Zweiter Fall von Wildvogelgeflügelpest im Kreis Wesel

Das Kreisveterinäramt appelliert eindringlich an alle Geflügelhalter, vor allem in Betrieben, in denen Tiere zu Erwerbszwecken gehalten werden, die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.

Es muss von einem hohen Risiko für die Weiterverbreitung vor allem in Wasservogelpopulationen und einem hohen Eintragsrisiko in nicht ausreichend geschützten Haltungen ausgegangen werden.

Kreis Wesel (pd). Am 30. Dezember 2020 wurde auf der Bislicher Insel in Xanten ein Bussard aufgefunden, bei dem die hochansteckende Form der aviären Influenza vom Typ H5N8 festgestellt wurde. Das Friedrich Löffler Institut hat den Verdacht bestätigt.
Nachdem in Sonsbeck ebenfalls im Dezember eine Graugans positiv auf das Virus getestet worden war, liegt nun ein zweiter bestätigter Fall im Kreis Wesel vor.

In einer Telefonkonferenz erörterte das Kreisveterinäramt mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) die Lage und entsprechende Maßnahmen.

Im Ergebnis wird zumindest vorläufig auf eine allgemeine Aufstallungspflicht verzichtet. Dennoch empfehlen die Beteiligten den Tierhalter, ihre Tiere aufzustallen, wo es möglich ist.
Das Kreisveterinäramt und das LANUV erklären ihre Entscheidung damit, dass im relevanten Umkreis von drei Kilometern des aktuellen Fundortes inmitten des Naturschutzgebietes in Xanten die Geflügeldichte mit 27 gemeldeten Haltungen sehr gering ist.

Das Kreisveterinäramt appelliert dennoch erneut eindringlich an alle Geflügelhalter, vor allem in Betrieben, in denen Tiere zu Erwerbszwecken gehalten werden, die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.

Hohes Risiko

Nach der aktuellen Risikobewertung des Friedrich- Löffler- Institutes muss von einem hohen Risiko für die Weiterverbreitung vor allem in Wasservogelpopulationen und einem hohen Eintragsrisiko in nicht ausreichend geschützten Haltungen ausgegangen werden. Tritt die Geflügelpest in einem Tierbestand auf, sind Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete mit erheblichen Einschränkungen unvermeidbar.

Das Veterinäramt hatte bereits nach der Verdachtsmitteilung durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt in Krefeld gezielt auf der Bislicher Insel, am Auesee und im Bereich Alpen Kotproben von rastenden Wildgänsen entnommen, in denen nach aktueller Befundmitteilung kein gefährliches Virus festgestellt werden konnte. Das gilt auch für zwischenzeitlich eingesandte Wildgänse, Tauben und Hühner aus dem Kreisgebiet.

500 Fälle bei verschiedenen Wildvögeln

Seit Herbst 2020 sind mit dem Schwerpunkt an den Küsten in derzeit 12 Bundesländern über 500 Fälle bei verschiedenen Wildvögeln aufgetreten, weit überwiegend vom Typ H5N8. In mehreren Bundesländern konnte das Virus schon in knapp 40 Geflügelhaltungen eindringen. Besonders betroffen waren um Weihnachten die geflügeldichten Landkreise Cloppenburg und Oldenburg mit Geflügelpestausbrüchen vor allem in Putenbeständen.

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