Darf ich eigentlich im Wesel-Datteln Kanal baden?

Es wird noch heißer. Da sorgt ein kühles Bad im Kanal für Erfrischung. Ist das überhaupt erlaubt?

Die warmen Tage machen Lust auf ein kühlendes Bad. Wo hingehen, wenn kein Badesee in der Nähe ist?

Wasser zieht an und Wasserstraßen, mit ihrem hohen Freizeit- und Erholungswert, bilden da keine Ausnahme. So auch der Wesel-Datteln-Kanal, der sich regelrecht schon unverschämt mit seinem blauem Wasser aufdrängt.

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Achtung: Schiffe mit spitzem Bug verdrängen das Wasser zur Seite. So entsteht eine Bugwelle, die den Schwimmer rechts oder links vom Bug abtreiben lässt ©Petra Bosse

Aber ist das Baden im Kanal überhaupt erlaubt? Laut Wasser- und Schifffahrtsamt Duisburg gibt es Regeln und Vorsichtsmaßnahmen.

Regelmäßig im Sommer werden Flüsse und Kanäle, die eigentlich Verkehrswege sind, zum Baden und Schwimmen genutzt. Aber das Baden in einer Schifffahrtsstraße birgt Gefahren, die man kennen sollte.

Darf ich im Kanal nicht baden?

Das Baden im Kanal wird grundsätzlich geduldet, ist aber in bestimmten Bereichen verboten. Wo darf ich nicht baden?

  • 100 Meter ober- und unterhalb von Brücken,
  • im Bereich von Wehren und Hafenanlagen und
  • im Schleusenbereich

ist das Baden nach Binnenschifffahrtsstraßenordnung verboten. Ob außerhalb dieser Bereiche ein Baden in den Kanälen ausnahmsweise erlaubt ist, ergibt sich aus landesrechtlichen Vorschriften und muss im Zweifel bei den örtlich zuständigen kommunalen Ordnungsbehörden erfragt werden.

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©Petra Bosse

Warum ist das Baden in bestimmten Bereichen verboten?

In Vorhäfen von Schleusen entsteht beim Füllen und Leeren der Schleusenkammer eine erhebliche Sogwirkung bzw. Strömungen, denen sich selbst geübte Schwimmer nicht entziehen können.

Dazu gehören die Vorhäfen von Schleusen. Hier entsteht beim Füllen und Leeren der Schleusenkammer erhebliche Sogwirkung bzw. Strömungen, denen sich selbst geübte Schwimmer nicht entziehen können.

Im Bereich von Wehren
lässt das Wasser, das über die Wehrtreppe fließt, sogar eine permanente Sogwirkung bzw. Strömung entstehen.

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Sprung vom Rand ins kühle Nass. Achtung, auch hier gibt es Regeln ©Petra Bosse

Warum ist das Springen von Brücken gefährlich?

Die Wassertiefe im Kanal misst maximal 4 bis 5 Meter. Wenn jemand beispielweise von einem 22 Meter hohen Brückenbogen springt, drohen durch den Aufprall tödliche Verletzungen.
Aber auch weniger große Höhen sind gefährlich. Im Wasser treibende Gegenstände wie z.B. leere Flaschen oder spitze Holzstücke werden leicht übersehen. Sie befinden sich gerade häufig im Brückenbereich unter der Wasseroberfläche und bergen erhebliche Verletzungsgefahr.

Was passiert, wenn ich den Schiffen zu nahe komme?

Schiffe mit spitzem Bug verdrängen das Wasser zur Seite. So entsteht eine Bugwelle, die den Schwimmer rechts oder links vom Bug abtreiben lässt und ggf. an die steinige Uferböschung oder Spundwand drücken kann.
Durch die Vorwärtsbewegung des Schiffes und die Arbeit der Schiffsschraube entsteht ein starker Sog.
Der Schwimmer, der sich in Höhe des Schiffes befindet, kann leicht in Richtung Schiffsschraube gezogen werden.
Schiffe mit stumpfen Bug (z.B. Schubschiffe) verdrängen das Wasser zuerst nach unten, bevor die Bugwelle entsteht. Der Schwimmer wird unter den Schiffsrumpf gezogen.
Rechnet man bei einer Wassertiefe von 4,00 m die Abladetiefe des Schiffes von 2,80 m und das dynamische Absinken des Schiffes von einigen Dezimetern ab, bleiben dem Schwimmer nicht mehr als eine Handvoll Wasser unterm Kiel. Er wird zwangsläufig vom Schiffsrumpf erfasst, mit zumeist tödlichen Folgen.

Die Annäherung an Schiffe ist nach Binnenschifffahrtsstraßenordnung verboten.

Muss ich mit Strafe rechnen?
Die Wasserschutzpolizeit ist besonders in der Ferienzeit verstärkt im Einsatz und ahndet Fehlverhalten rigoros mit Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren. Sie müssen mit Platzverweisen, Verwarnungen und Bußgeldern rechnen.

www.wsa-duisburg-meiderich.wsv.de

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