Werkstätten für Menschen mit Behinderung öffnen

Ab dem 10. Mai hebt das Gesundheits- und Sozialministerium die aktuell bestehenden, generellen Besuchsverbote in den Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und der Eingliederungshilfe auf.

NRW. Menschen mit Behinderung werden wieder die Möglichkeit haben, in den Werkstätten ihrer Tätigkeit nachzugehen.

Damit greift das Gesundheitsministerium am 5. Mai die zentralen Empfehlungen eines Expertengremiums unter der Leitung von Prof. Dr. Markus Zimmermann (Hochschule für Gesundheit Bochum) auf, das eigens für dieses Thema eingerichtet wurde.

Selbstverständlich müssen hier die notwendigen Schutzvorkehrungen getroffen werden und der Gesundheitsschutz für die Beschäftigten steht an erster Stelle.

Die Einrichtungen können also beginnen, Öffnungskonzepte zu erarbeiten, die sich im Rahmen der Empfehlungen des RKI zu den Wohn- und Pflegeeinrichtungen sowie zu den besonders gefährdeten Personengruppen und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) bewegen und die Gegebenheiten in der Region, der jeweiligen Werkstatt und ihre Beschäftigten, aber zum Beispiel auch die Arbeitsumgebung berücksichtigen.

Das Expertengremium um Prof. Dr. Zimmermann hat in seinem Bericht (abrufbar unter www.mags.nrw/coronavirus) zum Ausdruck gebracht, dass unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) und unter Einhaltung des Infektionsschutzes Besuche wieder möglich gemacht werden können und müssen. „Damit werden nicht nur die Bedürfnisse und Rechte der sozial isolierten, benachteiligten und besonders verletzlichen Menschen gewahrt. Auch der Schutz der in diesen Einrichtungen wirkenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der dort lebenden Mitbewohnerinnen und Mitbewohner wird gewährleistet“, sagt Prof. Dr. Zimmermann für die Expertengruppe.

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