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Freitag, Mai 10, 2024
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StartKreis WeselSprechstunden zu Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

Sprechstunden zu Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

Veröffentlicht am

Die Betreuungsstelle Kreis Wesel bietet Sprechstunden zu Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung auch in Schermbeck an. Immer am 1. Montag im Monat können sich sich Bürger im Alten Rathaus an der Weseler Straße in der Zeit von 9 bis 12 Uhr beraten lassen.

Durch Krankheit, Unfall oder Alter kann man plötzlich handlungsunfähig werden und seine Angelegenheiten nicht mehr selbständig regeln. Wer handelt dann? Die Mitarbeitenden der Betreuungsstelle des Kreises Wesel bieten daher vor Ort Sprechstunden zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung an.

Notfallvertretungsrecht

Wurde keine Vorsorge in Form einer Vollmacht getroffen, kann seit dem 01.01.2023 zunächst der Ehegatte oder die Ehegattin im Rahmen des auf sechs Monate befristeten Notfallvertretungsrechts Entscheidungen im Rahmen der Gesundheitssorge treffen. Viele Angelegenheiten sind jedoch vom befristeten Vertretungsrecht nicht umfasst oder es gibt keinen Ehegatten, keine Ehegattin.

Rechtliche Betreuung

Volljährige Kinder und auch andere Vertrauenspersonen können die Eltern oder Angehörigen nicht ohne gesetzliche Legitimation vertreten. Häufig wird dann eine Betreuung beim zuständigen Betreuungsgericht angeregt. Das Gericht beteiligt die zuständige Betreuungsbehörde und entscheidet dann, ob und in welchem Umfang eine rechtliche Betreuung erforderlich ist und wer als betreuende Person bestellt wird. Ein gerichtliches Betreuungsverfahren kann durch frühzeitige Vorsorge mittels Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung vermieden werden.

Persönliches Beratungsgespräch mit den Mitarbeitenden

Individuelle Fragen können in einem persönlichen Beratungsgespräch mit den Mitarbeitenden der Betreuungsbehörde geklärt werden. Dabei können auch Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen gegen eine Gebühr von 10 Euro öffentlich beglaubigt werden.

Für Interessierte, die aufgrund einer körperlichen Einschränkung oder Behinderung nicht in der Lage sind, das Angebot vor Ort zu nutzen, besteht nach Absprache auch die Möglichkeit eines Hausbesuches. Da sich die Mitarbeitenden des Kreises Wesel Zeit für die Beratung nehmen möchten, ist eine Terminabsprache vorab unter den angegebenen Rufnummern erforderlich.

Kontakt für Schermbeck: Frau Ebens: 0281-207 3449

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