Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt zwei neue Wolfsnachweise der beiden Wolfsindividuen GW2889m und GW2890f im Wolfsgebiet Schermbeck
Das weibliche Wolfsindividuum mit der Kennung GW2890f wurde anhand von genetischen Untersuchungen an Kotproben, die am 06. und 27. August 2022 auf dem Gebiet der Gemeinde Schermbeck – außerhalb des Streifgebietes des bekannten Schermbecker Rudels – gefunden wurden, nachgewiesen.
Wolfsrüde GW2889m
Der Erstnachweis dieses Tieres im Gemeindegebiet erfolgte am 09. Juli 2022. Hinzu komme auch das Vorkommen des Wolfsrüden GW2889m. Bestätigt wurde der Wolfsrüde am 28. August 2022 durch einen Kotfund- Die nachfolgenden genetischen Untersuchungen haben es laut LANUV ein weiteres Mal bestätigt. Der Erstnachweis dieses Tieres im Gemeindegebiet stammt vom 04. Juli 2022. Alle genetischen Ergebnisse beruhen auf Analysen des Senckenberg Forschungsinstituts in Gelnhausen.
Präventionsmaßnahmen
Den Halterinnen und Haltern von Schafen, Ziegen und Gehegewild im Wolfsgebiet Schermbeck und in der umgebenden Pufferzone wird empfohlen, ihre Tiere mit geeigneten Zäunen wolfsabweisend zu sichern. In den Wolfsgebieten und in den Pufferzonen werden Präventionsmaßnahmen wie beispielsweise die Anschaffung wolfsabweisender Elektrozäune zu 100 Prozent gefördert.
Im Wolfsgebiet Schermbeck können gemäß Förderrichtlinien Wolf vom 03. Februar 2017, zuletzt geändert am 06. Dezember 2021, nur dann Entschädigungsleistungen für nachweislich von einem Wolf getöteten Schafe, Ziegen oder Gehegewild gewährt werden, wenn ein wolfsabweisender Grundschutz vorhanden ist.