Wolf: Stellungnahme von DBBW jetzt doch veröffentlicht

Obwohl das DBBW anfänglich darum gebeten hat, dass Gutachten nicht zu veröffentlichen, folgte anscheinend das Ministerium/LANUV dem Druck von Seiten der Bevölkerung, es nun doch vollständig zugänglich zu machen.

Laut Stellungnahme vom DDBW gab es von insgesamt 54 endbewerteten Fällen 47 Fälle, die sicher und zwei davon sehr wahrscheinlich der Wölfin Gloria von Wesel GW954f zugeordnet können.

Auf Basis des aktuell zur Verfügung gestellten Materials bzw. von einzelnen Anfragen zur Bewertung von Datensätzen, welche die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf nach einer Anfrage vom 07.01.2021 in den letzten Monaten durch das LANUV erhielt, habe sich das DDBW nun ein Bild von der Lage gemacht.

Der Kenntnisstand lautet zusammenfassenden laut DBBW wie folgt:

1. Die Wölfin GW954f ist seit 2018 in der Region. Seither gab es pro Kalenderjahr jeweils 18 Übergriffe auf Nutztiere, die sicher den Wölfen zugeschrieben werden können.

Von diesen insgesamt 54 endbewerteten Fällen können 47 sicher und zwei sehr wahrscheinlich GW954f zugeordnet werden. Seit Frühjahr 2020 ist auch der Rüde GW1578m im Gebiet und offenbar mit GW954f verpaart. Ihm können bisher individuell keine Nutztierrisse zugeschrieben  werden, er wird aber über andere Nachweise regelmäßig bestätigt.

Weitere Wolfsindividuen konnten genetisch bisher nicht bestätigt werden. Seit Spätherbst 2020 gibt es allerdings Belege für eine erfolgreiche Reproduktion im Territorium Schermbeck durch ein Video eines Welpen bzw. Belegen von drei Wölfen.

Das Vorkommen wird daher für das Monitoringjahr 2020/21 als Rudel geführt und damit auch rückwirkend für das Monitoringjahr 2019/20 als Paar (d.h. der Rüde GW1578m muss in der Ranzzeit im Februar/März schon im Gebiet gewesen sein).

Wir folgen für diesen Bericht basierend auf den vorhandenen Daten der Annahme, dass die Wölfin GW954f für die allermeisten, wenn nicht alle, Nutztierübergriffe im Raum Schermbeck verantwortlich ist. Der Rüde GW1578m sei laut Gutachten vom DBBW nur unerheblich, wenn überhaupt, am direkten Rissgeschehen an Nutztieren beteiligt gewesen.

Wir will DBBW jedoch nicht feststellen, dass dieser nicht an getöteten Nutztieren fressen würde bzw. sich zusätzlich ins jeweilige Rissgeschehen einbringen würde. Letzteres könne anhand der vorliegenden Daten nicht bestätigen, aber auch nicht ausgeschlossen werden.

2. Der Nutztierrisstabelle sei zu entnehmen, dass bei den 54 Übergriffen, die schon abschließend vom LANUV bearbeitet wurden, überwiegend Schafe das Opfer waren (49 Fälle), sehr selten auch Damwild (4 Fälle) und in einem Fall im Oktober 2020 ein Shetlandpony.

Der jahreszeitliche Verlauf der Übergriffe mit einer Häufung im August bzw. September (in 2020 besonders ausgeprägt im August) werde in vielen Territorien (z.B. in Sachsen) dann beobachtet, wenn besonders Welpen aufgezogen werden.

3. Auffallend in der Tabelle und auch explizit im Bericht erwähnt sei, dass in 2018 und 2020 der Anteil von Übergriffen auf Weidetiere, die nicht mindestens nach Grundschutz (entsprechend der Förderrichtlinie Wolf NRW) geschützt sind, sehr hoch ist.

Im Etablierungsjahr 2018 sei dies laut DBBW noch zu erwarten gewesen, da sich die Tierhalter in ihren Schutzbemühungen erst auf das Vorkommen von Wölfen einstellen mussten.

Dass der Anteil dieser Übergriffe aber in 2020 mit 13 von 18 Übergriffen deutlich höher ist als in 2019, wo es in 7 von 18 Übergriffen nicht mindestens einen Grundschutz gab, ist bemerkenswert, heißt es von Seiten des DBBW.

Offenbar gebe es, so DBBW, in dem Gebiet keinen Trend, nach dem GW954f immer häufiger Nutztiere tötet, die mindestens entsprechend dem Grundschutz geschützt sind, sondern es ist eher das Gegenteil der Fall.

In erster Linie werden, im 3. Jahr nach dem Erscheinen von GW954f in der Region, Nutztiere angegriffen, die gar nicht oder zumindest nicht entsprechend den Vorgaben der Förderrichtlinie Wolf NRW geschützt sind. Diese Übergriffe machen die Mehrheit der Fälle aus.

4. Im Kontrast dazu steht, dass es laut Tabelle sowohl 2019 als auch 2020 jeweils 2 Fälle gab, in denen die Wölfin GW954f (genetisch bestätigt) Nutztiere tötete, die hinter Zäunen gehalten wurden, die den Vorgaben des empfohlenen Schutzes entsprachen (gemäß Konzept von BfN und DBBW 2019, siehe Bericht des LANUV).

Den Daten sei zu entnehmen, dass nach den ersten beiden Übergriffen auf Schafe hinter empfohlenem Schutz im Dezember 2019 insgesamt 13 Übergriffe belegt sind, bei denen der Grundschutz nicht gegeben war und nur ein Fall bei dem Grundschutz vorhanden war, bis GW954f im August 2020 wieder Nutztiere angriff, die mit empfohlenem Schutz gehalten wurden.

Danach folgten ein Übergriff auf Schafe ohne Grundschutz und einer auf ein Shetlandpony, für dessen Haltung keine Grundschutzvorgaben gelten. Im November 2020 erfolgte dann wieder ein Übergriff auf Schafe hinter empfohlenen Schutzmaßnahmen (der letzte bereits endbewertete Vorfall in der Tabelle). Zwischen den letzten drei Übergriffen auf Nutztiere hinter empfohlenen Schutzmaßnahmen lagen also jeweils mehrere Monate und verschiedene andere Übergriffe auf weniger oder nicht geschützte Nutztiere.

Aus den geschilderten Informationen leitet das DBBW ab, dass die Wölfin GW954f über die Jahre anhand von vielen Möglichkeiten, Nutztiere zu töten, die wenig oder gar nicht geschützt sind gelernt hat, unter bestimmten Bedingungen auch fachlich empfohlene Schutzmaßnahmen zu überwinden.

Gloria zeige dieses Verhalten aber bisher nicht in zeitlich-räumlich engen Abständen, d.h. in eskalierender Form, sondern als seltene Ausnahme. In den meisten Fällen tötet sie Nutztiere, bei denen sie gar keine oder nur geringe Schutzmaßnahmen überwinden muss.

Auffällig sei, dass bei den in der Tabelle aufgelisteten Übergriffen immer wieder nicht elektrische Zäune als Schutzmaßnahme (mit) erwähnt werden. Dies erscheint DBBW besonders relevant, da nicht elektrische Zäune Wölfen besonders gute Möglichkeiten bieten, das gefahrlose Eindringen in die Koppeln zu üben (auch wenn es z.B. nur kurze Abschnitte im Zaun gibt, die nicht elektrifiziert sind).

Da sie den Effekt des Schmerzreizes der elektrischen Zäune nicht haben, können Wölfe an ihnen mit der Zeit die Technik des Überwindens verfeinern, ohne das die Zäune einen abschreckenden Effekt haben, der dazu führen kann, dass sie sich das gelernte Verhalten wieder abgewöhnen.

Bisher gebe es keinen Beleg dafür, dass GW1578m oder der Welpe des Rudels das Töten von Nutztieren hinter empfohlenen Schutzmaßnahmen erlernt haben.

Aus anderen Territorien in Deutschland ist bekannt, dass einzelne Individuen mitunter jahrelang das Verhalten des Partners bzw. der Elterntiere beim Jagen von Nutztieren nicht übernehmen (z.B. Territorien Zschorno (BB), Rosenthal (SN), Ohrdruf (TH)). Daher ist es auch in diesem Fall nicht unbedingt zu erwarten, dass die Wölfin ihre Fähigkeit, Schutzmaßnahmen zu überwinden, an die anderen Rudelmitglieder weitergibt.

Hier spiele sicherlich auch eine Rolle, dass die Wölfe in Schermbeck etwa mit 18 Übergriffen pro Jahr (d.h. sie töten an etwa jedem 20. Tag Nutztiere, an allen anderen Tagen nicht) zeigen, dass sie ihre Ernährung weitgehend mit Wildtierrissen bestreiten, d.h., sie töten Nutztiere, wenn sie die Gelegenheit dazu haben, aber sie brauchen Nutztiere nicht als Nahrungsgrundlage.

Elektrischen Weidezäunen massiv ausweiten

Fazit: Für das Wolfsgebiet Schermbeck empfehlen wir, den Einsatz von elektrischen Weidezäunen massiv auszuweiten und gleichzeitig das Halten von Nutztieren hinter nicht elektrischen Zäunen so weit wie möglich zu reduzieren. In geeigneten Betrieben ist auch der Einsatz von Herdenschutzhunden hinter elektrischen Zäunen eine sehr wirksame und daher zu empfehlende Schutzmaßnahme.

Außerdem sollte auch Haltern von Pferden oder Rindern, die sehr kleinwüchsige Rassen haben bzw. Gruppen von Jungtieren alleine auf der Weide halten, dringend nahegelegt werden, diese mit den fachlich empfohlenen Schutzmaßnahmen zu schützen.

Sollte die Wölfin GW954f damit beginnen, im zeitlich-räumlich engen Abständen Nutztiere hinter empfohlenen Schutzmaßnahmen zu töten, so dass man von einem verfestigten Verhalten ausgehen kann und nicht von seltenen Ausnahmen bzw. sporadischen Vorfällen, die zwischen vielen Übergriffen auf wenig geschützte Nutztiere erfolgen, ist es für uns allerdings fachlich nachvollziehbar, sich dafür zu entscheiden, eine Entnahme dieses Tieres zu veranlassen.

Tragfähige Strategie

Eine massive Ausweitung geeigneter Schutzmaßnahmen in der Region erscheint uns aber die einzig tragfähige Strategie, um eine langfristige Koexistenz von Nutztieren und Wölfen zu gewährleisten und zu verhindern, dass über die Jahre immer wieder Wölfe, die sich in der Region niederlassen, in größerem Umfang unzureichend oder nicht geschützte Nutztiere töten und dann in einem längeren Prozess ggf. auch lernen, empfohlene Schutzmaßnahmen zu überwinden.