Die Fraktion „Bürger für Bürger“ erinnert an ihren Antrag vom 6. August 2015:
Sehr geehrter Herr Rexforth,
ich habe am Samstag unter anderen die Einladung zur 6. Sitzung des Planungs-und Umweltausschusses erhalten. Leider vermisse ich einen Tagesordnungspunkt, der eine Vorberatung unseres Antrages vom 06.08.2015 vorsieht. Die Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen sieht vor, dass der Gemeinde die Bescheinigung über das Ergebnis der Zustands-und Funktionsprüfung unverzüglich nach Erhalt vom Sachkundigen vorzulegen ist. Eine Pflicht, eine solche Regelung in der Satzung zu treffen,
besteht für die Gemeinde nicht, da § 53 Abs. 1e LWG eine Kann – Regelung vorsieht. Die Gemeinde kann also frei entscheiden, ob sie eine Vorlagepflicht satzungsrechtlich regeln möchte oder nicht.
In unserem Antrag vom 06.08.2015 haben wir darum gebeten, in und außerhalb von WSG grundsätzlich auf Prüfbescheinigungen von Hauseigentümern zu verzichten und von der eingeräumten Kann – Bestimmung Gebrauch zu machen. Nur in begründeten Fällen sollte ein Nachweis verlangt werden.
Herr Möller hat mir am Samstag telefonisch mitgeteilt, dass Sie ihm auf Nachfrage die Auskunft gegeben
haben, dass die Fraktion „Bürger für Bürger“ keinen Antrag gestellt hat sondern eine Anfrage. Dies weise
ich entschieden zurück.
Da unser Antrag keinen Aufschub duldet, bitte ich um Mitteilung, wann er auf die Tagesordnung des Fachausschusses
kommt. Ich möchte Sie als CDU-Vertreter an den Gesprächstermin im Düsseldorfer Landtag kurz vor der Kommunalwahl im letzten Jahr erinnern. Unter anderen ist in der Presse zu lesen: „Die CDU setzt hier weiterhin auf Eigenverantwortung. Die Prüfung von privaten Abwasserkanälen muss nur dann durchgeführt werden, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass sie undicht ist.“
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Roth