In der jüngsten Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Mobilitätsausschusses der Gemeinde Schermbeck stand auch die zukünftige Gestaltung der Mittelstraße auf der Agenda.
Der Ausschuss befasste sich u.a. mit einer Beschlussvorlage, mit der die Verwaltung beauftragt werden soll, einen freiraumplanerischen Wettbewerb auszuschreiben. Bei diesem Wettbewerb sollen innovative Konzepte für die Mittelstraße entwickelt werden, die den Ortskern für die Zukunft fit macht.
Einige Fragen noch ungeklärt
Das anspruchsvolle Projekt stützt sich auf einen Zuwendungsbescheid über 63.000 EUR für die Teilmaßnahme „Freiraumplanerischer Wettbewerb Mittelstraße“, der Teil der neuen Gesamtmaßnahme Städtebauförderung 2023 – 2030 ist. Trotz einer Verzögerung im letzten Jahr aufgrund der Verkehrsversuche bilden die bereits durchgeführte Verkehrserhebung und das entwickelte Innenstadtkonzept eine solide Grundlage für die Wettbewerbsaufgabe. Bei der Diskussion im Ausschuss kamen allerdings noch Fragen auf.
Vorschlag
Hubert Große-Ruiken (CDU) schlug vor, zunächst einmal durch die Straßenverkehrsbehörde abklären zu lassen, ob sich die Umgestaltung ohne Niveauregulierung zwischen Fahrbahn und Bürgersteig überhaupt realisieren lasse. Nur so sei gewährleistet, dass man sich alle Optionen, z. B. eine Nutzung als Einbahnstraße, offenhalten könne. Erst die Planer an die Arbeit zu setzen, um dann festzustellen, dass rechtliche Vorgaben der Ausführung im Weg stehen, mache keinen Sinn. Auch Dr. Stefan Steinkühler (Grüne) gab zu bedenken, dass man sich durch die Aussicht auf eventuelle Fördergelder nicht unter Zeitdruck setzen lassen sollte.
Mittelstraße ist nicht ausschließlich Gemeindegrund
Die Befürchtung, dass sich einige private Parzellen, die in die Mittelstraße reichen, auf die Planung auswirken könnten, konnte gleich während der Sitzung zerstreut werden. Die Mittelstraße ist zwar tatsächlich nicht ausschließlich Gemeindegrund. Allerdings gilt, dass bei Straßen, die lange Zeit mit Duldung der privaten Besitzer öffentlich genutzt werden, das Interesse der Öffentlichkeit das Eigentumsrecht überlagert.
Schienebergstege in die Planung mit einbeziehen
Dr. Stefan Steinkühler regte außerdem an, die Schienebergstege gleich in die Planung mit einzubeziehen, was allerdings nicht umsetzbar ist, da nur die Mittelstraße für den Planungsversuch freigegeben ist. Der Vorschlag des Vorsitzenden Rainer Gardemann, die offenen Fragen bis zur nächsten Sitzung zu klären und erst dann abzustimmen, wurde einstimmig angenommen.