Was darf Flüchtlingshilfe kosten?

Vermieter darf nicht auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben. Was darf Flüchtlingshilfe kosten?

Schermbeck. Schimmelbefall in einer von Geflüchteten belebten Wohnung wird zum bürokratischen Versicherungsfall. Grüne wollen den Vermieter nicht auf Kosten sitzen lassen. Gemeinde soll zahlen.

Was darf die Hilfe für Geflüchtete kosten und wer trägt ihre Kosten? Mit dieser Frage muss sich der Schermbecker Haupt- und Finanzausschuss in seiner kommenden Sitzung am 16. Juni befassen. Auf der Agenda steht dann ein Antrag der Grünen, nach dem ein privater Vermieter nicht auf einem Teil der Kosten für die notwendige Renovierung einer Wohnung sitzen bleiben soll, die die Gemeinde zur Unterbringung von Geflüchteten angemietet hat.

Was ist geschehen?

In der Wohnung ist Schimmelbefall festgestellt worden. Offenbar sind die Räume nicht ausreichend gelüftet worden. Um die Schäden beseitigen zu lassen, hat der Vermieter der Gemeinde Schermbeck als Mieterin den Fall zur Kenntnis gebracht. Als Haftpflichtschaden, dachte sich der Eigentümer.
Dem ist zwar auch so, aber die Haftpflichtversicherung der Gemeinde will dem Vermieter lediglich einen Teil der anstehenden Renovierungskosten überweisen. In Anlehnung an den aktuell Zeitwert, heißt es als Begründung in einem Versicherungsgutachten. Finanzierungslücke: 3500 Euro. Die soll der Vermieter jetzt aus eigener Tasche bezahlen.

Rechtlich korrekt, moralisch nicht tragbar?

Rechtlich alles korrekt, moralisch für die Grünen aber nicht tragbar. Die wollen jetzt mit ihrem Antrag erreichen, dass die Gemeinde dem Vermieter die Renovierungskosten, die nicht von der Versicherung übernommen werden, bezahlt.

Und mehr noch: diese Kostenübernahme durch die Gemeinde soll Vermietern auch in vergleichbaren Fällen für die Zukunft zugesichert werden.
Stimmen die Ortspolitiker zu, könnte so also ein Präzedenzfall geschaffen werden. Einer, der die Gemeinde zumindest in diesem Fall verhältnismäßig wenig Geld kostet, der aber die Hilfsbereitschaft stärken dürfte.