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Kreis Wesel entscheidet sich gegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht

Veröffentlicht am

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den Vollzug der Allgemeinverfügung zur Entnahme der Wölfin GW954f vorläufig ausgesetzt (wir berichteten). Mehrere Klagen und Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz wurden eingereicht. Der Kreis Wesel hat sich entschieden, keine Beschwerde gegen diese Entscheidung einzulegen. Eine inhaltliche Bewertung der Verfügung steht noch aus, und die Wölfin bleibt vorerst geschützt.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den Kreis Wesel informiert, dass mehrere Klagen und Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Allgemeinverfügung zur Entnahme der Wölfin Gloria GW954f eingegangen sind. Infolgedessen hat das Gericht den Vollzug dieser Verfügung vorläufig ausgesetzt.

Reaktion des Kreises Wesel

Der Kreis Wesel heute mitteilt, habe er sich gegen eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht entschieden. Diese Entscheidung begründet sich in der Annahme, dass das Oberverwaltungsgericht keine abweichende Entscheidung treffen würde.

Weiteres Vorgehen

Eine detaillierte inhaltliche Bewertung der Allgemeinverfügung wird vom Verwaltungsgericht Düsseldorf in den kommenden Wochen erwartet. Bis dahin bleibt die Verfügung ausgesetzt, was bedeutet, dass die Wölfin GW954f nicht entnommen werden darf.

Die Kreisverwaltung Wesel kündigte an, über den weiteren Verlauf und Entscheidungen sachbezogen zu informieren.

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