Am Freitag, 8. Dezember 2023, wurde der Verdacht der Blauzungenkrankheit bei einem Rind aus Hamminkeln amtlich festgestellt.
Eine Blutprobe des auch aktuell noch klinisch unauffälligen Tieres aus einem Rinderzuchtbetrieb war am 30. November 2023 zu Verkaufszwecken im Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt in Krefeld untersucht worden.
30 Tage Beschränkungen in der Vermarktung
Die Probe wurde zur näheren Differenzierung an das Friedrich-Löffler-Institut weitergeleitet. Dort wurde mit Befund vom 13. Dezember 2023 der Virustyp 3 festgestellt, der seit Oktober in bisher 25 Fällen in Deutschland festgestellt wurde. Dies ist der erste Fall im Kreis Wesel. Der Betrieb in Hamminkeln unterliegt nun für 30 Tage Beschränkungen in der Vermarktung von Tieren. Soweit erforderlich, werden betroffene Tiere tierärztlich behandelt und gesund gepflegt.
Überblick über die Blauzungenkrankheit
Die Blauzungenkrankheit stellt eine ausschließlich bei Wiederkäuern auftretende Viruserkrankung und Tierseuche dar. Das in 24 Typen klassifizierte Virus wird vorrangig durch bestimmte Stechmückenarten übertragen. Sowohl das saisonale Auftreten als auch die geografische Verbreitung der Krankheit sind eng mit der Biologie dieser Mücken verknüpft. Bei ungünstigen Windbedingungen können diese Mücken auch über größere Distanzen transportiert werden. Zudem kann der Krankheitsverlauf durch den Transport von unerkannt infizierten Rindern, Schafen und Ziegen beschleunigt werden.
Erstmals trat die Blauzungenkrankheit im August 2006 in Mitteleuropa auf, genauer im Dreiländereck bei Aachen auf der niederländischen Seite. In den Jahren 2007 und 2008 verbreitete sich die Seuche rapide und verursachte umfangreiches Tierleid. Die Krankheit äußerte sich in fieberhaften und schweren bis tödlichen Allgemeinerkrankungen, begleitet von schmerzhaften entzündlichen Veränderungen im Kopf-, Klauen- und Euterbereich. Anfangs stand kein Impfstoff zur Verfügung, was die Situation verschärfte. Durch Impfungen konnte die Krankheit zeitweilig zurückgedrängt werden, sodass Deutschland zuletzt als frei von der Blauzungenkrankheit galt.
Seit dem Spätsommer 2023 erlebt die Krankheit, ausgehend von den Niederlanden, eine erneute Ausbreitung mit teils sehr schweren Verläufen. Die bisherigen Impfstoffe zeigen gegen den aktuellen Virustyp keine Wirksamkeit.
Erster Fall im Oktober 2023 im Kreis Kleve
Mit dem ersten Fall im Oktober 2023 im Kreis Kleve und weiteren Fällen in Nordrhein- Westfalen und Niedersachsen haben diese Bundesländer und die Stadt Bremen ihren Freiheitsstatus verloren. Das gilt auch für die Niederlande und Belgien. Folge sind Handelsbeschränkungen auch innerhalb Deutschlands. Die aktuellen Regelungen werden im Internet auf der Seite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) veröffentlicht, https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tiergesundheit/tierseuchenbekaempfung/tierseuchen/blauzungenkrankheit. Die Seuche ist nach nationalem Tierseuchenrecht anzeigepflichtig. Verdachtsanzeigen sind dem Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Kreises Wesel zu melden unter [email protected].