Engstellen an Straßen: Steine sollen Pflanzbeete schützen

Angelegte Pflanzbeete werden häufig überfahren – Findlinge zum Schutz ausgelegt

Steine wurden durch Dritte widerrechtlich so verschoben, dass sie in die Fahrbahn ragten. Dieser gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr wurde durch die Gemeinde Schermbeck bei der Polizei zur Anzeige gebracht.

Um die Geschwindigkeit im verkehrsberuhigten Bereich Bereich „Schlenke / Eschenstraße“ hat die Gemeinde Schermbeck hier Pflanzbeete angelegt.

Immer wieder sei jedoch bei dem gewollten Engstellen der Fahrbahn, die das Einhalten der Schrittgeschwindigkeit herbeiführen solle, zu einem Überfahren der Pflanzbeete gekommen.

Um ein unzulässiges Befahren der Pflanzbeet zu verhindern, hat die Gemeinde innerhalb der Pflanzbeete Findlinge platziert. Damit soll ein unzulässiges Befahren der Beete verhindert werden.

Nachdem der Vorwurf aus der Bürgerschaft geäußert wurde, die Steine seien aufgrund der Größe zu schlecht wahrzunehmen und Fahrradfahrer könnten durch sie stürzen, konnte dies weder durch die Polizei noch durch die Gemeinde Schermbeck als Ordnungsbehörde bestätigt werden, zumal die Steine mit Reflektoren versehen waren, in einem verkehrsberuhigten Bereich auch für Radfahrer Schrittgeschwindigkeit gilt und Pflanzbeete generell nicht überfahren werden dürfen. 

Steine widerrechtlich verschoben

Allerdings seien die Steine laut Bürgermeister Mike Rexforth anschließend durch Dritte widerrechtlich so verschoben worden, dass sie in die Fahrbahn ragten. Dieser gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr wurde durch die Gemeinde Schermbeck bei der Polizei zur Anzeige gebracht.

Um eine solche erneute Verkehrsgefährdung durch Dritte auszuschließen und dennoch die Geschwindigkeit in diesem Bereich zu reduzieren, wurden nun Pflanzkübel (Höhe 1 Meter) aufgestellt. Diese haben sich in anderen Straßen bereits seit Jahrzehnten bewährt. In einem verkehrsberuhigten Bereich habe die Gemeinde durch entsprechende Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass die Schrittgeschwindigkeit eingehalten werde.

Das OVG NRW etwa hatte in 2014 dazu entschieden: 

„Der gegenüber einer normalen Fahrbahn geänderten Funktion eines verkehrsberuhigten Bereichs ist nicht nur durch entsprechende Beschilderung, sondern in der Regel auch durch besondere gestalterische Maßnahmen, die die Sicherheit der Fußgänger gewährleisten sollen, Rechnung zu tragen. Hierzu dienen vor allem bauliche Vorkehrungen, die die Fahrzeugführer zu geringerer Geschwindigkeit anhalten sollen.“

Die Pflanzkübel wurden innerhalb der Pflanzbeete aufgestellt; die Fahrbahn wurde nicht verengt. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit ist gesetzlich vorgeschrieben und auch so gewollt.

An dieser Stelle wird ferner auf die StVO verwiesen, wonach in verkehrsberuhigten (Zeichen 325.1) Bereichen folgendes gilt:
1. Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
2. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.
3. Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
4. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
5.  Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.

Insofern werden durch die angepasste Situation diejenigen Fahrzeugführer in ihrer gewohnten Fahrweise eingeschränkt, die diese Maßnahme erforderlich gemacht haben. Auch wenn bei Maßnahmen der Verkehrssicherheit die Frage optischer Gefälligkeit untergeordnet ist, soll nachfolgend durch eine Bepflanzung der Pflanzkübel ein ansprechendes Erscheinungsbild hergestellt werden.

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Heimatreporter
Unter der Artikel-Kennzeichnung "Heimatreporter" postet der Schermbeck-Dammer Helmut Scheffler seit dem Start dieser Online-Seite im Jahre 2013 Artikel über vergangene und gegenwärtige Entwicklungen der Großgemeinde Schermbeck. Seit 1977 schreibt der inzwischen pensionierte Mathematik- und Erdkundelehrer für Lokalzeitungen. 1990 wurde er freier Mitarbeiter des Lokalfunks "Radio Kreis Wesel", darüber hinaus hat er seit 1976 zahlreiche Bücher und Aufsätze zur Geschichte Schermbecks in niederrheinischen und westfälischen Schriftenreihen veröffentlicht. 32 Jahre lang war er Redakteur des "Schermbecker Schaufenster". Im Jahre 2007 erhielt er für seine niederrheinischen Forschungen den "Rheinland-Taler" des Landschaftsverbandes Rheinland.