Der BfB-Fraktionsvorsitzende Klaus Roth hält die Abwasserberechnung der Gemeinde für fehlerhaft. Die Gebührenkalkulation veranschlage einen Zinssatz, der zu hoch angesetzt sei. Er fordert Bürgermeister Mike Rexforth zur Stellungnahme auf.
Das OVG Münster war zu dem Urteil gekommen, dass in NRW jahrelang zu hohe Abwassergebühren gezahlt worden seien. Geklagt hatte dabei ein Bürger aus Oer-Erkenschwick. Der Kritikpunkt: Die Stadt Oer-Erkenschwick hatte die Durchschnittsberechnung der Abwassergebühren auf die vergangenen 50 Jahre zurück geführt. Das Gericht sieht aber nur einen Zeitraum von zehn Jahren als begründet an. Die Richter haben damit einen Zinssatz von 2,42 Prozent errechnet. Die Stadt hatte hingegen einen Zinssatz von 6,52 Prozent angelegt.
Roth sieht falsche Kalkulation auch in Schermbeck
In Schermbeck sorgte dies für eine Reaktion der BfB. Fraktionschef Klaus Roth hatte dabei schon länger die Berechnung kritisiert. Nach Roths eigenen Berechnungen sollte die durchschnittliche Zinslast in Schermbeck bei 4,5 Prozent liegen. Die Stadt nimmt zur Berechnung hingegen einen Zinssatz von 6,2 Prozent.
Roth will nun wissen inwieweit dieses Urteil nun, die Kalkulation von Abwassergebühren in der Gemeinde Schermbeck beeinflusst. Oder ob mit Rückzahlungen zu rechnen ist. Er habe als einziger gegen die damalige Gebürenkalkkulation gestimmt.