NRW-Verordnung gegen das Dauercampen betrifft auch 159 Schermbecker
Schermbeck. Es war zwar nur ein halbes Dutzend Camper, das am Mittwochabend in der „Mi 15“ das Gespräch mit dem CDU-Bürgermeisterkandidaten Mike Rexforth und einigen CDU-Mitgliedern suchte, aber diesen Campern und zwei Campingplatzbetreibern aus Gahlen und Damm brannte ein Problem ganz mächtig unter den Nägeln.
Hintergrund sind Bestrebungen des Landes Nordrhein-Westfalen, das Dauercampen auf Campingplätzen zu untersagen, die fürs Dauercampen nicht genehmigt sind. Das würde nach Mitteilung der Gemeindeverwaltung gegenwärtig 159 Camper betreffen, die ihren ersten Wohnsitz auf einem Schermbecker Campingplatz haben.
Für jenen Gahlener Campingplatz-Betreiber, der am Mittwoch an der Versammlung teilnahm, trifft die vom nordrhein-westfälischen Bauministerium herausgegebene Anordnung nicht zu. Er hat vertraglich stets festgelegt, dass es auf seinem Platz kein Dauercampen geben kann. Die Konsequenz: Wer dennoch kam, wusste von Beginn an, dass Investitionen im Hinblick auf ein dauerhaftes Wohnen wenig sinnvoll sind.

Nicht überall gab es so viel Weitblick, sodass nun eine Räumung ansteht, wenn das Ministerium sich durchsetzen kann. Doch genau daran hat Mike Rexforth Zweifel. Er gibt als Kämmerer zu bedenken, dass das Ministerium die Kommunen in die Pflicht nehmen will, für das Beenden von Dauercampen an unerlaubten Stellen zu sorgen. Das bringe für die Kommunen Probleme mit sich, die kaum lösbar seien.
Keine Konsequenzen
Am Beispiel Schermbecks machte Rexforth deutlich, dass Schermbeck gar nicht in der Lage sei, allen vertriebenen Dauercampern auf dem Wohnungsmarkt eine Wohnung anzubieten. Und diejenigen Camper, die eine wesentlich teurere Wohnung wegen ihres eventuell niedrigeren Einkommens nicht bezahlen könnten, müssten gegebenenfalls aus kommunalen Mitteln einen Zuschuss erhalten. „Da wurde etwas verordnet, ohne über die Konsequenzen nachzudenken“, bedauerte Rexforth.
Dauercamper haben Fuß in Schermbeck gefasst
Mit den Besuchern teilte Rexforth noch zwei weitere Bedenken. Einige Dauercamper haben inzwischen festen Fuß in Schermbeck gefasst. Ihre Kinder besuchen Schermbecker Kindergärten oder Schulen. Sie selbst sind im Vereinsleben verwurzelt und haben in langen Jahren ein festes Netzwerk zur dörflichen Gemeinschaft geknüpft.
Darüber hinaus wurde ein eklatanter Widerspruch zwischen dem Melderecht und dem Baurecht festgestellt. Bislang war es ohne Klärung der baurechtlichen Genehmigungen möglich, im Schermbecker Meldeamt einen Campingplatz als ersten Wohnsitz anzugeben. Das Bauordnungsamt des Kreises Wesel wird aber nicht benachrichtigt, wenn jemand einen Campingplatz als ersten Wohnsitz angibt.
Wie das Problem gelöst werden kann, dazu war am Mittwoch keine Lösung parat. Das könne nur durch politischen Druck auf die Landesregierung geregelt werden, war man sich einig. Rexforth hofft, dass sich nach der Wahl alle Schermbecker Fraktionen an einen Tisch setzen, um die für Schermbeck entstehenden Folgen der Versagung des Dauercampens zu erörtern und entsprechende Handlungsschritte einzuleiten. H.Scheffler