Folgenden Brief schrieb Dechant Klaus Honermann an den Bundes-Innenminister:
Sehr geehrter Herr Innenminister de Maizière!
Sie haben zu Kirchenvertretern gesagt, dass Sie das Kirchenasyl „prinzipiell und fundamental“ ablehnen.
Es geht keineswegs darum, staatliche Gesetze durch kirchliche Normen auszuhebeln, wie Sie offensichtlich denken.
Das belegt u.a. folgendes Faktum:
Fast alle Flüchtlinge, die ins Kirchenasyl genommen werden, kommen sodann ins ordentliche Asylverfahren – und fast neunzig Prozent dürfen letztendlich in Deutschland bleiben.
Das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist bei der Prüfung der Einzelfälle anscheinend überfordert; es sei denn, es ist politisch so gewollt: Die Abschiebemaschinerie, zumal bei den sogenannten Dublin-III-Abschiebefällen, läuft wie geschmiert, um Härtefälle kümmert sich das Bundesamt kaum.
Die Kirchengemeinden wollen das Mittel des Kirchenasyls nicht als kalkulierten Bruch des Rechts betrachten – sondern als dringlichen Appell an die Behörden, als eine lebendige Petition im Sinn des Artikels 17 Grundgesetz.
„Vorgelegte Gutachten und Eingaben werden ignoriert, mit allen Mitteln werden Abschiebungen juristisch durchgesetzt.“ (Stephan Theo Reichel, Asyl-Koordinator der evangelisch-lutherischen Landeskirche in Bayern)
Zu den Bestrebungen, Flüchtlinge im Kirchenasyl als untergetaucht zu betrachten, lässt sich sagen: Es gibt bereits zwei Entscheidungen der Verwaltungsgerichte, die es ablehnen, diese Flüchtlinge als untergetaucht zu betrachten.
Im Übrigen: der Aufenthaltsort der Flüchtlinge ist bei einem Kirchenasyl den Behörden ja bekannt.
Eine Partei, die sich christlich nennt, aber fundamentale christliche Werte wie den Lebensschutz Hilfsbedürftiger (zumindest in diesem Fall) ignoriert und die Stellungnahmen beider Volkskirchen ignoriert, verlässt ihre christliche Basis. Ist Ihnen das gleichgültig?
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Honermann
