Wolfspaar in Schermbeck hat mindestens zwei Welpen

Nachwuchs im Wolfsgebiet Schermbeck – Zwei Welpen aus dem Geburtsjahr 2021 sind nun genetisch bekannt . Es könnten aber auch vier Welpen sein

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt heute weitere Wolfsnachweise im Wolfsgebiet Schermbeck. Laut LANUV beruhen alle genetischen Ergebnisse auf den Untersuchungen des Senckenberg Forschungsinstituts in Gelnhausen.

Bereits am 04. Dezember 2021 seien laut LANUV in Schermbeck drei Wölfe aus einem Fahrzeug heraus gefilmt und am 09. Dezember im Hünxer Wald mindestens drei Wölfe von einer Fotofalle erfasst worden. Nach Einschätzung des LANUV handelte es sich in beiden Fällen um das territoriale Wolfspaar und einen Welpen.

Wolf-SichtungWolfsgebiet-Schermbeck2021
Foto: Gahlener Bürgerforum

Individuelle Zuordnung nach nachweislichen Pony-Riss

Am 14. Dezember 2021 wurde in Bottrop-Kirchhellen eine 35 Jahre alte Shetlandponystute nachweislich von den territorialen Wölfen im Wolfsgebiet Schermbeck getötet. Eine individuelle Zuordnung, welcher Wolf das Pony mit Kehlbiss getötet hatte, sei hierbei nicht möglich gewesen.
Der Grund: Speichelreste von mehreren Individuen hätten sich laut LANUV vermischt.

An Fraßresten jedoch konnte aber erstmals ein männlicher Welpe des Wolfspaares mit der Kennung GW2428m festgestellt werden.

Zwei Welpen sind bekannt

Nun seien zwei Welpen aus dem Geburtsjahr 2021 genetisch bekannt: Neben GW2428m wurde bereits am Juni 2021 ein weiblicher Welpe mit der Kennung GW2307f nachgewiesen. Dies bedeute, dass das Rudel im laufenden Monitoringjahr mindestens zwei Welpen habe. Es gibt darüber hinaus lediglich unbestätigte Hinweise auf mindestens vier Welpen.

Pferdehalter können Förderung für Herdenschutz beantragen

Seit dem 1. Januar 2022 können Halterinnen und Halter von Kleinpferden (Stockmaß bis 148 cm), Pferden mit Fohlen und Jungpferden bis zum Alter von maximal drei Jahren, im Streifgebiet des Schermbecker Wolfsrudels, Zuwendungen zum Herdenschutz beantragen.

Eine Karte der Förderkulisse und das „Merkblatt für die Errichtung eines Herdenschutzzauns für Pferde gemäß den Förderrichtlinien Wolf“ sind im Wolfsportal unter https://wolf.nrw/ zu finden oder können bei der Servicehotline Herdenschutz der Landwirtschaftskammer (siehe unten)angefordert werden.

In Nordrhein-Westfalen werden über die Förderrichtlinie Wolf des Umweltministeriums auf der gesamten Landesfläche Haus- und Nutztierschäden entschädigt, bei denen der Wolf als Verursacher nachgewiesen wurde.

Anträge auf Entschädigungszahlung und auf Förderung von Herdenschutzmaßnahmen sind seit dem 01. Januar 2022 an die Landwirtschaftskammer zu richten.

Kontakt

Zuständig für die Bearbeitung sind Frau Angela Bach (E-Mail: [email protected]) und Herr Janosch Grauthoff (E Mail: [email protected]). Fragen zum Herdenschutz, zu Herdenschutzmaßnahmen, aktuellen Fördermöglichkeiten und das Antragsverfahren können Sie an die zentrale Servicehotline Herdenschutz bei der Landwirtschaftskammer NRW richten.

Bei Bedarf können nach telefonischem Erstkontakt Vor-Ort-Beratungstermine vereinbart werden.
Die Servicehotline Herdenschutz Tel. 0 29 45 / 98 98 98 ist von montags bis donnerstags in der Zeit zwischen 8 und 17 Uhr, freitags zwischen 8 und 13 Uhr besetzt. Darüber hinaus können rund um die Uhr Beratungstermine über den Anrufbeantworter der Hotline oder über die Mailadresse [email protected] angefragt werden.