personalfeststellungen gegeben, und die Polizei habe bei der illegalen Demonstration Amtshilfe für das Ordnungsamt geleistet. Einige Demonstranten seien verbal beleidigend und renitent gewesen, aber alles im allen sei die Veranstaltung friedlich verlaufen. Das vorgestellte Video wird von der Polizei als rein persönliche Meinungsäußerung verstanden und könne kein Beleg für den tatsächlichen Verlauf sein. Wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz ermittle aber der Staatsschutz.

Maskenverweigerung rief Ordnungsamt auf den Plan

Das Ordnungsamt in Schermbeck war am Montagabend ebenfalls vor Ort und für die Durchsetzung der Corona-Schutzverordnung verantwortlich. Bei dem Umzug der Demonstranten vom Rathaus zur katholischen Kirche und zurück hätten sich mehrere Teilnehmer laut Bericht des Ordnungsamtes nicht an die Maskenpflicht gehalten. Diese ist nach der aktuellen Coronaschutzverordnung für alle Teilnehmer an einer solchen öffentlichen Versammlung auch im Freien vorgeschrieben.

Obwohl die Demonstranten mehrfach aufgefordert worden waren, eine Maske zu tragen, und sie sogar von den städtischen Mitarbeitern Masken angeboten bekommen hätten, kamen sie der Vorgabe nicht nach. Das Ordnungsamt hätte dann die Personalien feststellen wollen, um ein entsprechendes Bußgeldverfahren einzuleiten. Die Demonstranten weigerten sich weiterhin, und setzten ihren Weg fort. „Im Rahmen der Amtshilfe wurde dann die Polizei hinzugezogen und die Personalien festgestellt“, heißt es in einer offiziellen Stellungnahme des Bürgermeisters. „Insgesamt konnten 5 Verstöße bei insgesamt 25 Teilnehmenden festgestellt werden.“

Zeugin bestätigt Darstellung des Ordnungsamtes

Das Internetvideo auf Facebook wurde zahlreich kommentiert. Viele Kritiker der Corona-Maßnahmen sehen in dem Filmchen die Bestätigung, von einem autoritären Staat drangsaliert zu werden. Eine Kommentatorin hingegen bestätigte dabei die Darstellung der Stadt Schermbeck. So sei das angesprochene Ehepaar auch auf polizeiliche Ansprache einfach weitergelaufen und dann von den Beamten zur Rede gestellt worden. Das wurde auch von der Filmenden in einem weiteren Kommentar teilweise bestätigt, aber in seiner Rechtmäßigkeit komplett anders wahrgenommen.

Videofilmerin erneuert Kritik in zweitem Video

Die Filmerin, die laut Facebook in Schermbeck wohnt, hatte sich am Dienstag noch mit einem weiteren Video geäußert. Dabei erneuert sie ihre Kritik an der Polizei, die sich „wie Strauchdiebe“ verhalten und den Demonstranten „aufgelauert“ habe. Die Schermbeckerin sieht das Unrecht eindeutig bei der Polizei, und nicht bei den Teilnehmern der illegalen Versammlung.

Die offizielle Rechtslage hingegen ist eine andere (wir berichteten).


Hinweis der Redaktion: Obwohl wir in diesem Fall die Möglichkeit zur identifizierenden Berichterstattung gehabt hätten ( § 23 Abs. 1 Nr. 1 KunstUrhG), haben wir uns aufgrund der stark polarisierenden Wirkung des Videos mit Rücksicht auf die Erstellerin dagegen entschieden. Daher ist das besprochene Video mit dem Klarnamen der Verfasserin nicht verlinkt.