BfB Fraktion möchte Ratsbürgerendscheid –

Der Rat der Gemeinde Schermbeck erklärte das Bürgerbegehren für – #Zwei Grundschulen in Schermbeck – am Donnerstag für unzulässig

Insgesamt stimmten sieben Ratsmitglieder gegen die Beschlussvorlage der Verwaltung. Enthaltung gab es von den CDU-Mitgliedern Uwe Karla und Hildegard Franke. Gegenstimmen gab es von der Fraktion „Bürger für Bürger“, Thomas Heiske und den Grünen.

„Wir wollen grundsätzlich eine gute Schullandschaft für die Zukunft unserer Kinder“, so Klaus Roth von der BfB. Jetzt sollen die Bürger entscheiden und der Rat der Gemeinde soll eine Ratsbürgerentscheid beschließen.

Die Fraktion „Bürger für Bürger“ geht nun mit einem Antrag an die Verwaltung für einen Ratsbürgerbescheid in die nächste Runde.

Im Wortlaut heißt es: Finale Entscheidung zur Beibehaltung zweier Standorte der Grundschulen mit erforderlichen Sanierungen, oder eine Zusammenführung auf einen Standort mit den erforderlichen Neu/ Umbauten.

Mit Hilfe eines Ratsbegehrens können die Gemeindevertretungen, also der Rat, eine Abstimmung aller Bürger – den Ratsbürgerentscheid – herbei führen.

Gründe, ein Begehren zu initiieren können laut BfB z.B sein:

  • das Anliegen eines nicht eingereichten oder unzulässigen Bürgerbegehrens aufzugreifen (wie gestern geschehen)
  • oder z.B. wie für uns, wie in unseren Leitlinien fest verankert: Wir wollen Mitsprache und Beteiligung bei wichtigen Entscheidungen der Bürger in der Gemeinde Schermbeck

„In wichtigen bzw. umstrittenen Angelegenheiten wollen wir die Bürger entscheiden lassen, durch den sogenannten Ratsbürgerentscheid“, so Klaus Roth.

Dieser sei in § 26 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW geregelt: „Der Rat kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschließen, dass über eine Angelegenheit der Gemeinde ein Bürgerentscheid stattfindet (Ratsbürgerentscheid).“

„Wir wollen grundsätzlich eine gute Schullandschaft für die Zukunft unserer Kinder. Wenn alle Fakten auf dem Tisch sind, auch die Kosten der Varianten unter der Berücksichtigung, dass der Haushalt der Gemeinde zwingend 2023 ausgeglichen werden muss, auch durch möglicherweise massive Steuererhöhungen, die alle Bürger tragen müssen, sollen alle Bürger die Möglichkeit bekommen eine Entscheidung treffen zu dürfen. Reden wir nicht nur über Demokratie, lassen sie uns sie auch leben!“

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