Winterdienst bei Eis und Schnee – Was muss ich beachten

Wer fegt den Bürgersteig und wohin mit den Schneemassen?

Sobald es kälter wird und Schnee fällt stellt sich immer wieder die Frage: Ab wann muss morgens der Bürgersteig vor dem Haus eigentlich geräumt sein?

Die Räum- und Streupflichten sind klar geregelt. Der Grundstückseigentümer oder Vermieter sind in der Regel zur Schnee- und Eisbeseitigung verpflichtet. Mieter müssen nur dann Schnee räumen, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Regelung in der Hausordnung reicht nicht aus. Es gibt auch kein Gewohnheitsrecht, demzufolge die Bewohner im Erdgeschoss zur Schneebeseitigung verpflichtet sind.

Schnee nicht auf die Straße schieben

Wichtig: Den Schnee bitte auf dem Gehwegrand zur Fahrbahn oder auf dem angrenzenden Fahrbahnrand lagern und nicht auf die Straße schieben. Der Grund: Dadurch kann es zu Verkehrsbehinderungen kommen, oder durch den Schnee können Randsteine etc. bedeckt werden, die dann von den Autofahrern unter dem Schnee nicht gesehen werden.

Wer Streut muss grundsätzlich einige Vorgaben beachten, die meistens in städtischen Satzungen vorgegeben werden:

Für NRW gilt: Winterdienst muss werktags in der Regel von 7 Uhr bis 20 Uhr geleistet werden, an Sonn- und Feiertagen ab 8 bzw. 9 Uhr.

Laut Mieterbund NRW müssen die Gehwege vor dem Haus mit einer Mindestbreite von einem Meter vom Schnee befreit werden, so dass zwei Fußgänger aneinander vorbeigehen können. Solange es allerdings durchgehend schneit, müsse niemand mit dem Räumen der Wege beginnen heißt es weiter.

Bei Glatteisbildung besteht sofortige Streupflicht. Auftaubeschleuniger wie Salz oder Harnstoff sind in vielen Städten verboten. Empfohlen werden hingegen Sand oder Granulat. Je nach Witterungsverhältnissen muss im Laufe des Tages auch mehrmals gefegt und gestreut werden.

Winterdienst-B58-Freudenberg

Winterdienst auf öffentlichen Straßen und Wegen

Der Winterdienst auf öffentlichen Straßen und Wegen ist Aufgabe der Städte und Gemeinden. Gewartet werden Fahrbahnen, Fußgängerüberwege, Gehwege in öffentlichen Anlagen und vor unbebauten städtischen Grundstücken, Fahrradwege, Brücken, Treppen und Passagen, öffentliche Park- und Taxihalteplätze sowie die Busbuchten des öffentlichen Personennahverkehrs. Je nach Wetterlagen starten die Arbeiten schon in der Nacht beziehungsweise in den frühen Morgenstunden.

Landwirte halfen mit

Laut Straßen:NRW erforderten die Arbeit auf den Straßen auch nach fast dreitägigem Dauereinsatz weiterhin hohe Konzentration. Mit den sinkenden Temperaturen habe sich der Schnee in den letzten drei Tagen schnell in Eis verwandelt. Mit tatkräftiger Unterstützung der ansässigen Landwirte konnten bereits an einigen Straßen in zahlreichen Kommunen die Schneeverwehungen zum größten Teil beseitigt werden.

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