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Schermbeck: Superintendent äußert sich zu suspendiertem Pfarrer

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Superintendent Brödenfeld äußerte sich zuversichtlich, dass die Pfarrstelle noch im Laufe des Jahres neu besetzt werden kann. Foto: Ralf Meier

Der Verdacht auf den Besitz jugendpornografischer Dateien gegen einen Pfarrer beschäftigt die Evangelische Kirchengemeinde Schermbeck. Bei einer gut besuchten Gemeindeversammlung in der Kirche informierte Superintendent Thomas Brödenfeld über den Stand der Ermittlungen, die Suspendierung des Pfarrers und die nächsten Schritte für die Gemeinde.

Auf großes Interesse ist die Gemeindeversammlung der Evangelischen Kirchengemeinde Schermbeck am Sonntag in der Georgskirche gestoßen. Zahlreiche Gemeindemitglieder blieben nach dem Gottesdienst, um sich über die Situation rund um den suspendierten Pfarrer zu informieren.

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Trotz der emotionalen Ausgangslage verlief die Veranstaltung ruhig und sachlich. Mehrfach wurde im Verlauf der Versammlung darauf hingewiesen, dass weiterhin die Unschuldsvermutung gilt, solange kein gerichtliches Urteil vorliegt.

Polizeimaßnahme am Tag vor Heiligabend

Zu Beginn begrüßte der Vorsitzende des Presbyteriums, Volker Franken, die Anwesenden und erläuterte den Ablauf der Versammlung. Anschließend informierte Superintendent Thomas Brödenfeld vom Kirchenkreis Wesel über den aktuellen Stand der Entwicklungen und die nächsten Schritte.
Im Fokus der Versammlung stand die Suspendierung des Pfarrers am 23. Dezember 2025. Hintergrund ist ein schwerwiegender Verdachtsfall auf Besitz jugendpornografischer Dateien, der derzeit Gegenstand eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ist. Wie in der Versammlung erläutert wurde, erfolgte die Suspendierung noch am selben Tag, an dem die Kirchengemeinde von der Beschlagnahmung von Datenträgern durch die Polizei Kenntnis erhielt.

informierte Superintendent Thomas Brödenfeld vom Kirchenkreis Wesel über den aktuellen Stand der Entwicklungen und die nächsten Schritte.

Ermittlungen im Oktober aufgenommen

Diese hatte die Ermittlungen im Oktober aufgenommen. Nach weiteren Untersuchungen wurde der Fall im November an die Staatsanwaltschaft übergeben, die schließlich die Beschlagnahmung der Datenträger am Tag vor Heiligabend anordnete.
Superintendent Brödenfeld machte deutlich, dass die Kirche in solchen Fällen nach klaren Vorgaben handelt. Gleichzeitig betonte er mehrfach, dass es sich bislang um einen Verdacht handelt und die rechtliche Bewertung ausschließlich den zuständigen Gerichten obliegt.

Alle erforderlichen Maßnahmen konnten in kürzester Zeit umgesetzt werden

Eine besondere Herausforderung habe darin bestanden, innerhalb kürzester Zeit die notwendigen Schritte einzuleiten. Dies sei unmittelbar vor Weihnachten und während der beginnenden Ferien geschehen.
Die Kirchengemeinde verfügt nach eigenen Angaben bereits seit mehreren Jahren über ein Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt. Dieses sei in einem längeren Prozess erarbeitet worden und bilde eine wichtige Grundlage für den Umgang mit sensiblen Situationen. Die Gemeinde verfolge dabei konsequent ein Null-Toleranz-Prinzip, erklärte er.

Strafrechtliche Verfahren

Da sich strafrechtliche Verfahren über längere Zeit hinziehen können, hat das Presbyterium Mitte Februar bei der Landeskirche beantragt, die Pfarrstelle bereits jetzt zur Wiederbesetzung freizugeben. Arbeitsrechtliche Konsequenzen seien erst nach Abschluss eines Verfahrens möglich. Während dieser Zeit erhält der suspendierte Pfarrer weiterhin Bezüge. Aufgrund einer derzeit laufenden Elternzeit belaufen sich diese aktuell auf 25 Prozent des regulären Gehalts.

Auch bei Freispruch keine Rückkehr in die Gemeinde

Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens stellte Superintendent Brödenfeld klar, dass eine Rückkehr in die Kirchengemeinde Schermbeck und auch in den Kirchenkreis Wesel nicht vorgesehen ist. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, könnten je nach Strafmaß dienstrechtliche Konsequenzen bis hin zur fristlosen Entlassung und dem Verlust von Pensionsansprüchen folgen. Im Fall einer Verurteilung zu mehr als 12 Monaten Freiheitsentzug erfolge dies automatisch. Bei einem Freispruch sieht das kirchliche Recht hingegen Maßnahmen zur Rehabilitation vor.

Weichen für Neubesetzung der Pfarrstelle sind gestellt

Wichtig für die Gemeinde ist nun vor allem die Zukunft der Pfarrstelle. Über die Freigabe zur Neubesetzung soll voraussichtlich die Kreissynode des Kirchenkreises Wesel entscheiden. Bei einer Zustimmung könnte die Stelle im Sommer ausgeschrieben werden. Eine Veröffentlichung im Amtsblatt der Landeskirche wird für Juni erwartet.
Superintendent Brödenfeld äußerte sich zuversichtlich, dass die Pfarrstelle noch im Laufe des Jahres neu besetzt werden kann. Gleichzeitig sprach er der Gemeinde und den Mitarbeitenden ein Lob aus. „Großes Kompliment an die Gemeinde und die Mitarbeiter“, sagte Thomas Brödenfeld. „Diese Gemeinde hält zusammen.“ Auch das große Interesse an der Versammlung zeige dies.

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