Wie geht es weiter mit dem Gahlener Mühlenberg?

Kreis Wesel informiert über weiteres Vorgehen bei Mühlenberg in Schermbeck-Gahlen

Auf Grundlage eines Erlasses vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV) von November 2020 habe der Kreis Wesel ein Konzept zur weiteren Vorgehensweise bei der Abgrabungsverfüllung Mühlenberg in Schermbeck und Hünxe entwickelt.

Das Konzept wurde dem MULNV Anfang Februar zugesandt und ist auf der Homepage des Kreises Wesel einsehbar. Es beinhaltet neben der organisatorischen Vorgehensweise die nun folgenden fachlichen Schritte zur Untersuchung und Bewertung und wurde dem MULNV Anfang Februar zugesandt.

Abgrabungsverfüllung Mühlenberg
Foto: Helmut Scheffler

Darüber hinaus habe die Kreisverwaltung Wesel zur Beratung bei der Planung sowie zur Prüfung und Bewertung der Ergebnisse der weiteren erforderlichen Untersuchungen die fachgutachterliche Begleitung durch das Sachverständigenbüro Dr. Kerth + Lampe Geo-Infometric GmbH beauftragt.

Koordinierungsgruppe mit Behörden und Gutachtern

Dieses Büro habe so Pressemitteilung des Kreises in 2020 bereits das ergänzende Gutachten zur Abgrabungsverfüllung Mühlenberg im Auftrag des Landesumweltmisteriums erarbeitet. Darin wurde weiterer Untersuchungsbedarf in mehreren Aspekten und Schritten als erforderlich beschrieben. Dieser werde nun sukzessive unter der Aufsicht der Kreisverwaltung durch die Betreiberin der Verfüllung und den begleitenden Gutachterbüros abgearbeitet.

Zur weiteren fachlichen und gutachterlichen Abstimmung wurde eine Koordinierungsgruppe mit Behörden und Gutachtern unter Leitung des MULNV eingerichtet.

Bereits Anfang März findet zur Erörterung des Konzeptes und Anpassung der vorgeschlagenen Zeitplanung einzelner Teilschritte ein Gespräch der Koordinierungsgruppe statt.
„In einem nächsten Schritt beabsichtigt der Kreis Wesel, die Umsetzung des Untersuchungsprogramms einschließlich der vorgesehenen Machbarkeitsstudie in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln“, erläutert Helmut Czichy das weitere Vorgehen.

Kosten

„In dem Vertrag wird die Betreiberfirma der Abgrabungsverfüllung zur Durchführung bzw. Beauftragung der vorgesehenen Maßnahmen verpflichtet. Außerdem legt der Vertrag fest, dass die Betreiberfirma die damit verbundenen Kosten trägt “, so Czichy weiter. „Der öffentlich-rechtliche Vertrag ist damit ein guter Schritt. Er bietet dem Kreis Wesel große Sicherheit für die Kostenträgerschaft des Ordnungspflichtigen. Der Vertrag wird gerade vorbereitet und soll voraussichtlich im März 2021 unterzeichnet werden.“

Erst nach Vorliegen der weiteren Untersuchungsergebnisse können Aussagen über gegebenenfalls erforderliche Sanierungsmaßnahmen und deren Art, Umfang und Kosten getroffen werden. Über den Bericht an das MULNV und das Untersuchungskonzept wird die Kreisverwaltung Wesel in der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses am 2. März berichten.

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Heimatreporter
Unter der Artikel-Kennzeichnung "Heimatreporter" postet der Schermbeck-Dammer Helmut Scheffler seit dem Start dieser Online-Seite im Jahre 2013 Artikel über vergangene und gegenwärtige Entwicklungen der Großgemeinde Schermbeck. Seit 1977 schreibt der inzwischen pensionierte Mathematik- und Erdkundelehrer für Lokalzeitungen. 1990 wurde er freier Mitarbeiter des Lokalfunks "Radio Kreis Wesel", darüber hinaus hat er seit 1976 zahlreiche Bücher und Aufsätze zur Geschichte Schermbecks in niederrheinischen und westfälischen Schriftenreihen veröffentlicht. 32 Jahre lang war er Redakteur des "Schermbecker Schaufenster". Im Jahre 2007 erhielt er für seine niederrheinischen Forschungen den "Rheinland-Taler" des Landschaftsverbandes Rheinland.