Keine FFP2-Maskenpflicht mehr im öffentlichen Nahverkehr

Seit Samstag gilt in NRW: Keine Pflicht mehr zum Tragen einer FFP2- oder KN95 Maske.

Laut Coronaschutzverordnung vom 12. Juni reicht jetzt nun eine sogenannte OP-Maske aus.

Dies gilt bei der Beförderung von Personen im öffentlichen Personennah- oder -fernverkehr einschließlich der entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen samt Taxen und Schülerbeförderung für Fahrgäste sowohl während der Beförderung als auch während des Aufenthalts in einer zu dem jeweiligen Verkehr gehörenden Einrichtung sowie für das Fahr-, Kontroll- und Servicepersonal, soweit es in Kontakt mit Fahrgästen kommt.

Am Samstag reagierte auf Facebook bereits die Rheinbahn Düsseldorf auf die Lockerung überrascht und schreibt: „Uuuupsss… Manchmal kommen Lockerungen schneller als gedacht: Laut der gestern Abend veröffentlichten Neufassung der Corona-Schutzverordnung braucht Ihr in NRW ab sofort in allen Fahrzeugen des Nahverkehrs und an den Haltestellen nur noch eine medizinische bzw. OP-Maske zu tragen. FFP2-Masken sind natürlich auch weiterhin gerne gesehen“.

Neu und zulässig seit Samstag ist in Kreisen und kreisfreien Städten bei einer der Inzidenzstufe 1:

  1. der Betrieb von reinen Freibädern unter den übrigen Voraussetzungen
  2. sowie der Betrieb von Skiliften, Wasserskiliften, Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Kletterparks und ähnlichen Einrichtungen ausschließlich im Freien ohne Negativtestnachweis.