Die Umstellung auf eine Elektromobilität wurde bis zur Ratssitzung vertagt – Neue Hundesatzung der Gemeinde Schermbeck. Ältere Alleinstehende zahlen künftig weniger Hundesteuer
In der neuen Hundesatzung der Gemeinde Schermbeck gibt es jetzt eine soziale Komponente. Gegen die Stimme des BfB-Fraktionsvorsitzenden Klaus Roth wurde eine entsprechende Satzung gestern vom Haupt- und Finanzausschuss beschlossen.
Nach dieser neuen Satzung erhalten Alleinstehende ab 65 Jahre ohne Haushaltsangehörige eine 50-prozentige Ermäßigung für maximal einen Hund.
Antrag der BfB
Die Verwaltung hat einen 20-köpfigen Personenkreis ermittelt, der künftig jährlich 36 Euro einsparen kann. Ein Antrag der BfB, diese Kosten auf die zehn registrierten gefährlichen Hunde in der Gemeinde umzulegen, scheiterte an der großen Mehrheit der Ausschussmitglieder.
Wie Kämmerer Frank Hindricksen deutlich machte, ist es wegen des bestehenden Haushaltssicherungskonzeptes nicht möglich, die Kostenermäßigung ohne einen Haushaltsausgleich vorzunehmen. So müssen künftig alle anderen Hundebesitzer jährlich etwa 1,20 Euro mehr zahlen. Das war, wie Roth zu Protokoll gab, für ihn der Grund seiner Ablehnung des Beschlusses.
Elektroautos
Der Ausschuss sprach sich dafür aus, die bisherigen konventionellen Dienstwagen (wir berichteten) der Gemeinde Schermbeck auf Elektroautos umzustellen. Hintergrund ist die Tatsache, dass der Verkehrssektor mit rund 40 Prozent den größten Teil der lokal erzeugten C02-Emissionen ausmacht.
Der neue Klimaschutzmanager Thomas Heer legte dem Ausschuss vier Varianten für eine Nutzung von Elektroautos vor. Die Variante A sieht vor, in Kooperation mit der Schermbecker Energiegenossenschaft ein E-Carsharing anzubieten, an dem auch die Firma innogy beteiligt ist. Variante B würde zu einem E-Carsharing führen, das von der Gemeindeverwaltung nur mit innogy durchgeführt würde. Variante C sieht den Kauf eines Elektroautos vor. Das Modell D sieht vor, ein Elektroauto für 60 Monate zu leasen.
Thomas Heer hatte zwar die einzelnen Anschaffungskosten detailliert ausgewiesen, aber das reichte dem Ausschuss nicht. Man wollte wissen, wie hoch bei jeder Varianten die im Haushalt auszuweisenden jährlichen Kosten sind. Daraufhin wurde vereinbart, bis zur nächsten Ratssitzung am 19. Dezember eine solche Kalkulation nachzureichen.
Variante A
Ohne Berücksichtigung der nachzuweisenden detaillierten Folgekosten zeichnete sich gestern eine deutliche Mehrheit für die ab. Bei dieser Varianten, die von der Schermbecker Energiegenossenschaft angeboten wird, fungiert die Volksbank als Ankermieter und nutzt das Auto tagsüber als Dienstwagen. Die Gemeindeverwaltung könnte sich diesem Modell anschließen und ebenfalls Ankermieter eines Elektroautos werden.
Die Bürger könnten diese Autos auch nutzen. Eines der Elektroautos stände auf dem Volksbank-Parkplatz, wo demnächst ein Ladesäule errichtet werden soll. Das andere Auto würde auf dem Rathausparkplatz stehen, wo sich an der benachbarten Bushaltestelle bereits eine Ladesäule befindet. Das Elektroauto würde eine Werbung erhalten.
Enthaltung der BfB
Einstimmig bei einer Enthaltung der BfB wurde die Neufassung der Satzung zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung verabschiedet. Damit wurde die alte Satzung an das Landeswassergesetz des Jahres 2016 angepasst. Der Landesgesetzgeber hatte das Ziel, die Erhebung der Gewässerunterhaltungsgebühr zu vereinfachen. Künftig braucht die Gemeinde nur noch zwischen versiegelten Flächen einerseits und unversiegelten Flächen andererseits zu unterscheiden. H. Scheffler