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Wolfsgebiet Schermbeck: Unbekannte Wölfe nachgewiesen

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Zwei bislang unbekannte Wölfe waren Anfang Juli im Wald nahe Schermbeck unterwegs. Das bestätigen nun Analysen von Kotproben. (Symbolfoto: Pixabay)

Das Landesumweltamt (LANUV) hat zwei neue Wölfe im Wolfsgebiet Schermbeck nachgewiesen. Es handelt sich offenbar um einen Rüden und ein Weibchen. Ob sie nur durchgezogen sind oder sich ansiedeln, ist unklar.

Auf die Spur gekommen waren die Forscher den beiden Wölfen durch genetische Analysen von Kotproben. So gilt nun als sicher, dass sich Anfang Juli mindestens zwei bislang unbekannte Tiere im Wolfsgebiet Schermbeck aufgehalten haben. Diese waren außerhalb des Streifgebietes des bekannten Rudels unterwegs.

Anfang Juli hatten die Forscher Kotproben in einem Wald nahe Schermbeck genommen. Nach den Analysen ordnen die Fachleute diese Proben einem bislang unbekannten Rüden mit der Kennung GW2889m zu. Eine weitere Probe aus diesem Zeitraum gehört hingegen zu einem Weibchen, das nun die Kennung GW2890f erhalten hat. Es handelt sich um mitteleuropäische Wölfe, also keine Einwanderer etwa aus Ost- oder Südosteuropa. Das Herkunftsrudel ist allerdings nicht bekannt.

Wölfe gehören nicht zum Schermbecker Rudel

Die DNA-Ergebnisse konnten den Forschern aber noch mehr verraten. So stellten sie fest, dass die beiden Tiere nicht aus dem seit 2019 bekannten Schermbecker Rudel entstammen, das meist im Raum Hünxe unterwegs ist. „Ob sich die beiden neuen Wölfe in Schermbeck ansiedeln oder bereits eine Paarbildung stattgefunden hat, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend geklärt werden“, betont der LANUV in einer Pressemitteilung.

Förderung von Elektrozäunen

Den Haltern von Schafen, Ziegen und Gehegewild im Wolfsgebiet Schermbeck und in der umgebenden Pufferzone empfiehlt das Umweltamt, ihre Tiere mit geeigneten Zäunen wolfsabweisend zu sichern. In den Wolfsgebieten und in den Pufferzonen werden Präventionsmaßnahmen wie beispielsweise die Anschaffung wolfsabweisender Elektrozäune zu 100 Prozent gefördert.

„Im Wolfsgebiet Schermbeck können gemäß Förderrichtlinien Wolf vom 3. Februar 2017, zuletzt geändert am 6. Dezember 2021, nur dann Entschädigungsleistungen für nachweislich von einem Wolf getöteten Schafe, Ziegen oder Gehegewild gewährt werden, wenn ein wolfsabweisender Grundschutz vorhanden ist“, heißt es vom Landesumweltamt.

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