Wer hilft bei der Bundestagswahl?

Als Mitarbeiter des gemeindlichen Hauptamtes teilt Rianetr Eickelschulte (Foto) mit:

Das Schermbecker Wahlamt sucht zur Bundestagswahl am 22.09.2013 freiwillige Wahlhelfer für die Besetzung von Wahlvorständen mit jeweils 5 – 8 Personen. Obwohl die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung -wie bei jeder Wahl- fast ausnahmslos auch zu dieser Wahl wieder zum Wahlhelfereinsatz verpflichtet werden, ist die Berufung von weiteren wahlberechtigten (volljährigen) Personen unumgänglich. Diese sollten ihren Hauptwohnsitz möglichst in der Gemeinde Schermbeck haben.

Kontaktinformationen:

Postanschrift: Gemeinde Schermbeck –Wahlamt-, Weseler Straße 2, 46514 Schermbeck

Ansprechpartner: Rainer Eickelschulte

Telefon: 02853 / 910 203 –jederzeit besprechbare Mailbox-

Telefax: 02853 / 910 4 203

Email: [email protected]

Die Wahlämter der Gemeinden haben zwar die gesetzliche Ermächtigung, von Amts wegen Wahlhelfer zu berufen. Freiwillige Helfer sind aber mit ihrem besonderen Engagement ein unverzichtbarer Garant für die reibungslose Wahldurchführung. Zudem wird bei freiwilligen Wahlhelfern i.d.R. immer deren Einsatzwunsch berücksichtigt. Eine möglichst frühzeitige Einreichung des Wahlhelfervorschlages unterstützt die Bemühungen des Wahlamtes, alle Wahlvorstände rechtzeitig komplett zu besetzen.

Im Gegensatz zur volksläufigen Meinung hat diese ehrenamtliche Tätigkeit durchaus auch angenehme Aspekte. In den Tagen vor der Wahl treffen sich die Wahlvorsteher und Schriftführer sowie deren Stellvertreter im Rathaus, um in die wichtigsten Aufgaben eingewiesen zu werden. Schon dort zeigt sich, dass die „alten Hasen“ und das Wahlamt gern den weniger Erfahrenen helfen. Am Wahlsonntag kommt der gesamte Wahlvorstand um 7.30 Uhr zusammen, um die anfallenden Aufgaben zu besprechen und zu verteilen. Außerdem werden die Mitglieder zur unparteiischen Wahrnehmung der Tätigkeiten verpflichtet und auf ihre Schweigepflicht sowie das ihnen zustehende Hausrecht hingewiesen. Dieses Hausrecht berechtigt den Wahlvorstand, Wahlplakate im und am Wahllokal sowie den Wahlablauf störende Personen zu entfernen. Dann erledigt ein Teil des Wahlvorstandes den Vormittags- und der andere den Nachmittagsdienst. Niemand muss somit den ganzen Sonntag im Wahllokal sitzen. Erst ab 18 Uhr, also nach dem Ende der Stimmabgabe, trifft sich wieder der gesamte Wahlvorstand, um gemeinsam die Stimmzettel auszuzählen. Dies dauert je nach Größe des Wahlbezirks selten länger als 1 bis 2 Stunden. Anschließend wird das Wahlergebnis durch den Wahlvorsteher dem Rathaus übermittelt.

Und die Wahlhelfer?

Die setzen das ihnen für die Übernahme dieses Wahlehrenamtes gezahlte Erfrischungsgeld in Höhe von 21,- Euro nicht selten noch gemeinsam in einer Gaststätte um und tauschen ihre Erlebnisse aus.

Das Wahlamt würde sich sehr freuen, wenn sich freiwillige Helfer für die kommende Wahl im Rathaus melden.

Ein Wahlberechtigter kann diese ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelfer nur ablehnen, wenn ein sehr wichtiger Grund nachweisbar ist. Andernfalls ist ein Ordnungsgeld von bis zu 250 Euro festsetzbar.

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Heimatreporter
Unter der Artikel-Kennzeichnung "Heimatreporter" postet der Schermbeck-Dammer Helmut Scheffler seit dem Start dieser Online-Seite im Jahre 2013 Artikel über vergangene und gegenwärtige Entwicklungen der Großgemeinde Schermbeck. Seit 1977 schreibt der inzwischen pensionierte Mathematik- und Erdkundelehrer für Lokalzeitungen. 1990 wurde er freier Mitarbeiter des Lokalfunks "Radio Kreis Wesel", darüber hinaus hat er seit 1976 zahlreiche Bücher und Aufsätze zur Geschichte Schermbecks in niederrheinischen und westfälischen Schriftenreihen veröffentlicht. 32 Jahre lang war er Redakteur des "Schermbecker Schaufenster". Im Jahre 2007 erhielt er für seine niederrheinischen Forschungen den "Rheinland-Taler" des Landschaftsverbandes Rheinland.