3G-Regel für Kreishauspublikum

Ab Montag, 13. Dezember, gilt 3G-Regel für Kreishauspublikum

Ab Montag, 13. Dezember 2021, gilt auch für Besucherinnen und Besucher in allen Verwaltungsgebäuden des Kreises Wesel die 3G-Regelung.

Termine können dann nur noch von vollständig geimpften, genesenen oder negativ getesteten Personen wahrgenommen werden. Dies gilt auch für Termine, die bereits vor dem 13. Dezember vereinbart wurden. Der jeweilige Nachweis wird zusammen mit einem gültigen Ausweisdokument bei Betreten des jeweiligen Gebäudes kontrolliert.

Als Nachweis über ein aktuelles negatives Testergebnis muss die Bescheinigung einer zertifizierten Teststelle (Schnelltest) oder ein Labornachweis bei einem PCR-Test vorgelegt werden. Schnelltestergebnisse sind 24 Stunden und PCR-Testergebnisse höchstens 48 Stunden gültig.  

Für Schülerinnen und Schüler bis 15 Jahre reicht die Vorlage ihres Schülerausweises, da sie durch die Schultestungen als getestet gelten. Für Kinder bis zum Schuleintritt ist ebenfalls kein Testnachweis erforderlich.

Eine aktuelle Liste von Schnelltest-Stellen im Kreis Wesel ist zu finden unter www.kreis-wesel.de/de/themen/corona-schnelltest/.