Die Gemeinde Schermbeck führt drei wichtige Neuerungen ein: den Anschluss an das digitale Fundbüro Deutschland, die Umstellung auf digitale Untersuchungsberechtigungsscheine und die Abschaffung von Kinderreisepässen. Diese Änderungen sollen den Bürgern mehr Komfort und Effizienz im digitalen Zeitalter bieten.
Die Gemeinde Schermbeck hat sich kürzlich dem digitalen Fundbüro Deutschland angeschlossen. Verlorene Gegenstände, die im Fundbüro der Gemeinde abgegeben wurden, können nun bequem von zu Hause aus über die Gemeindewebseite (www.schermbeck.de) gesucht werden. Unter der Dienstleistung „Fundsachen“ ist ein Link zum „Fundbüro Deutschland“ zu finden, der es ermöglicht, digitale Nachforschungen anzustellen, ob ein verlorener Gegenstand bereits gefunden wurde.
Digitale Untersuchungsberechtigungsscheine
Aufgrund einer Gesetzesänderung, die zum 1. Juli 2023 in Kraft trat, werden Untersuchungsberechtigungsscheine in der Gemeinde Schermbeck nicht mehr physisch ausgestellt. Wie die Gemeindeverwaltung mitteilt, können diese Scheine jetzt nur noch digital über die Homepage der Gemeinde unter der Dienstleistung „Untersuchungsberechtigungsschein“ erworben werden. Dort findet sich auch ein Erklärvideo sowie ein Link zum einfachen Online-Erwerb.
Abschaffung von Kinderreisepässen
Der Bundestag hat am 7. Juli 2023 beschlossen, den Kinderreisepass zum 1. Januar 2024 abzuschaffen. Zukünftig benötigen auch Kinder einen Personalausweis oder Reisepass. Da diese Dokumente nicht vor Ort gedruckt werden können, wird empfohlen, die Lieferzeiten besonders im Hinblick auf Urlaubsreisen zu beachten. Weitere Informationen sind auf der Homepage der Gemeinde Schermbeck unter den Dienstleistungen „Reisepass“ oder „Personalausweis“ verfügbar.