Planungs- und Umweltausschuss befasst sich erneut mit dem Thema „Windenergie“
Schermbeck Acht Monate nach dem Beschluss des gemeindlichen Planungsausschusses, die Öffentlichkeit an dem Vorentwurf des sachlichen Teilflächenplanes „Windenergie“ zu beteiligen, befasst sich derselbe Ausschuss am 18. Juni erneut mit dem Thema Windenergie“. Die öffentliche Sitzung beginnt um 16 Uhr im Begegnungszentrum.
Auf mehr als 100 Seiten werden die Bedenken und Anregungen vorgestellt, die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung geäußert wurden. Ausführlich setzt sich die Gemeindeverwaltung in ihren Abwägungen mit den Bedenken auseinander und gelangt in den allermeisten Fällen zu der Empfehlung an die Politiker, „die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und den Anregungen nicht zu folgen.“
Auf der Basis aller Bedenken und Anregungen wurde der vom Planungsbüro Wolters Partner erstellte Teilflächennutungsplan „Windenergie“ aktualisiert. Die Fassung vom 2. Juni 2015 sieht vor, dass nur noch die Potenzialflächen Lühlerheim und Rüste als Konzentrationszonen dargestellt werden. Die Potenzialflächen Overbeck und Lichtenhagen werden aufgrund von unüberwindbaren artenschutzrechtlichen Problemen im Flächennutzungsplan nicht weiter verfolgt.

Die Konzentrationszone Lühlerheim umfasst eine Größe von 36,9 Hektar. Die Abgrenzung des Gebietes östlich des Wachtenbrinker Weges ergibt sich vorwiegend durch die Abstände zum Wohnen im Außenbereich sowie zum westlich gelegenen Altenwohnheim „Bossow-Haus“. Die Gesamtfläche bietet Raum für zirka drei Windkraftanlagen der Multimegawatt-Klasse. Die Fläche ist über die vorhandenen Wirtschaftswege ausreichend erschlossen.
Die Konzentrationszone Rüste umfasst 48,8 Hektar. Die Fläche liegt zwischen Brammenweg und Gemeindegrenze zu Dorsten nördlich der ehemaligen Bahnline. Im Nordwesten sowie im Süden ragt die Fläche in das Landschaftsschutzgebiet Schermbeck-Ost hinein. Die Zone liegt außerdem in den Zonen III b und III c des Wasserschutzgebietes Holsterhausen/Uefter Mark. Die Gesamtfläche bietet Raum für zirka drei Windkraftanlagen der Multimegawatt-Klasse. Die Fläche ist über die vorhandenen Wirtschaftswege ausreichend erschlossen.
Der Ausschuss befasst sich über diese beiden Konzentrationszonen hinaus auch mit drei Altzonen in Rüste und Gahlen. Der Ausschuss hatte in seiner Sitzung vom 21. Oktober 2014 beschlossen, nur solche Altzonen zu übernehmen, auf denen bereits Windkraftanlagen bestehen. Da die Betreiber der Gahlener Anlagen in einem Gespräch mit der Verwaltung eindeutig signalisiert haben, dass sie an einer Übernahme der genutzten Altzonen interessiert sind, wurde dieser Standort in den Vorentwurf des Teilflächennutzungsplanes aufgenommen.
Die Verwaltung schlägt den Ausschussmitgliedern vor, den Entwurf des Teilflächennutzungsplanes und den Entwurf der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
In einem weitern Tagesordnungspunkt berät der Ausschuss die Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 51 „Windenergie Lühlerheim“ und Nr. 52 „Windenergie Rüste“. H.Sch.

























