Wolf soll in die Aufnahme des Jagdrechts

FDP ist für die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht 

Das Thema Wolf  und die zahlreich gerissenen Schafe, beschäft die Menschen im Kreis Wesel und in Schermbeck/Gahlen.Wölfe sind Raubtiere!

Grüne und Linke wollen Prämie für Weidetierhaltung

Die FDP verlangte von der Bundesregierung bereits im Janurar 2018 unter anderem, den Wolf als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz aufzunehmen. Darüber hinaus sollten einheitliche Standards für ein bundesweites Wolfsmanagement und Wolfsmonitoring geschaffen und zusätzliche finanzielle Mittel für die Schadensprävention und Wolfsgeschädigter bereitgestellt werden.

Aus Sicht der Liberalen, so heißt es in ihrem Antrag, haben sich die Jäger als ausgebildete Fachkräfte im jeweiligen Jagdbezirk bewährt. Sie sind in Notsituationen sehr schnell mobilisierbar.

Wolf in der Gemeinde Schermbeck

Antrag abgelehnt

Eine Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht erkenne die besondere Bedeutung der Jäger an. Grund dafür: Sie tragen die Verantwortung für eine ausgewogenes Gleichgewicht zwischen Mensch und Natur in ihrer Jagd.

Der Antrag wurde im Bundestag abgelehnt. CDU/CSU und SPD stimmten gegen einen Antrag der Linken ab, der Sofortmaßnahmen zum Schutz von weidetierhaltenden Betrieben gefordert hatte. 

AfD und FDP stimmten dagegen, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Die Grünen hatten dafür plädiert, diesen Antrag zur federführenden Beratung an den Umweltausschuss zu überweisen, waren aber von der Koalition und der FDP überstimmt worden.

Aufnahme ins Jagdrecht

Karlheinz Busen FDd MdB Borken
Karlheinz Busen FDd MdB Borken

Der im Kreis Borken lebende jagdpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Karlheinz Busen, MdB, fordert die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht und erklärt hierzu:

„Wölfe sind Raubtiere und keine Kuscheltiere. Zahlreiche Wolfsliebhaber verharmlosen die Gefahren, die von dem Tier ausgehen. Wie die meisten anderen Wildtierarten auch, muss der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen und der Hege der Jägerinnen und Jäger unterstellt werden.
In der Forderung unterstützen uns mittlerweile auch Jagdverband und Bauernverband.

Mit der Aufnahme ins Jagdrecht darf der Wolf allerdings noch nicht geschossen werden. Nach wie vor gilt der Wolf europarechtlich als streng geschützte Art, obwohl ein günstiger Erhaltungszustand längst erreicht ist. Dieser strenge Schutz muss daher beendet werden. Für Wölfe müssen die zuständigen Behörden Jagdquoten festlegen können, wenn zu viele Tiere vorhanden sind.

Wirksame Möglichkeiten

Bis der strenge Schutz aufgehoben ist, brauchen wir in Deutschland wirksame Möglichkeiten zur Vergrämung von Wölfen. Die Freigabe des Abschusses von Gummigeschossen halte ich zum Beispiel für eine Möglichkeit. Andere europäische Staaten wie Österreich machen es vor.

Eine Regulierung des Wolfsbestandes ist vor allem dringend nötig, weil der Bestand an Rot- und Damwild in Wolfsgebieten stark leidet sowie Tag für Tag Weidetiere gerissen werden. Die von Grünen und Linken angedachten Herdenschutzmaßnahmen sind dabei wirkungslos. Zahlreiche Berichte von gerissenen Weidetieren trotz vorhandener Herdenschutzhunde oder Elektrozäune beweisen dies.

Die Schäden, die der Wolf in Schermbeck und Umgebung anrichtet, sind zu groß, um weiterhin tatenlos zuzusehen. Dieser Wolf muss zum Schutz der Weidetiere geschossen werden!“

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celawie
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